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Hallo Nokia6233,
wenn möglich, versuche Mieterbund einzuschalten. Wenn du Miete mindern willst, machst du dir so und so keine Freunde!
Du kannst natürlich auch jetzt noch ein letztes Aufforderunsscreiben verfassen, in dem du dem Vermieter z.B. eine 4-wöchige Frist zur Mangelbeseitigung setzst. Und wenn diese verstrichen ist, würdest du die Miete rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Mangelanzeige kürzen.
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Zitat
Original geschrieben von Martin Reicher
Wärmepumpen lassen sich nur dann effizient betreiben, wenn die Temperaturen im Heizungssystem niedrig sind. Also praktisch nur mit Fußbodenheizung sinnvoll nutzbar.
Muss die Wärmepumpe ein höheres Temperaturniveau erreichen so nimmt ihre Effizienz stark ab.
Also für daydreamer ungeeignet, außer er will FBH einbauen.
Mit den Temperaturen ist es absolut richtig. Die müssen bei einer elektro WP niedrig gewählt werden (Vorlauf 35 bis max 40 °C). Außerdem ist die Temperaturspreizung (Differenz zwischen Vor- und Rücklauf) wesentlich geringer als bei konventionellen Heizungen mit Heizkörpern. Das bedeutet, dass (ohne Verbesserung der Gebäudehülle) die Heizwasser-Massenströme erhöht werden müssen, um auf die gleiche Wärmeleistung zu kommen. Und dann spielt das alte Rohrnetz oft nicht mit, weil die Rohrquerschnitte dafür nicht ausgelegt sind. D.h. wenn eine WP mit FBH (oder anderer Flächenheizung) in Frage kommt, muss vermutlich auch komplettes Rohrnetz getauscht werden.
Zur FBH: dazu gibt es Alternativen wie Wand- und Deckenheizungen, die ebenso mit niedrigen Heizwassertemperaturen arbeiten. Wandheizung ist im Wohnhaus eher ungeeignet bzw. nicht in allen Bereichen. Deckenheizung dagegen schon. Anderer Vorteil der Deckenheizung wäre, dass man damit im Sommer auch gut kühlen könnte, was für die Bilanz einer Sole-Wasser-Wärmepumpe sehr gut ist. Hier gibt es z.B. sog. Kapillarrohrmatten, die einfach eingeputzt werden.
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Original geschrieben von iStephan
Vom techn. Prinzip her sehr elegant wäre dagegen eine Absorptionswärmepumpe die prinzipbedingt sogar ohne bewegliche Teile auskäme und direkt mit Primärenergie betrieben wird (nicht Strom sondern z.b. Gas); ob so etwas für Gebäudeheizung überhaupt gebräuchlich und bezahlbar ist, weiss ich aber nicht.
Hier gibt es ein Beispiel für eine solche Wärmepumpe. Allerdings schätze ich, dass die Leistung für daydreamers Haus zu hoch sein wird. Die Geräte können aber modulieren. Oder vllt. hat der Hersteller auch kleinere Gerätegrößen auf Anfrage?
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Wärmepumpe im schlecht gedämmten Altbau kannst du vergessen. Ganz von hohen Investitionskosten abgesehen, sind die Geräte nur dann effizient, wenn sie mit niedrigen Heizwasser-Temperaturen betrieben werden. Um im Altbau mit niedrigen Temperaturen den Wärmebedarf decken zu können, muss man eine Menge an Heizflächen installieren! Da reichen jetzige Heizkörper mit Sicherheit nicht aus.
Und Brennwertgeräte gibt es auch mit Öl.
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Wir hatten mal einen ähnlichen Fall. In der Wohnwand, die wir selber am Lager eines Möbelhauses abgeholt und selber zusammengebaut haben, hat sich nach kurzer Zeit in einer Tür ein Riss gebildet. Dies haben wir telefonisch angezeigt. Nach 2-3 Wochen wurde die defekte Tür ohne Diskussionen bei uns zuhause vorbeigebracht und ausgetauscht.
So ähnlich müsste eigentlich ein Familien Möbelhaus wenn nicht aus rechtlichen Gründen, dann zumindest aus Kulanz und Kundenfreundlichkeit auch in deinem Fall vorgehen. Schließlich will der Chef, dass du zufrieden bist und nächstes mal wieder in seinem Möbelhaus einkaufst.
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hallo daydreamer,
dass dein Schornsteinfeger keine guten Abgaswerte gemessen hat muss nicht zwangsläufig an der gesamten Heizungsanlage liegen. Je nachdem wie gut der Kessel selber ist, könnte man evtl. nur den Brenner und ggf. Nebenluftvorrichtung austauschen.
Mach mal ein Paar Angaben zu deiner Heizung wie Alter, Hersteller, Nennheizleistung etc., dann noch welche Öltankanlage du hast (Art, Alter, Inhalt).
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Zitat
Original geschrieben von Nokia6233
Habe gerade nochmal nachgeforscht und herausgefunden, dass man bei einer Mietminderung die Warmmiete als Grundlage nimmt.
Das habe ich auch schon gehört. Finde es aber sehr verwirrend, da irgendwann die NK-Abrechnung kommt. Mit dieser wird dann der Vermieter versuchen, die fehlende Summe wieder zurück zu holen. Oder du bekommst dein Restguthaben nicht zurück.
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ist auf jeden Fall nicht verkehrt