Zitat
Original geschrieben von WilliW
Moin,
damit wäre Blackshine aber der erste, der sich hier äußert und diesen "Nettobetrag" erstattet bekommen hat.
Ich denke, hier liegt schlicht ein Fehler vor, den es zu klären gilt.
Shops sind verpflichtet, den vom Kunden tatsächlich zu zahlenden Bruttopreis auszuweisen (also incl. Märchensteuer). Ich denke nicht, dass sich das bei Gutschriften anders verhält.
Einem Kunden 240.- Auszahlung zu nennen und nur 207.- auszuzahlen ist schlicht nicht zulässig.
Willi
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Hallo Willi,
Händler schreiben Rechnungen inkl. MwSt - das ist korrekt.
Der Kunde gibt die Ware zurück und bekommt sein Geld zurück, also eine Gutschrift auf die vorherige Rechnung, inkl. MwSt, das ist korrekt.
ABER :
bei dem Angebot von mp-telecom hat es ja nie eine Rechnung an den Kunden gegeben, es gibt nur eine Gutschrift. Und jetzt wird es interessant :
Hat mp-Telecom dem Endkunden mit einer Auszahlung von 240,- Euro geworben ?
Ja, das hat mp-telecom :
http://www.telefon-treff.org/s…ead.php?s=&threadid=55634
Beispielrechnungen:
Professional S (Normal oder Jubiläum)......
Auszahlung durch MPtelecom¹ -240.- €
Nirgendwo wird darauf hingewiesen, daß diese Auszahlung nur für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ist, ein Privatkunde also weniger bekommt.
Auch handelt es sich beim Werbeforum im TT um eine Angebotsseite vorwiegend für Endkunden. Endkunden muß auch ein entsprechender Endkundenpreis genannt werden.
Verkaufe ich ein Handy für 199,- Euro , dann hat dieser Preis bereits die 16% MwSt zu enthalten.
Biete ich einen Vertrag mit Auszahlung von 240,- Euro an, dann ist das die endgültige Auszahlung an Endkunden. Hier hat Blackshine Anspruch auf die restlichen 33.10 Euro . Da stimme ich Dir, WilliW, vollkommen zu, mit 240,- Euro Auszahlung in einem Endkundenforum zu werben und dann nur 207,- zu zahlen , ist nicht zulässig.
Daß sich ein Händler auf Auszahlungen an Endkunden keine Vorsteuer ziehen darf, ändert nichts an der Werbeaussage : "Sie erhalten 240,- Euro von mp-Telecom. " Diese Werbeaussage hat der Händler einzuhalten.
Bei Nichteinhaltung ist der Kunde sicherlich berechtigt, vom Vertragsabschluß wegen Nichterfüllung zurückzutreten.
Umsatzsteuergesetz §14 Absatz 5
1. Der leistende Unternehmer (Empfänger der Gutschrift) muß zum
gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung nach Absatz 1
berechtigt sein.
Endkunden sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt, also kann ein Endkunde keine MwSt ausgezahlt bekommen. Daraus ergibt sich zwangsläufig, daß Auszahlungen für Endkunden auf der homepage oder in der Werbung bei TT grundsätzlich für Endkunden rein netto dargestellt werden müssen, also keine MwSt enthalten. Der Händler bekommt von seinem Großhändler Geld für die Vertragsvermittlung, den dort enthaltenden Anteil an MwSt führt der Händler an sein Finanzamt ab.
Es gibt auch noch einen BFH-Beschluß vom 14.04.1983 - BStBl II S. 393
Dort steht u.A. Der Agent ist nicht berechtigt,dem Abnehmer eine Gutschrift über einen Preisnachlass mit Ausweis der Umsatzsteuer zu erteilen und einen entsprechenden Vorsteuerabzug vorzunehmen.....
Wenn dem Händler nun auffällt : Sche..., ich habe in den Werbungen für Endkunden bei Auszahlungen immer Bruttobeträge angegeben, ich muß ja die 33 Euro ans Finanzamt abführen und dem Kunden kann ich jetzt nur noch 207 Euro geben", da muß ich sagen : Pech für den Händler, der nun 33 Euro pro Vertrag Verlust macht.
Ein solcher Fehler bei der Angebotserstellung kann einem Händler schnell die Existenz kosten, die Margen sind sicherlich nicht so hoch, um nun 33 Euro pro Vertrag auffangen zu können. Besonders, wenn es nach der Länge der threads zu den Angeboten hier, vielleicht ein paar hundert Kunden sind, die es nun betrifft.
Also Blackshine, hol Dir das Dir zustehende Geld, 240,- Euro waren Dir als Endkunde versprochen, die stehen Dir zu. ( Zitat : "Toll, sowas soll man nun wissen... " ) Du kannst es nicht wissen. Du bist Endkunde. Du mußt als Endkunde davon ausgehen, daß ein Dir genannter Preis für Dich den Endbetrag ist. Mahne also den Differenzbetrag beim Händler an.
Sabsi