Bei Nicht-iOS-Geräten (bspw. Computern) ist bei Apple ein ungefähres Kaufdatum, und somit auch Garantieende im System hinterlegt, das aufgrund des geschätzten Verkaufsdatums des Händlers berechnet wird. Ausgehend von Apples Lieferdatum an den Händler. Es wird angenommen, dass der Händler die zuerst erhaltenen Geräte auch zuerst verkauft.
Ist ein Gerät aussergewöhnlich lange unverkauft, z.B. da der Händler ein altes Gerät deutlich später als ein ihm neu geliefertes verkauft, dann muss der Kunde ggf. das Kaufdatum anhand einer Rechnung korrigieren lassen. Auch für AppleCare-Registration.
Ähnlich auch bei zu aktivierenden iOS-Geräten, wobei da die Garantiefrist spätestens mit der Aktivierung zu laufen beginnt. Aber grundsätzlich eben nicht immer erst mit Aktivierung.