Beiträge von TSA

    Re: Was heisst postal order ? = Nachnahme ?? (Ebay)


    Zitat

    Original geschrieben von flep15



    was heisst postal order ist das gleich Nachnahme oder was ??


    postal order heißt Postauftrag, darunter könnte man theoretisch auch Nachnahme verstehen.
    Aber gebräuchlicher ist eigentlich der Begriff ''cash on delivery''.

    Zu deinen Ansprüchen würde eventuell das Siemens S55 passen, hat zwar kein wirklich gutes Display, ist aber bei ebay.de sogar noch unter deiner Preisvorstellung zu haben, und hat sonst echt alles! Vorallem wenn du mit deinem Siemens S35i so gut zurecht kommst, würde ich dir dieses Handy empfehlen.
    Ansonsten ist dir auch noch das Nokia 6100 zu empfehlen, hatte ich selber, echt top das Teil! :top:


    Sorry, hatte seinen letzten Beitrag überlesen und somit ist mein Beitrag überflüssig. Ich gelobe Besserung. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Und im Biete kann man auch als Privatmann keinen Blumentopf mehr gewinnen. Wenn ich da nen Artikel für 380€ VB reinstelle und einer kommt mir mit "Ich geb Dir 220 inklusive versichertem Versand nach Wien." an, dann pack ich mir an die Birne. Keine Begrüssung in der PN, nix! Beliebt ist auch "Bei eBay ist eben eins für 50% Deines Preises weggangen"...! Aber das ist hier nicht topic :)


    -Andi-


    Ich meine, wenn du dem Preis VB anfügst, musst du eigentlich leider mit solchen Reaktionen rechnen!
    Jeder will logischerweise das Geschäft zu seinen Gunsten beeinflussen, hier halt den Preis, darum überlege dir einen Festpreis, zu dem du dein Handy verkaufen willst, und schreibe das auch ausdrücklich in dein Angebot mit einem dicken FESTPREIS vor den Preis!
    Und falls trotzdem irgendein Frosch mit unverschämten Preisvorstellungen dir mailt, gibt es immer noch einen Lösch-Button. :D

    Zitat

    Original geschrieben von Blondinenfreund
    Ich frage mich, wie es sein kann, dass der Verkauf eines noch nicht veröffentlichten Buches im Vorfeld verboten werden kann. Die Promis, die in dem Buch angeblich erwähnt werden, müssten dann ja schon wissen, dass sie a) namentlich darin vorkommen und b) welche Story über sie erzählt wird. Ganz gleich ob es nun stimmt oder nicht.


    Woher weiss man das vorher ?!:confused:


    Genau das gleiche habe ich mich auch gefragt.
    Muss man zuerst gefragt werden um eine Einverständnis, bevor man in einem Buch namentlich genannt werden darf?

    Zitat

    Original geschrieben von berlibaerchen
    Da bist Du nicht der Einzige, auch ein Berliner Händler hat sich hier schon aus dem gleichen Grund zurück gezogen. Dazu kommt noch, dass bei Bestellungen von Usern hier deutlich mehr Ware wieder lt. Fernabsatzgesetz zurück gesendet wird, Thema: "Testhandy", mal ausprobieren und wieder retour, der Händler hat dann das Problem das Teil wieder los zu werden, als "neu" verkaufen geht ja dann nicht mehr... bzw. es gibt halt Händler die grundsätzlich keine retouren mehr als "neu" nocheinmal verkaufen...


    Jemand der von seinem Metier Ahnung hat, muss solche Dinge wie Retourwaren aber in seinem betriebswirtschaftlichen Gesamtkonzept einplanen!
    Eben weil es öfters vorkommt.