Zitat
Original geschrieben von jerx
Bei Darlehensverträgen sind die vorvertraglichen Informationen gesetzlich vorgeschrieben
Wenn ich das richtig sehe, dann. seit 2009.
Allerdings habe ich beispielsweise die Karte erstmal schon davor beantragt.
Kann mich nicht erinnern, diese je bekommen zu haben.
Und seitdem auch nie diese Informationen bekommen.
Zitat
Original geschrieben von jerx
Wäre schön, wenn du das mit irgendwelchen Quellen belegen könntest.
Ich habe dazu folgendes gefunden:
http://www.jurarat.de/zahlungs…buehren-und-schadenersatz
Wäre schön, wenn du deine eigenen Quellen lesen könntest 
"Zu den Mahngebühren zählen: Portokosten für die Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung und Material (Papier, Briefumschlag für die Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung)
Zu den Mahngebühren gehören nicht die Kosten für: die Verwaltung, Personal und Technik Da die Kosten für diese zu den Ausgaben für den allgemeinen Geschäftsbetrieb gehören und nicht auf den Schuldner abgewälzt werden dürfen."
Und analog für Inkasso:
"Schadenersatz in Bezug auf Inkassokosten:
Zudem kann der Gläubiger auch Inkassokosten über den Schadenersatzanspruch geltend machen. Dies ist jedoch strittig. Einige Gerichte haben die Inkassokosten bejahrt, andere wiederum diese verneint.
Einigkeit bestand über folgende Tatsachen:
Bejahrt wurden sie, wenn das angerufene Inkassounternehmen über den üblichen Eigenbemühungen des Gläubigers hinaus gehandelt hat und objektiv die Einschaltung des Inkassounternehmen ein notwendiger Schritt war. Die Tätigkeit des Inkassounternehmens muss sich um eine erforderliche und zweckmäßige Maßnahme zur Schadensabwehr bzw. –minimierung handeln."
Die Einschaltung eines Anwalts ist für eine einfache erste Mahnung objektiv genausowenig erforderlich (zumindest mal angenommen, dass der Schuldner die Forderung nicht endgültig bestreitet). Im übrigen:
Zitat
Original geschrieben von Truthahn
Mahnkosten höchstens in Höhe laut Gebührenordung einer anwaltlichen Mahnung sind angemessen.
Was bitte soll eine "anwaltliche Mahnung" sein - und warum sollte die in irgendeiner Gebührenordnung auftauchen? :confused:
Eine anwaltliche Mahnung ist eine Mahnung, die ein Anwalt geschrieben hat. Nicht mehr. Es könnte auch jeder schreiben. Umgekehrt könnte ich meinen Anwalt auch dafür einschalten, dir einen anwaltlichen Liebesbrief oder anwaltliche gute Neujahrswünsche zu schicken.