Beiträge von Applied

    Überweisung am 20. geht meines Erachtens immer als rechtzeitig durch - selbst wenn die Überweisung nach Annahmeschluss eingeht, also erst am 21. weitergeleitet wird. Diese geht dann ggf. erst am 22. bei der Advanzia ein.


    Zitat

    Original geschrieben von migolf
    Zu meinem Post noch ein Nachtrag. Der Stichtag für den Zahlungseingang scheint sehr weit über Termin zu liegen. Konkret sind mir in der aktuellen Abrechnung gleich fünf Tage Kulanz aufgefallen...


    Es sind keinerlei Zinsen berechnet worden!!! Offensichtlich hat man die Einzahlungen vom 21.03. und 25.03. zusammengefasst und als kompletten Ausgleich des alten Saldo gewertet... :top:


    Vorsicht!
    Der 23. und 24. März sind keine Bankarbeitstage - insofern handelt es sich, siehe oben, um eine Kulanz von vielleicht 2 Bankarbeitstagen.


    Zum Thema, ohne den Wahrheitsgehalt beurteilen, habe ich folgendes gefunden:


    "Die Zinsfalle würde erst bei einer Verspätung von drei Werktagen oder einer Differenz von mehr als 1 € zuschnappen"


    http://www.ciao.de/Advanzia_MasterCard_Gold__Test_8465660


    Am besten im Kontext lesen. Ironie der Geschichte: Gemäss Verfasser sei die Zinsberechnung mit dem "Fallbeil am Stichtag" richterlich ohnehin unzulässig. ;) Gut, diese Story tönt plausibel und die Urteile sind ggf. überprüfbar. Aber der Verfasser bei ciao ist einer, der notorisch Firmen so durch den Kakao zieht - und in anderen "Erfahrungsberichten" auch definitiv Mist erzählt.

    Nur um sicherzugehen:


    - Man kann das Kreditlimit der DKB-Visa auf Null setzen.
    - Wenn man dann eine Einzahlung über 1000 EUR auf das Kartenkonto macht, so kann man am Bankomat bzw. Zahlterminal dann über diese 1000 EUR verfügen.
    - Da man aber (zumindest elektronisch) nicht mehr ausgeben kann, erreicht man damit eine Art Ausgabenkontrolle.


    Das verstehe ich doch richtig, oder?


    (Mr ist schon bewusst, dass das nicht perfekt ist, da man die Karte, im Gegensatz zu Prepaidkarten, ggf. noch offline einsetzen kann. Selbstverständlich sollte man die Karte deshalb im Fall der Fälle auch umgehend sperren)


    Zitat

    Original geschrieben von DanielB
    Die Zinsen für das VISA Konto werden jetzt auf 1,05% gesenkt - damit kann man das auch so langsam aber sicher in die Tonne treten.


    Naja... Welche Alternativangebote siehst du denn?
    Der Zinssatz des Visa-Sparens des DKB-Cash lag ja, wenn ich nicht irre, quasi immer etwas unterhalb der besten Tagesgeldangebote, aber immer "in Schlagdistanz". Dabei aber deutlich über dem Marktschnitt, wenn man mit Filialbanken vergleicht. Dies ist auch jetzt noch der Fall, finde ich. Im Grundsatz gilt das meines Erachtens auch jetzt noch - nur eben auf einem momentan sehr niedrigen Zinsniveau allgemein.

    Re: Re: Probleme mit 1822


    Zitat

    Original geschrieben von chrisnx
    Die 1822 berechnet aber auch die Benachrichtigung über nicht ausgeführte Transaktionen 55ct - dies ist aber nicht rechtmässig, da es sich um eine der Nebenpflichten der Bank handelt. Entsprechende BGH-Urteile sind XI ZR 5-97, BGH XI ZR 296-96 und BGH I ZR 197-00.


    Die Bank berechnet keine Gebühren für die Benachrichtigung der Kontoinhaber, sondern sie verlangt, siehe Preisverzeichnis, lediglich Aufwendungsersatz für Porto.


    BGH XI ZR 197/00 bezieht dazu allerdings explizit keine Stellung.
    Die angegebenen Urteile jedenfalls stehen dieser Forderung nicht entgegen.

    arne: Ja, ich weiss das ja - da hatte ich den Sarkasmus zu gut versteckt. ;)


    Schlimmer war eigentlich, dass ihre V-Pay-Karte überhaupt nicht akzeptiert wurde, sie also auch nicht mit Gebühren abheben konnte. Obwohl die Kollegin, wie ich sie kenne, von allen Geldautomaten ohnehin zielsicher die ansteuern würde, die ihre jeweilige Karte ausnahmsweise nicht akzeptieren...

    Für diese Kunden von Urteil.


    Vielleicht. Außerhalb der Eurozone sieht's mit der Akzeptanz von V Pay nämlich reichlich düster aus.
    Die Kollegin hat mir gerade etwas von ihrem Kroatien-Urlaub vorgeflucht - wobei sie zum von der DKB beworbenen weltweiten gratis Geldabheben aus Sicherheitsgründen auch nur eine der beiden Karten ihres DKB-Cashs mitgenommen hatte (die Kreditkarte hatte sie aus Sicherheitsgründen Zuhause gelassen).


    In der Eurozone (aber auch in der Schweiz) ist es ganz OK - außer in Deutschland.
    Deutschland hat wahrscheinlich immer noch die schlechteste V-Pay-Akzeptanz.

    Re: Re: Re: Einlagen bei ausländischen Banken


    Zitat

    Original geschrieben von The Muppet
    Ich finde es legitim, sich die Frage zu stellen, ob man im Fall der Fälle mit Britischen Pfund dastehen würde, während eine neue deutsche Währung schlagartig aufwertet. Vielleicht gibt es ja - auch hier! - Experten im rechtlichen und finanzwirtschaftlichen Bereich, die eine solche Frage zumindest ansatzweise beantworten können.


    Einer jedenfalls wird dir ganz sicher "heute" niemals diese Frage beantworten:
    Deine kontoführende Bank.


    Aus gutem Grund: Die Beantwortung deiner hypothetischen Frage unterliegt, naturgemäss, der Spekulation. Die Bank kennt schlicht auch keine rechtlich haltbare Antwort. Und das Bankgeschäft unterliegt, insbesondere auch im Hinblick auf die Kundenbeziehungen zu Privatkunden, ganz besonders strenger Regulierung und Überwachung.


    Also wehe, es "verlässt" sich dann einer bei seiner Anlageentscheidung auf diese Bank.
    Man kann sich nur Ärger damit einhandeln.


    Aber wie auch immer:


    Zitat

    Original geschrieben von The Muppet
    kann jemand von euch beurteilen, was mit EUR-Einlagen bei ausländischen Banken mit deutschen Niederlassungen (z.B. Barclays Bank, Bank of Scotland) im Falle einer weitreichenden Währungsreform geschieht? Würde dann meine Einlage bei der Barclays Bank in Britischen Pfund oder Neuer Deutscher Mark notieren?


    Ich sehe keinen vernünftigen Grund, warum dein Konto dann ausgerechnet in Britischen Pfund lauten sollte!? Das ergäbe rechtlich am allerwenigsten Sinn; es wäre ja vollkommen willkürlich.


    Wenn, dann sollte dein Konto auf "Nachfolgewährung(en)" des EURO lauten - d.h. auf "Rest-EURO" oder/und "Neue Deutsche Mark". Vermutlich eher auf ersteres (Rest-EURO), da es ja die gleiche Währung (analog: "Rechtsnachfolger") ist, die Neue Mark jedoch nicht.


    Rein systematisch wäre das Szenario bei einem - durchaus diskutierten und nicht völlig abwegigen - Austritt Zyperns aus dem EURO ja nichts anderes:
    Oder denkst du, dass jeder von uns bei einem Austritt Zyperns aus der EURO-Zone für jede 100 EUR auf dem Konto dann im Sinne einer verhältnismässigen "Aufsplittung" ca. 99,80 "Rest-EUR" und 0,20 "Neue Zypern-Pfund" aufs Konto bekäme? Das entspräche in etwa dem "Anteil" Zyperns am EURO.


    Aber klar, das ist blosse Theorie. De facto wäre ein Austritt Deutschlands natürlich ein ganz anderes Kaliber - für das vielleicht auch tatsächlich andere rechtliche Lösungen gefunden würden.

    Also ich persönlich hab's in der EU seit längerem nicht mehr erlebt, dass eine Zahlung nicht am nächsten Bankarbeistag gutgeschrieben worden wäre.

    Zitat

    Original geschrieben von tobor
    trotzdem bei vielen Banken nicht der Fall. Welches Gesetz besagt dies und ist seit wann gültig?


    675s und 675t BGB?

    Zitat

    Original geschrieben von migolf
    Zum zweiten Teil Deines Posts, Du hast mich erkannt...

    Zitat

    Original geschrieben von Harris
    Bis auf meine mum kenne ich nur Gebuhrenfreinutzer die genau in das Raster fallen


    Ich stand wohl echt auf der langen Leitung, aber: Ich merke gerade erst, dass ich auch "voll" ins Raster passe :p


    Zitat

    Original geschrieben von lisari
    Wem das Design so wichtig ist, der kann ja gleich die PayVIP-Karte beantragen, gibt ja auch 10 € Cashback bei Qipu. Was ist PayVIP überhaupt für ein Verein? Spricht irgendwas dagegen?


    "getperformance (= der Anbieter) verwendet die vorstehend bezeichneten Daten ausschließlich für die folgenden Zwecke:
    (...)


    Promotion-Aktionen und weitere Werbemaßnahmen für ähnliche Produkte per E-Mail oder per Briefpost, soweit der Nutzer der Verwendung seiner Daten nicht widersprochen hat
    Speicherung der IP-Adresse in pseudonymisierter Form zu Zwecken der Dokumentation von Geschäftsvorfällen
    Auswertung anonymisierter Kunden- und Bestelldaten zu Zwecken der Marktforschung"