Zitat
Original geschrieben von Bass 305
... hatte vor einiger Zeit mir eine Fonic-Karte besorgt, diese auf die Tagesflatrate umstellen lassen und dann lange nicht benutzt. Jetzt surfe ich mit dieser Karte bereits den 3. Tag in Folge und mein Guthaben ist weiterhin unverändert.
Können die alle 3 Tage auf einmal abziehen, sodass ich ins Minus kommen würde? Meinem Verständnis nach geht das nicht, ist ja Prepaid. Wenn mit deren Abrechnung etwas nicht stimmt, dann ist das deren Problem und nicht meines. Wie seht ihr das? Ist so ein Fall schon bekannt?
Die Tagesflat wird zeitversetzt berechnet.
Dazu hilft ein Blick in die AGB unter http://www.fonic.de/html/agb.html:
"7.7 Einzelne Entgelte, insbesondere die Tagesnutzungsgebühr für die Tarifoption 'Internet-Tagesflatrate' können aus technischen Gründen mit einer zeitlichen Verzögerung (in Einzelfällen bis zu 48 Stunden) abgebucht werden. FONIC ist berechtigt, ein durch eine verzögerte Abbuchung auf dem Guthabenkonto des Kunden evtl. entstehender negativer Saldo, mit später vom Kunden aufgebuchten Beträgen zu verrechnen (sic!)."
Das ist jedoch durchaus widersprüchlich zu den FAQ unter http://www.fonic.de/html/faqs/surfstick/index.html#4:
"Was passiert, wenn mein Guthaben für die Tagesflatrate nicht ausreicht?
Falls Ihr Guthaben für die Tagesflatrate nicht ausreicht, ist kein Internet-Zugang möglich. Bitte laden Sie daher rechtzeitig auf."
Gemeint ist natürlich das Guthaben zum Zeitpunkt der Einwahl ins Internet. Da können durchaus noch Berechnungen von Tagesflats ausstehen, so dass du nach deren Berechnung mit dem Guthaben ins Minus rutschen kannst ... ("offener Betrag", wird nur auf der Homepage angezeigt und per SMS bzw. Mail - je nach Einstellung in den persönlichen Daten - wirst du zum Aufladen aufgefordert)
Also: im Zweifel reklamieren, wenn du dadurch ins Minus kommst, und auf die missverständlichen FAQ verweisen.
Laut Vertrag mit FONIC (dem die AGB zu Grunde liegen) musst du für die in Abspruch genommene Leistung zahlen. Ob die AGB so vor Gericht bestehen würden, kann natürlich niemand orakeln...
Wenn Dein Guthaben zum Zeitpunkt der Einwahl bereits weniger als 2,50 EUR war, bist Du jedoch im Recht.