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Original geschrieben von insane-92
Dann hast du echt keine Ahnung und erkundige dich mal direkt bei der Deutschen Post!
Habe ich. Was an "Straße, Hausnummer (soweit im Ausweis vorhanden)" und "Ort (soweit im Ausweis vorhanden)" habe ich auf Seite 7 falsch verstanden?
:confused:
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Original geschrieben von insane-92
Man kann zwar eine Abweichende Adresse Nutzen, aber bei PostIdent kann der Mitarbeiter sehen das es sich nur um eine Abweichende Adresse handelt! Die richtige Adresse It. Ausweis muss dann mit der richtigen die auch in den Verträgen steht, übereinstimmen.
Nein, müssen sie nicht. Welche Vertragsadresse jemand angibt, ist seine Sache. Und welche Vertragsadresse eine Firma akzeptiert, ist deren Sache. Die Adresse, die im Vertrag steht, muss prinzipiell nicht mit der (gegebenenfalls!) im Ausweis angegebenen übereinstimmen.
Wer bspw. mehrere Wohnsitze hat, wie ein Student mit Wohnung/Zimmer am Studienort, der kann seine Stromrechnung für seine Studenten-WG problemlos auf seine Zweitwohnsitzadresse am Studienort laufen lassen, und muss dies nicht auf die Heimatadresse bei seinen Eltern tun. Genausogut kann er das aber auch mit einem Handyvertrag machen (wenn der Provider das akzeptiert). Habe ich im Studium auch, obwohl meine Personalausweisadresse noch dem Hauptwohnsitz bei meiner Mutter entsprach. Aber das kam von o2 auch nicht mit Postident (höchstens eigenhändig) wenn ich richtig erinnere.
Die Ausweisdaten sollten bei Postident mit den angegebenen Daten übereinstimmen. Nicht weniger, nicht mehr. Wenn er sich bei BASE so angemeldet hat und BASE diese in ein Postident einträgt, dann kann es schon sein, dass sie auch diese Daten überprüfen, "soweit im Ausweis vorhanden". Aber welche Adressdaten sollen das überhaupt sein, wenn ein Ausweis gar keine Adressdaten trägt?
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Original geschrieben von insane-92
Außerdem heißt es dann immer; Reisepass mit Meldebescheinigung!
Nein.
Ich habe mich in seit 2009 vier mal (in drei verschiedenen Postfilialen) für Postident mit meinem Reisepass identifiziert, in welchem keine Wohnadresse angegeben ist. Eine Meldebescheinigung war dazu in keinem Falle nötig.
Und wie oft du?
Kann sein, dass ein Vertragspartner gern eine Meldebescheinigung mitgeschickt haben will, als Adressnachweis. Aber das ist keine Voraussetzung für Postident. Auch wenn es wohl ein populärer Irrtum ist, den man oft im Internet findet. Siehe dazu auch die Diskussion zum Wikipedia-Eintrag. (Der User Cmdr.bond dort ist offensichtlich jemand, der selbst Postidents durchführt ("Feld ausgegraut").