Beiträge von Nivell

    - Haben wir Anspruch auf eine Mietminderung?
    --> ja, da der Wohnwert dadurch gemindert ist


    - Wenn ja, in welcher Höhe kann man diese Ansetzen (Kaltmiete 480 EUR)?
    --> dies kann man nur schwer abschätzen. Für den Anfang würde ich mit 10 bis 20% der Kaltmiete beginnen.


    - Muss ich den Anteil der Mietminderung bei Seite packen und nach Behebung des Schadens nachträglich begleichen?
    --> nein. Wenn Minderung rechtens ist, muss sie nicht zurück gezahlt werden


    - Falls Mietminderung in Anspruch genommen wird, wie geht man da vor, wenn die Miete eingezogen wird? Rückbuchen und dann geminderten Betrag separat überweisen?
    --> Einzugsermächtigung widerrufen und selber den geminderten Betrag überweisen.
    Wichtig ist die Minderung schriftlich anzuzeigen, dann kannst du die Beträge auch rückwirkend abziehen. Rückbuchung würde ich nicht empfehlen.

    Es liest sich so, als wenn du vorhättest, eine Menge an Leitungen und Steckdosen zu installieren. Ich denke, dass es gar nicht so viele sein werden. Und nur wegen Leitungen so einen Aufwand zu treiben und sich der Gefahr der Feuchteprobleme auszusetzen... würde ich an deiner Stelle gut überlegen!


    Kannst du nicht die Steckdosen etc. nur an Innenwänden Platzieren und Außenwände frei lassen? Bei Innenwänden wäre eine Vorwand dann nicht so problematisch, was Feuchte angeht. Außerdem brauchst du dort keine Dämmung. Feuchtegefahr kann man allerdings auch hier nicht 100%ig ausschließen, da Fuechtigkeit auch vom Boden kommen könnte.


    Kommt evtl auch Aufputzinstallation in Frage?

    Deine Beschreibung verstehe ich nicht ganz.
    Was ich verstanden habe bzw nicht ganz (Aufbau von oben nach unten):
    - Dachziegel
    - Unterspannbahn
    - ?? gibt es Aufsparrendämmung?? Welche? Wie stark?
    - 18 cm Sparren. Ist die Zwischensparrendämmung nun eingebaut oder hast du es erst vor?
    - hast du vor 18 bzw. 20 cm Dämmung unter den Sparren anzubringen?
    - Dampfbremse bereits eingebaut?

    Zu zahlen sind nur die Leistungen, die vorher ausgemacht und auch erbracht wurden. Ob der Betrag auf eine, zwei oder zehn Rechnungen aufgeteilt ist, ändert am Gesamtpreis nichts!


    Wurden die Anfahrtskosten überhaupt im Vorfeld angekündigt? Gab es ein Angebot bzw. Kostenvoranschlag? Wenn die Anfahrtskosten dort nicht standen, müssen diese dann auch nicht bezahlt werden.