ZitatOriginal geschrieben von gobbble
Ist die reiserucktrittsversicherung der advancia neu? Bin mir fast sicher dass es sie früher nicht gab...
Denke nicht, dass die so neu ist.
Beispiel vor ziemlich genau 5 Jahren, 2009:
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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ZitatOriginal geschrieben von gobbble
Ist die reiserucktrittsversicherung der advancia neu? Bin mir fast sicher dass es sie früher nicht gab...
Denke nicht, dass die so neu ist.
Beispiel vor ziemlich genau 5 Jahren, 2009:
Re: Re: Suche Kreditkarte mit Reiserücktritt
ZitatOriginal geschrieben von Goyale
(die Schreibfehler- Karte Gebuhrenfrei).
Naja, bei der Domainregistrierung konnten Sie kein "ü" registrieren und haben das dann einfach als "u" statt "ue" übertragen. Ist für Deutschland als transliteration eher ungewöhnlich - in Luxemburg (Sitz der Bank) allerdings nicht, meines Wissens wird dort "u" als Transliteration bevorzugt. Auf .com-Domains dürfte es auch oft stattfinden.
ZitatOriginal geschrieben von Goyale
Die "quick and dirty"- Lösung
Das mit dem "quick" ist die Frage... bzw. das Problem.
Oder vergibt die Advanzia neuerdings brauchbare Anfangslimits?
Meines Wissens stellt die gebuhrenfrei-Karte doch mehr auf eine positive Zahlungshistorie als auf das Einkommen ab. Sprich: Man fängt mit - oft sehr - niedrigem Limit an, welches später angehoben wird.
Re: Suche Kreditkarte mit Reiserücktritt
ZitatOriginal geschrieben von bart01
ich brauche sehr dringend euere Hilfe.
Suche eine Kreditkarte mit einer Reiserücktrittversicherung
Das "sehr dringend" könnte bei der Advanzia allerdings ein Problem sein,
ZitatOriginal geschrieben von migolf
Reiserücktritt
Ziffer 9 der Versicherungsbedingungen.
ZitatOriginal geschrieben von migolf
nicht Reiseversicherung (Auslandsreisekranken).
Aber ein "Auslandsschutz" war doch vom Threadersteller gewünscht!?
Re: Re: Re: Re: Gutschrift aus der Schweiz
ZitatOriginal geschrieben von chrisnx
Ich nehme an, dass nationale Eingänge und solche aus der EU kostenfrei sind. Darf zwischen den SEPA-Teilnehmerländern überhaupt unterschieden werden? Die Schweiz ist zwar nicht an die EU-VOen gebunden (so dass hierzulande bspw. auch höhere Gebühren für SEPA als national möglich sind), aber ist es der DE-Bank erlaubt, solch eine Unterscheidung zu treffen?
Offensichtlich darf zwischen EWR (d.h., inkl. NO, IS, LI - von letzterem hatten wir’s ja gerade) und Nicht-EWR unterschieden werden. Machen aber viele Banken nicht. Wobei es gerade die “grossen” sind, die positiv auffallen, und nicht wenige öffentlich-rechtliche bzw. Genossenschaftsbanken, die negativ auffallen. 7,50 EUR für eine eingehende SEPA-Überweisung zu verlangen grenzt allerdings schon Dreistigkeit,und dürfte auf der Kostenseite durch nichts zu rechtfertigen sein.
ZitatOriginal geschrieben von chrisnx
Nein - Ernst beiseite- ich persönlich halte die grundsätzliche Idee und grösstenteils die Umsetzung auch sehr gut; jedoch sind zuviele Inhalte nicht wirklich kompatibel mit der Schweiz.
Letztendlich ist die Schweiz eine relativ direkte und subsidiäre Demokratie - und die EU so ziemlich das Gegenteil davon: indirekt, zentralistisch und undemokratisch. Umso froher bin ich, und umso wertvoller finde und umso mehr unterstütze ich eine freie und unabhängige Schweiz, die der EU als Stachel im Fleische sitzt.
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Ein Sachmangel muss zum Zeitpunkt der Übergabe beim Händler in der Beschaffenheit vorliegen, und das tat er nicht. Bei Übergabe war das Handy Mängelfrei. Und nur der Übergabezeitpunkt zählt.
(…)
Warum ist der Händler nach der Übergabe verantwortlich?
Was genau zum Thema “Keimtheorie” hast du nicht verstanden?
Ich zitier es nochmal: Es “können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren”
Hier: Das Handy bekommt automatisch Updates, die es unbrauchbar machen.
Wieso bzw. welche Geräte sind das denn?
Es ist ja nicht so, als stellten “viele” oder “alle” Samsung-Handys so Ihren Dienst ein.
Nein, das Gerät des Threaderstellers tat es, im Gegensatz zu anderen, “normalen” Geräten im Handel.
Und Warum?
Nun, spezifisch aus dem Grunde, dass es ein US-Gerät ist, welches nicht für den europäischen Markt bestimmt ist.
Damit unterscheidet es sich bzgl. der Update-Verträglichkeit offensichtlich von europäischen Geräten.
Gerade die Tatsache, dass es ein nicht für den deutschen Markt bestimmtes Importgerät ist, führt dazu, dass automatische Updates das Telefon unbrauchbar machen.
Das ist ein (im Keim angelegter) Sachmangel.
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Genau das gleiche beim Chiptuning am Auto: Kein Händler (=Verkäufer des Autos) muss "Gewährleistung" für einen kaputten Motor nach 4 Wochen geben, wenn ein Chiptuning am Steuergerät des Motors vorgenommen wurde.
Der Vergleich hinkt:
Das Chiptuning ist eine nicht autorisierte Modifikation, bei der dem vernünftigen Autofahrer das Risiko bewusst sein muss.
Anders ‘rum dürfte man vom vernünftigen Handybesitzer wohl kaum erwarten (zumindest nicht ohne expliziten Hinweis), wie und welche “Tricks” er anwenden muss, damit das nicht Telefon nicht durch irgendein Update unerkennbar für ihn untauglich gemacht wird.
Im übrigen, um es ganz genau zu nehmen: Natürlich muss der Händler grundsätzlich auch für ein chipgetuntes Auto die Gewährleistung für den Motor übernehmen - nur dann nicht, wenn das Chiptuning auch ursächlich den Motor beschädigt hat (was freilich nicht unwahrscheinlich ist).
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Das ist eh schon länger umstritten, siehe TVs oder BluRay-Player, denen Funktionen nach Updates genommen wurden. Da zeigen die Entscheidungen der Gericht aktuell in Richtung der Hersteller.
Hast du dazu vielleicht ein paar Links oder Informationen?
Ich habe danach gesucht, aber nicht wirklich eindeutige Urteile gefunden.
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Nö, so ist es leider nicht. Da es nicht in der Verantwortung des Händlers liegt, das Updates aufgespielt werden.
Doch, liegt es in diesem Fall. Es ist ja nicht so, als hätte der Threadersteller hier irgendwie bewusst "gebastelt".
Wenn es wirklich an einem Update liegt, so wurde (wie hier zumindest dargestellt) "automatisch", oder zumindest ohne Erkennbarkeit des Problems für den Nutzer eingespielt.
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Maßgeblich für einen Sachmangel ist der Zeitpunkt der Übergabe. Wenn zu diesen Zeitpunkt der Sachmangel (Beschaffenheit) nicht bestanden hat, (was unstrittig ist!), dann kann der Sachmangel eben kein Sachmangel im Rahmen es Mangelrechts sein.
D.h., jedermann kann einfach Handys verkaufen, die nach einem Monat den Geist aufgeben, und sich dann auf daraus berufen, es habe ja "bei Gefahrübergang" funktioniert?
Nein. Es "können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie)".
Dies dürfte hier der Fall sein: das Gerät offensichtlich nicht für den deutschen Markt bestimmt. Und gemäss "Samsung hat mir das so erklärt" (s.o.) kann dies (egal ob nun der Netzbetreiber selbst Updates macht, oder es sich um normale, standardmässig eingestellte Netzbetreiberupdates von Samsung handelt) dazu führen, dass das Gerät unbrauchbar wird. Damit eignet es sich nicht für die vertragsgemässe bzw. übliche Verwendung.
Der Händler verkauft etwas was nicht für Deutschland bestimmt ist, und bei normalem Gebrauch in Deutschland deswegen innerhalb eines Monats unbrauchbar wird - im Gegensatz zu für Deutschland bestimmten Geräten.
Wenn die kein im Keim angelegter Sachmangel sein soll, dann weiss ich auch nicht?!
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Nö, so ist es leider nicht. Da es nicht in der Verantwortung des Händlers liegt, das Updates aufgespielt werden.
Auch das ist fraglich. Erstens sind Software-Updates oft standardmässig eingestellt. Es kann nicht vom Käufer (ohne deutlichen Hinweis) verlangt werden, dass er diese abschalten muss, um die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Bei der Software-Updatefunktion (des Herstellers!) handelt es sich ja um eine ganz normale übliche Funktion, welche vergleichbare Artikel auch aufweisen.
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Es ist ja kein Sachmangel. Das ist es ja gerade. Es ist ein Update. Es ist nichts, was der Händler zu verantworten hätte, da der Sachmangel nicht bei Übergabe vorlag. Ende.
Das ist natürlich eine klassische Händlerargumentation, aber so ganz ohne weiteres nicht eindeutig. Wenn man bei einem deutschen Händler ein Gerät kauft, das als für Deutschland funktionierend angepriesen wird, dann kann man erwarten, dass das Gerät auch so funktioniert.
Wenn dann "später" aufgrund des Ursprungslandes "automatisch", d.h., ohne Zutun und/oder Erkennbarkeit des Kunden ein Update installiert wird, dass dieses Handy für die versprochene Einsatzregion "kaputt" macht, dann kann man dies m.E. sehr wohl auch als schon im Kaufzeitpunkt angelegten Sachmangel interpretieren.
Anders formuliert: wer in Deutschland an Verbraucher Handys verkauft, der haftet dafür, dass diese auch in Deutschland nutzbar sind. Und zwar nicht zeitlich begrenzt. Wenn das Ursprungsland des Geräts dazu führt, dass ein automatisches Update dieses irgendwann unbrauchbar macht, dann ist dies eine Vertragswidrigkeit, die von Anfang an besteht - auch wenn sie erst später offenbar wurde.
ZitatOriginal geschrieben von Louvain
Haben deutsche Banken eigentlich einen Bankenclearing-Nummer?
Nein, noch nie gehört. Und ich bin ziemlich sicher, dass ich es wüsste, wenn es das gäbe.
Äquivalent ist die deutsche Bankleitzahl.
Für SEPA-Überweisungen genügen IBAN und BIC. Und ja, Liechtenstein ist EWR-Mitglied, insofern gilt da auch die Preisverordnung (Gleichstellung mit Inlandüberweisungen).
Innerhalb CH/LI genügt im übrigen ebenfalls die IBAN (ohne BIC) für CHF-Überweisungen. Und das einheitlich, auch für Postkonten. Ich habe so schon jahrelang keine Clearing-Nr. mehr benötigt, wenn überhaupt jemals.
ZitatOriginal geschrieben von herbert1960
war die PSD Niederbayern-Opf. nicht bereit, mir diese Gebühr zu erstatten. Leider weiß ich nicht mehr, mit wem ich damals gesprochen hatte.
Nebenbei: Wollte gerade mal interessehalber schauen, aber: Übersehe ich irgendwas, oder hat die PSD Niederbayern-Oberpfalz wirklich nicht mal ein Preisverzeichnis als einfacher Download auf der Webseite? Senden die einem das wirklich nur nach Angabe seiner persönlichen Daten per Kontaktformular zu?
:eek: