Beiträge von jowe

    Hi Blondinenfreund,


    der link geht leider nicht:


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    Forbidden
    You don't have permission to access / on this server.



    --------------------------------------------------------------------------------


    Apache/1.3.19 Server at http://www.rahmenvertrag.de Port 80
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    und nu?


    Wie komme ich denn nun an einen heiß begehrten RV? ;)


    Gruß
    Joe

    Ich äussere mal die leise Vermutung, aber lasse mich gerne eines Besseren belehren, dass die Registrierung den Ausschlag gibt.


    Wie hätte es mir sonst passieren können, dass eine F&E ablief, die noch nie benutzt wurde ...


    Gruß
    Joe

    Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Für eine fristgerechte Kündigung bist du damit wohl etwas spät dran. Die Kündigung, die du jetzt aussprichst, wird dann erst zum Februar 2005 greifen, da dein Vertrag sich um weitere 12 Monate verlängert hat.


    Gruß
    Joe

    Re: Gewerbeanmeldung


    Zitat

    Original geschrieben von LarryT78
    Hallo, ich kann mir mal bitte jemand einen tipp geben, wie ich ein gewerbe anmelde?


    Beim Ordnungsamt/Gewerbeamt der Stadtverwaltung, in der dein Betriebssitz sein wird.

    Zitat


    mein konkretes problem: ich arbeiten zum einen im immobilienbereich also makler, hausverwaltung usw. zum anderen vermiete und verkaufe ich domains und biete internetdienstleistungen wie z. b. die erstellung von hp uws an.


    Die Tätigkeit als (Immobilien-)Makler bedarf der Erlaubnis nach §34 c Abs. 1 Gewerbeordnung.
    Diese Erlaubnis ist zusätzlich zur Gewerbeanmeldung zu erlangen, bzw. ist Voraussetzung für die entsprechende Anmeldung nach §14 GewO.
    Wo du genau die Erlaubnis beantragst, kann dir das Gewerbeamt sagen (zumeist ist dies die Kreisordnungsbehörde).

    Zitat


    was schreibe ich da in die gewerbeanmeldung damit es möglichst allgemein bleibt?
    Kann ich z. b. Immobilien und Internetdienstleistungen als Tätigkeitsbeschreibung angeben?


    Ich würde es so formulieren:
    Vermittlung von Immobilien, Wohnungen und Gewerberäumen, Haus-, Wohnungs- und Grundstücksverwaltung. Internetdienstleistungen.



    Gruß
    Joe

    Einen habe ich noch ... ;-)


    Ein alter Mann besuchte einen Zauberer um sich von einem Fluch befreien zu lassen, der seit 40 Jahren auf ihm lastete.


    Der Zauberer sprach: ´Es könnte funktionieren, aber Du musst mir die genauen Worte nennen, mit denen Dir der Fluch auferlegt wurde.´



    Ohne zu zögern antwortete der Mann: ´Ich erkläre Euch hiermit zu Mann und Frau´.


    :D

    Käpt´n Bravo


    Vor langer Zeit lebte ein Seemann namens Käpt´n Bravo. Er strotzte vor Mut und blickte jedem Feind ohne Furcht ins Gesicht. Eines Tages, als er über die sieben Meere segelte, sah sein Ausguck ein Piratenschiff am Horizont und die Mannschaft war begeistert.
    Käpt´n Bravo brüllte: ´Bringt mir mein rotes Hemd!´
    Der erste Matrose brachte das Hemd und in dieser leuchtenden Kleidung führte Käpt´n Bravo seine Männer in die Schlacht und besiegte den Piraten.
    Später sah der Ausguck nicht eines sondern zwei Piratenschiffe am Horizont.
    Der Käpt´n schrie wieder nach seinem roten Hemd und fegte die Feinde vom Meer. Am Abend sass die Mannschaft auf dem Deck und besprach die Ereignisse des Tages. Sie fragten den Kapitän, warum er vor jeder Schlacht nach seinem roten Hemd schrie. Der Käpt´n antwortete: ´Wenn ich in der Schlacht verwundet werde, seht ihr auf dem roten Hemd kein Blut und Ihr werdet weiter unerschrocken dem Feind entgegentreten.´
    Die Mannschaft sass gebannt und bewunderte seinen Mut.
    Bei Tagesanbruch am nächsten Tag sah der Ausguck nicht eines, nicht zwei sondern zehn Piratenschiffe auf sie zusteuern. Alle starrten gebannt auf den Kapitän und warteten auf das übliche Kommando.
    Der aber schrie unbeeindruckt: ´Bringt mir meine braunen Hosen!´

    Zitat

    Original geschrieben von jinx
    Fakt ist jedenfalls, daß Du eine Nummer überhaupt nur nach Vertragsende übernehmen kannst.


    Genau DAS ist ja meine Frage, über die bei mir noch Unklarheit herrscht.


    Gebe ich mit einem durchgeführten Rufnummernwechsel bei Anbieter E mein Anrecht auf Portierungsmöglichkeit zu Anbieter V auf, oder bleibt es gewahrt?


    Gruß
    Joe

    Hi Gemeinde,


    ich habe die Suche bemüht, aber leider für mich keine problemspezifische Lösung gefunden ...


    Ich möchte eine meiner Rufnummer (0172-VIP) die ich im Frühjahr 2003 wegen dem Jubi-Prof-Tarif zu E+ portiert hatte, wieder für VF nutzen. Der EPS-Vertrag soll wegen der unschlagbaren 3ct. in das Festnetz natürlich weiterlaufen.
    Die E+ - Seite ist klar, ich beantrage den Rufnummernwechsel für 15 € und gut ist. Aber was passiert mit der alten Nummer, die ich dann wieder zu VF in eine(n) callya / Vertrag portieren möchte.
    Gilt da auch das ganz normale MNP-Verfahren ?
    Oder tritt dann der Fall ein, dass bei Beendigung eines Vertrages mit einer portierten Rufnummer eines anderen Netzbetreibers, diese wieder in dessen pool zurückfällt?
    Da mir letztens mehrfach die E+ - Hotties nicht mehr so kompetent wie früher erschienen, sei es mir verziehen, dass ich diese Frage erst mal hier stelle. ;)


    Gruß
    Joe

    Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Hmm, was haltet ihr dann von folgendem Auszug:


    Ihre Auskunftspflicht:
    Jeder, der Rundfunkgeräte bereithält, ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungszwangverfahren durchgesetzt werden.


    SunnyStar


    Von sowas halte ich grundsätzlich gar nichts, wenn die Rechtsquelle, auf die sich berufen wird, nicht genannt ist. :-)



    Zu dem Thema ist hier schon mal eine ganze Menge zu finden.


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    klick und klick


    Gruß
    Joe