Beiträge von Applied

    Nokia Asha 501


    - Wirklich klein und leicht - und auffälliges, wie ich finde angenehm zurückhaltendes Design (auf meinem schwarzen sieht man kaum das Nokia-Logo).


    - Lange Akkulaufzeit - welche nicht überraschen sollte, schliesslich läuft ja kein Android drauf, so dass das Gerät mit einer vergleichsweisen Menge RAM und Prozessorleistung auskommt.


    - Als von Apple verwöhnt finde ich die Tastatur und Rechtschreibkorrektur wirklich recht gut für die (kleine) Bildschirmgrösse. Tastatur gibt's die Variante "Zahlen + 3/4 Buchstaben, mehrfach drücken zum Durchschalten", glaube (9?) aber ohne T9-Software.


    - Dual-SIM finde ich sehr gut gelöst. (Nciht dual-aktiv, aber wo gibt's das für das Budget schon?)


    - Bedienung mit Swipe gefällt mir auch besser als das bisschen Android, was probiert habe.


    - Man muss es allerdings als gutes Featurephone begreifen, und nicht als Smartphone.

    Zitat

    Original geschrieben von Smover
    Was war denn die Frage?


    Was ist üblicherweise 520 mm breit und 110 mm hoch?
    A: Tischtennisnetz
    B: PC-Tastatur
    C: Kfz-Kennzeichen
    D: Stimmzettel


    Von einem Kandidaten mit gesundem Allgemeinwissen würde ich (beispielsweise als Personaler) zumindest erwarten, dass man den Stimmzettel und das Tischtennisnetz schnell ausschliessen kann.


    Die PC-Tastatur ist zugegeben etwas schwieriger. Meine ist beispielsweise mit 431mm x 114mm nicht so weit davon entfernt ("blind" hätte ich die Höhe auf zwischen 10cm und 14cm geschätzt, aber sie ist auf den ersten Blick nicht so hoch wie die meisten PC-Tastaturen, und schiede damit aus).


    Aber dass PC-Tastaturen nicht auf den Millimeter (!) "genormt" sind, sondern es unterschiedliche Plastikgehäuse gibt, darauf kann man mit ein bisschen nachdenken auch kommen - bzw. man sollte (!) das wissen. Und - siehe oben - das Tischtennisnetz und den Stimmzettel von der Grösse schnell ausschliessen.


    Bleibt nur noch das Kontrollschild. Dass deren Grösse genormt ist, dass sollte bekannt sein. Und die Kontrollschilder sind so eine alltägliche Erscheinung ist (die meisten Familien besitzen welche davon), dass man die Masse ungefähr abschätzen können sollte.


    Vorausgesetzt, ja vorausgesetzt natürlich, man kann Millimeter in Zentimeter umrechnen. Das würde ich von einer Abiturientin schon erwarten.


    Klar, unter Lampenfieber kann man schon mal einen Aussetzer haben... welches jedoch an sich gerade für angehende Public-Relations-Absolventen eine ungünstige Voraussetzung sein dürfte. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Mozart40
    Letztlich schaffte es nur eine Kandidatin (von seinerzeit 10!) die Frage richtig zu beantworten und die war eine Russlanddeutsche


    Amüsant ist es auf jeden Fall.
    Aber gelernt ist eben gelernt.


    Manchmal hilft die nötige Distanz auch.


    Ich bin in einer bekannten Universitätsstadt mit historischer Altstadt aufgewachsen. Es dürfte genügend Spanier, Franzosen oder Chinesen geben, die mehr über die lokalen Sehenswürdigkeiten erzählen könnten als ich - allein weil sie irgendwann mal 'ne Stadtführung mitgemacht haben. ;)

    Re: Auskunftspflicht nach US-Recht auch in Deutschland?


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Nach der hiesigen Diskussion um die Geltung nationalen Rechts in der Causa NSA frage ich mich nun, warum ich als Deutscher zu einer Erklärung nach US-amerikanischem Recht verpflichtet sein soll.


    Hat irgendjemand behauptet, du seist dazu "verpflichtet"? :confused:


    Eine "Aufforderung" ist ja keine Verpflichtung - auch wenn vielleicht der Eindruck ein bisschen erweckt wird (werden soll!?!).


    Ich kann mir das nicht vorstellen, dass eine solche Pflicht besteht - auf der anderen Seite könnte es natürlich Nachteile haben, wenn du dem nicht nachkommst (steuerliche bspw.), und die Bank ist natürlich auch nicht verpflichtet, weiterhin die Kundenbeziehung zu dir zu unterhalten.

    Heutige Frage:
    Wobei handelt es sich nicht um Vögel?


    A: Pinguine
    B: Sträusse
    C: Wellensittiche
    D: Kakadus


    Publikumsjoker mit 70% für Pinguine, 24% für Sträusse.


    Ziemlich bös', für 32.000 EUR :p

    Zitat

    Original geschrieben von jerx
    Bei Darlehensverträgen sind die vorvertraglichen Informationen gesetzlich vorgeschrieben


    Wenn ich das richtig sehe, dann. seit 2009.
    Allerdings habe ich beispielsweise die Karte erstmal schon davor beantragt.
    Kann mich nicht erinnern, diese je bekommen zu haben.
    Und seitdem auch nie diese Informationen bekommen.


    Zitat

    Original geschrieben von jerx
    Wäre schön, wenn du das mit irgendwelchen Quellen belegen könntest.


    Ich habe dazu folgendes gefunden:
    http://www.jurarat.de/zahlungs…buehren-und-schadenersatz


    Wäre schön, wenn du deine eigenen Quellen lesen könntest ;)


    "Zu den Mahngebühren zählen: Portokosten für die Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung und Material (Papier, Briefumschlag für die Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung)


    Zu den Mahngebühren gehören nicht die Kosten für: die Verwaltung, Personal und Technik Da die Kosten für diese zu den Ausgaben für den allgemeinen Geschäftsbetrieb gehören und nicht auf den Schuldner abgewälzt werden dürfen."


    Und analog für Inkasso:


    "Schadenersatz in Bezug auf Inkassokosten:


    Zudem kann der Gläubiger auch Inkassokosten über den Schadenersatzanspruch geltend machen. Dies ist jedoch strittig. Einige Gerichte haben die Inkassokosten bejahrt, andere wiederum diese verneint.


    Einigkeit bestand über folgende Tatsachen:


    Bejahrt wurden sie, wenn das angerufene Inkassounternehmen über den üblichen Eigenbemühungen des Gläubigers hinaus gehandelt hat und objektiv die Einschaltung des Inkassounternehmen ein notwendiger Schritt war. Die Tätigkeit des Inkassounternehmens muss sich um eine erforderliche und zweckmäßige Maßnahme zur Schadensabwehr bzw. –minimierung handeln."



    Die Einschaltung eines Anwalts ist für eine einfache erste Mahnung objektiv genausowenig erforderlich (zumindest mal angenommen, dass der Schuldner die Forderung nicht endgültig bestreitet). Im übrigen:


    Zitat

    Original geschrieben von Truthahn
    Mahnkosten höchstens in Höhe laut Gebührenordung einer anwaltlichen Mahnung sind angemessen.


    Was bitte soll eine "anwaltliche Mahnung" sein - und warum sollte die in irgendeiner Gebührenordnung auftauchen? :confused:


    Eine anwaltliche Mahnung ist eine Mahnung, die ein Anwalt geschrieben hat. Nicht mehr. Es könnte auch jeder schreiben. Umgekehrt könnte ich meinen Anwalt auch dafür einschalten, dir einen anwaltlichen Liebesbrief oder anwaltliche gute Neujahrswünsche zu schicken.

    Zitat

    Original geschrieben von jerx
    Aber spart euch den Gang zum Anwalt oder das Starten von Word. Die Advanzia weist auf die Mahngebühr bereits vor Vertragsabschluss in den "vorvertraglichen Verbraucherinformationen" hin


    So what? Was hätte es den Kunden zu interessieren? Vorvertragliche Verbraucherinformationen sind ja schon vom Namen her keine Vertragsbestandteile. Im übrigen ist immer noch die Frage, ob 4,90 EUR angemessen sind. Ein Beispiel eines OLG-Urteils aus dem Mobilfunkbereich:


    "Gebühren von 9,95 Euro pro Mahnung (...) sind überhöht. Sie übersteigen den nach dem "gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden". Eine Mahnung verursacht als solche nur Kosten für das Fertigen und den Ausdruck eines angesichts der heutigen Rationalisierungsmöglichkeiten durch ein Computerprogramm vorgefertigten Schreibens, für Papier und Umschlag, anteilige Personalkosten für das "Eintüten" sowie Portokosten. Selbst bei großzügigster Behandlung ergibt sich nicht im Ansatz ein Betrag von 9,95 Euro"


    http://www.schleswig-holstein.…dungen/201208prepaid.html


    Zumindest für eine Mahnung per E-Mail sind die Kosten für Papier, Umschlag, Eintüten und Porto gleich null. Das ist mit zwei, drei Klicks erledigt.


    Zitat

    Original geschrieben von Truthahn
    Und der Gläubiger soll auf seine Kosten für den Gläubiger kostenfrei mahnen? Das glaubst du doch selber nicht :D .
    Richtig wäre gewesen: Mahnkosten höchstens in Höhe laut Gebührenordung einer anwaltlichen Mahnung sind angemessen.


    Und der Schuldner soll dem Gläubiger das völlig unnötige Einschalten eines Anwalts ersetzen müssen? Das glaubst du jetzt wohl selbst nicht, oder? :confused:


    Das Schreiben einer einfachen Mahnung gehört zum normalen Geschäftsbetrieb eines Unternehmens, für den man keinen Anwalt einschalten braucht.