Beiträge von SabsiG

    Hallo Martin,


    wenn auf einer Endkundenseite (homepage, Forum, wo sich überwiegend Endkunden tummeln) mit 240,- Euro Auszahlung geworben wird, dann bekommt der Endkunde 240,- Euro. Davon muß der Endkunde ausgehen.


    Wenn der Händler die 240,- Euro nur noch netto zahlen kann, wirds nun teuer für den Händler.


    Auch auf "irgendeiner" Seite mal zu schreiben "ätsch, der Endkunde bekommt weniger" , dürfte nicht greifen. Da gab es mit mobil-profi doch auch mal was, wo dieses nur in der AGB genannt wurde und mobil-profi dann den Kunden dann doch die volle Summe nun ohne enthaltende MwSt gezahlt hat und die Preise/AGB auf der homepage korrigiert hat.



    Sabsi


    Hallo Willi,


    Händler schreiben Rechnungen inkl. MwSt - das ist korrekt.


    Der Kunde gibt die Ware zurück und bekommt sein Geld zurück, also eine Gutschrift auf die vorherige Rechnung, inkl. MwSt, das ist korrekt.



    ABER :


    bei dem Angebot von mp-telecom hat es ja nie eine Rechnung an den Kunden gegeben, es gibt nur eine Gutschrift. Und jetzt wird es interessant :


    Hat mp-Telecom dem Endkunden mit einer Auszahlung von 240,- Euro geworben ?



    Ja, das hat mp-telecom :


    http://www.telefon-treff.org/s…ead.php?s=&threadid=55634


    Beispielrechnungen:
    Professional S (Normal oder Jubiläum)......
    Auszahlung durch MPtelecom¹ -240.- €



    Nirgendwo wird darauf hingewiesen, daß diese Auszahlung nur für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ist, ein Privatkunde also weniger bekommt.


    Auch handelt es sich beim Werbeforum im TT um eine Angebotsseite vorwiegend für Endkunden. Endkunden muß auch ein entsprechender Endkundenpreis genannt werden.


    Verkaufe ich ein Handy für 199,- Euro , dann hat dieser Preis bereits die 16% MwSt zu enthalten.


    Biete ich einen Vertrag mit Auszahlung von 240,- Euro an, dann ist das die endgültige Auszahlung an Endkunden. Hier hat Blackshine Anspruch auf die restlichen 33.10 Euro . Da stimme ich Dir, WilliW, vollkommen zu, mit 240,- Euro Auszahlung in einem Endkundenforum zu werben und dann nur 207,- zu zahlen , ist nicht zulässig.


    Daß sich ein Händler auf Auszahlungen an Endkunden keine Vorsteuer ziehen darf, ändert nichts an der Werbeaussage : "Sie erhalten 240,- Euro von mp-Telecom. " Diese Werbeaussage hat der Händler einzuhalten.
    Bei Nichteinhaltung ist der Kunde sicherlich berechtigt, vom Vertragsabschluß wegen Nichterfüllung zurückzutreten.



    Umsatzsteuergesetz §14 Absatz 5
    1. Der leistende Unternehmer (Empfänger der Gutschrift) muß zum
    gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung nach Absatz 1
    berechtigt sein.


    Endkunden sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt, also kann ein Endkunde keine MwSt ausgezahlt bekommen. Daraus ergibt sich zwangsläufig, daß Auszahlungen für Endkunden auf der homepage oder in der Werbung bei TT grundsätzlich für Endkunden rein netto dargestellt werden müssen, also keine MwSt enthalten. Der Händler bekommt von seinem Großhändler Geld für die Vertragsvermittlung, den dort enthaltenden Anteil an MwSt führt der Händler an sein Finanzamt ab.



    Es gibt auch noch einen BFH-Beschluß vom 14.04.1983 - BStBl II S. 393
    Dort steht u.A. Der Agent ist nicht berechtigt,dem Abnehmer eine Gutschrift über einen Preisnachlass mit Ausweis der Umsatzsteuer zu erteilen und einen entsprechenden Vorsteuerabzug vorzunehmen.....



    Wenn dem Händler nun auffällt : Sche..., ich habe in den Werbungen für Endkunden bei Auszahlungen immer Bruttobeträge angegeben, ich muß ja die 33 Euro ans Finanzamt abführen und dem Kunden kann ich jetzt nur noch 207 Euro geben", da muß ich sagen : Pech für den Händler, der nun 33 Euro pro Vertrag Verlust macht.


    Ein solcher Fehler bei der Angebotserstellung kann einem Händler schnell die Existenz kosten, die Margen sind sicherlich nicht so hoch, um nun 33 Euro pro Vertrag auffangen zu können. Besonders, wenn es nach der Länge der threads zu den Angeboten hier, vielleicht ein paar hundert Kunden sind, die es nun betrifft.



    Also Blackshine, hol Dir das Dir zustehende Geld, 240,- Euro waren Dir als Endkunde versprochen, die stehen Dir zu. ( Zitat : "Toll, sowas soll man nun wissen... " ) Du kannst es nicht wissen. Du bist Endkunde. Du mußt als Endkunde davon ausgehen, daß ein Dir genannter Preis für Dich den Endbetrag ist. Mahne also den Differenzbetrag beim Händler an.



    Sabsi

    Hallo Martin, hallo Ray,


    das mit der Auszahlung abzüglich MwSt. hat schon seine Richtigkeit, sofern der auf der homepage genannte Auszahlungspreis MwSt enthällt.
    Auf einer Endkundenseite haben eigentlich aber nur Endkundenpreise zu stehen, es müßte also angegeben werden : Auszahlung : 206.90 Euro. Und die bekommt der Endkunde dann rein netto.



    Der "normale Endkunde" ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Dort steht im §14 : (5)
    1. Der leistende Unternehmer (Empfänger der Gutschrift) muß zum gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung nach Absatz 1 berechtigt sein.


    Deswegen darf einem Endkunden keine MwSt ausgezahlt werden, der Händler darf sich somit auf den Auszahlungsbeleg keine Vorsteuer ziehen.




    Jetzt sollte die Aussage : "Bei Privatkunden können wir leidernur noch 240,- abzgl. MwSt. auszahlen." für euch Sinn bekommen :)



    sonnige Grüße


    Sabsi

    Re: Vorsicht, sonst kostet es das Zehnfache!


    Zitat

    Original geschrieben von dirzuliebe.de
    Hallo Forum,


    Das Problem bei der Sache ist, dass ich nun das Zehnfache zahlen soll, also nicht drei Cent pro Minute, sondern 30.
    Leider wußte ich dies nicht und habe fleißig telefoniert, in guter Hoffnung nur drei Cent minus 20% = 2,4 Cent pro Minute zu zahlen.
    Es ist schon ein Unterschied, ob ich nun 24 Euro oder 240 Euro zahlen soll.


    Hallo Marcel,


    Du hast sicherlich im Vertragsformular "Jubiläumstarif" angegeben.
    Es wäre nun zu prüfen, ob der Händler schadensersatzpflichtig ist. Schließlich hat dann jemand dort einen Fehler bei der Eingabe gemacht und durch diesen Fehler ist Dir nun ein nicht unerheblicher Schaden entstanden.


    Vielleicht schafft es der Händler noch, das mit E-Plus und "Eingabefehler" mit Kopie des Original-Vertrages hinzubekommen und E-Plus schickt dann eine korrigierte Rechnung. Schreib den Händler mal an, ich glaube zwar nicht, das das so einfach gehen wird, aber ist auf jeden Fall noch ein Versuch wert, bevor man rechtliche Schritte prüft.



    einen sonnigen Tag noch


    Sabsi

    rechnen tut sich das erstmal schon, die bekommen 2x Provision (evtl. 2x Gerätezuschüsse) und wenn die noch knapp 60 Euro MwSt an den Kunden geben, die eigentlich dem Finanzamt gehören, dann passt es schon.


    Anders, wenn die Auszahlung von 430,- Euro rein netto wären (was aber rechtlich der einzige Weg ist) , dann rechnet sich das sicher nicht mehr.


    Und das sich das dann eigentlich nicht rechnet, sieht die Firma bei der nächsten Umsatzsteuerprüfung. Und die kommt sicher.......




    Sabsi

    man schließt sogar 2 Verträge ab .. auch nicht schlecht :D



    http://www.kostenlose-handys.de/info.htm


    Frage 1:
    Warum muss ich zwei Verträge ausfüllen und bekomme ich auch zwei Handys ??.
    Antwort:
    Sie bekommen nur ein Handy, die Provision des zweiten Vertrags dient zur Finanzierung des Angebots. Da es keinen monatlichen Mindestumsatz gibt entstehen Ihnen für die zweite Karte und selbstverständlich auch für die erste Karte keinerlei Kosten.




    Und wie kommen die auf 430,- Euro Erstattung ?
    2x24x10,- Euro sind 480,- Euro, dazu sprechen die von "Keine Anschlußgebühr", also nochmal 50,- Euro Auszahlung. Macht eigentlich 530,- Euro Auszahlung. Denn die 50,- Euro Startguthaben pro Karte gibt es laut denen ja auch noch.


    Keine Grundgebühr, keine Anschlußgebühr, 100,- Euro Startguthaben, damit wird geworben.


    Im Antragsformular ziehen die dann plötzlich das Guthaben von der versprochen Auszahlung ab, und schwupss, gibt es nur noch 430,- Euro Auszahlung.


    Diese sogar inklusive MwSt, diese Firma kennt doch glatt das Umsatzsteuergesetz nicht :
    Umsatzsteuergesetz §14 Absatz 5
    1. Der leistende Unternehmer (Empfänger der Gutschrift) muß zum
    gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung nach Absatz 1
    berechtigt sein. (das ist ein Endkunde nie und nimmer :-) )


    oder auch den BFH-Beschluß vom 14.04.1983 - BStBl II S. 393
    Dort steht u.A. Der Agent (Anmerkung: Händler ) ist nicht
    berechtigt,dem Abnehmer (Anmerkung : Endkunde) eine Gutschrift über
    einen Preisnachlass (Anmerkung : Startguthaben, Provisionsauszahlung
    ect.) mit Ausweis der Umsatzsteuer zu erteilen und einen entsprechenden
    Vorsteuerabzug vorzunehmen.....


    Und das Beste kommt noch, man schließt einen original E-Plus und einen RSLcom E-Plus Vertrag ab, das sieht man, wenn man die Vertragsunterlagen öffnet.



    alles also nicht sonderlich Vertrauen erweckend.....



    Sabsi

    Hallo BigBlue007,


    bin kein Anwalt, aber fällt eine Versteigerung über ebay nicht hierunter ?



    BGB § 312d
    Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen


    (4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen ...


    5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden
    ------------
    BGB § 156
    Vertragsschluss bei Versteigerung


    Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande. Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird.




    Sofortkauf bei ebay würde ich wieder ehr mit Widerrufsrecht sehen.



    Sabsi

    Re: Änderung bei der o2 genion duo Aktion


    Zitat

    Auf wartest Du noch?!? [/B]


    auf ein besseres Angebot von Dir.
    Es gibt Mitbewerber, die zahlen 420,- Euro beim Genion Duo aus und es gibt die 3 Monate Grundgebührbefreiung durch o2 auch noch.
    Da reicht die Auszahlung für die verbleibenden 21 Monate Grundgebühr, für beide Anschlußgebühren und es bleiben sogar noch über 14,- Euro übrig. Wie siehts aus, kannst Du das auch ?


    Sabsi

    .


    Hallo,


    >Was haltet Ihr von dem Angebot?<


    es ist ganz ok, es gibt aber auch noch Händler, die mehr auszahlen.
    Das höchste, was ich gefunden habe, ist zur Zeit 440,- Euro.
    Wenn vorsteuerabzugsberechtigt, dann 440,- Euro plus MwSt.


    Aber das habe ich schonmal in einem alten Beitrag von euch auf die gleiche Frage geschrieben.


    Sabsi