Beiträge von Applied

    Starre Grenze von 5 Zahlungen gibt es nicht.
    Im Ermessen der Bank.


    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Und was soll "müssen Sie eine Zahlung mit Karte stecken" heißen? Dass es gar nicht kontaktlos funktioniert und man die Karte ins Terminal stecken muss? Das wäre ja extrem unpraktisch und wird sicher nicht zur Akzeptanz des Verfahrens beitragen


    Halb so wild.
    Ist ja nur sporadisch.


    Und das Einstecken kostet genauso viel Zeit, wie... naja, früher eben das Einstecken auch. Der fehlgeschlagene Kontaktlosversuch bis zum Auftauchen und Verstehen der Terminalmeldung dauert vielleicht eine halbe Sekunde. Die macht man bei den nächsten Kontaktloszahlungen gleich mehrfach wieder wett.


    Nervig fände ich es aber allemal. Nur drei konsekutive Transaktionen ist nicht gerade viel.


    Ein, zwei Brötchen von der Brottheke aussen im Laden, ein paar Kartoffeln und Äpfel im Supermarkt, und noch 'ne Zeitung am Kiosk - schon "darf" man wieder stempeln... äh stecken und PIN eingeben.

    Zitat

    Original geschrieben von Bilo
    Jetzt hat sie die offizielle Absicherung, somit kann die Reise beginnen


    Die deutsche Botschaft in Kenia würde ich in diesem Zusammenhang nun allerdings gerade nicht als "offiziell", sondern als höchst inoffiziell bezeichnen.


    Zitat

    Original geschrieben von Bilo
    wir haben nun entschlossen, nochmals das belgische, das französische Konsulat, und die deutsche Vertretung in Kenia zu kontaktieren. Zusätzlich haben wir noch bei der KLM angefragt


    ...und die kenianischen Behörden bzw. deren Botschaft?
    Die wären eigentlich mein allererster und auch "offiziellster" Ansprechpartner gewesen!


    Aber wie schon gesagt: ich sehe das ohnehin nicht so problematisch ;)

    Zitat

    Original geschrieben von MTT
    Kann mir jemand von Euch plausibel erklären, warum (mittlerweile?) so viele Familien - und hier noch einmal speziell alleinreisende Mütter mit Kind(ern) - in der 1. Klasse reisen?


    Kontingentierte Spar- und Aktionspreise.


    Wenn das Sparpreiskontingent für die zweite Klasse ausgebucht ist, dann ist der Normalpreis auf weiten Strecken oft sehr teuer. Nicht selten sind aber in der 1. Klasse noch Sparpreise erhältlich - die dann nur unwesentlich teurer sind, oder ggf. sogar billiger.


    Kollege hatte das vor kurzem auch. Ist also Azubi mit seinen Freunden vom Bodensee nach Köln 1. Klasse gefahren. Obwohl er sonst definitiv kein potentieller Kunde dafür ist - aber da war die 1. Klasse schlicht billiger.


    Wenn ich mich recht erinnere, hat die Bahn gerade auch nach den Streikwellen spezielle Aktionen mit 1.-Klasse-Tickets gefahren (ich glaube, sie hatten beispielsweise 1.-Klasse(spar)preise mal auch für Inhaber von 2.-Klasse-BahnCards verfügbar gemacht?).

    Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    wenn sie wieder in die EU will hat sie einen Pass ohne Berechtigung dazu mit rein / raus aus Kenia und einen ungültigen mit Berechtigung, du meinst das klappt ohne Probleme?!


    Sagen wir mal so:
    Ich meine, dass das klappt.
    Gerade als Türkin.


    1. Der alte Pass mit Niederlassungserlaubnis ist dabei. Es ist ersichtlich, dass und wann dieser abgelaufen ist.
    2. Der neue Pass ist ebenfalls dabei (wie schon gesagt: Ich weiss nicht, ob die Türkei da auch was einträgt, aber in deutschen Pässen bspw. steht man die Auslandsaustellung durch Botschaft und der ausländischen Wohnort).
    3. Die Begründung, dass aufgrund des Passablaufs ein neues Dokument als Aufenthaltstitel beantragt wurde, ist plausibel.
    4. Die Flugroute mit dem ersten Segment innerhalb Schengen (Deutschland - Brüssel) ist belegbar. Somit auch, dass die Reise innerhalb des Schengenraums ihren Anfang nahm.
    5. Kenia ist ein bekanntes klassisches Urlaubsland, und ich unterstelle mal, dass es sich hier um eine klassische touristische Reise handelt
    6. Es dürfte unter europäischen Grenzern, zumal hier im Nachbarland, allgemein bekannt sein, dass in Deutschland viele Türken/Türkischstämmige leben, als grösste Ausländergruppe.
    7. Belege für einen Wohnsitz bzw. rechtmässigen Aufenthalt in Deutschland kann die Reisende mitnehmen, bzw. führt sie ohnehin mit sich. Führerschein, Bankkarten, Krankenversicherungskarte



    Es mag formal vielleicht nicht ganz korrekt sein. Aber ich vermute fast, dass manch türkischer Staatsbürger zumindest während der Neubeantragung von Dokumenten vielleicht auch gar nicht (zumutbar) alle Einreise- und Aufenthaltsregelungen einhalten kann. Insofern würde da wirklich keine grossen Probleme bei der Wiedereinreise erwarten.


    Soweit lehnen sich beispielsweise auch die Behörden Berlins (Absatz 3) aus dem Fenster. Und da sind Türken nicht nur grösste Ausländergruppe. Mehr Türken als in Berlin gibt es vermutlich in keiner anderen Stadt der EU.


    "Übertragung einer Aufenthaltserlaubnis in einen neuen Pass
    (...)
    Sie wollen verreisen und es sind kurzfristig keine Termine frei? Sie besitzen noch den alten Pass mit der gültigen Aufenthaltserlaubnis? Dann können Sie die Auslandsreise auch ohne Übertragung antreten. Die Wiedereinreise nach Deutschland ist problemlos möglich, wenn Sie den neuen Pass und den alten Pass mitnehmen. Bitte erkundigen Sie sich aber vor der Auslandsreise noch einmal nach den Ein- und Ausreisebedingungen Ihres Reiselandes (z. B. bei einem Reisebüro oder der Auslandsvertretung des Reiselandes)."


    Ja, ich weiss, da steht Wiedereinreise nach Deutschland, nicht Frankreich... trotzdem.
    Eingeschränkt gilt oben gesagtes ähnlich auch für die kenianischen Behörden.

    Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    es interessiert sie weil ihr System es beim Durchziehen anzeigt, meinst du nicht dass sie jede Möglichkeit zum Tee nutzen werden?


    Ich meine, es wird auch an der kenianischen Einreise nur dann zum Problem, wenn es jemand an der kenianischen Grenze zum Problem machen will. Sprich: wenn da ein Grenzer extrem Frauen-/Türken-/Deutschen-/Islam-feindlich ist, gerne andere schikaniert, oder geschmiert werden will.


    Ansonsten dürften die (wenn gültiger Pass und Visum vorliegen, und meinetwegen auch der Wohnort plausibel bzw. belegbar ist, und die Person auch noch in Begleitung reist) sicher besseres zu tun haben, als sich unbedingt an dieser Person abzuarbeiten - und nebenbei den Ruf als Urlaubsland potentiell kaputtzumachen.

    Re: Re: Re: modern-banking.de


    Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Es empfielt sich übrigens sehr wohl, einen monatlichen Geldeingang auf dem Konto zu haben. Denn hat man die SmartCard, gibt es ab 400€ monatlichem Eingang 2€ Bonus pro Monat


    Nicht erst ab 400, sondern bereits ab 399€.
    Dies entspricht - zufällig unzufällig (?) - exakt dem aktuellen Regelsatz für "Hartz IV", oder?

    Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    weil sie aus einem Land kommt in welchem sie mit genau diesem Pass nicht sein dürfte, deswegen


    1. Tut sie das? In Kenia kommt sie mit einem Flug an, der aus dem internationalen Transit in Brüssel kommt. Genauso gut könnte sie aus Istanbul, Antalya, Moskau oder London (also ausserhalb von Schengen) kommend in Brüssel umgestiegen sein.


    Ja... ich weiss... nun gibt es Flug-Tickets... aber dann immer noch die Frage:


    2. Interessiert das die Kenianer bei der Einreisekontrolle, in welchem Land man wohnt? Sprich: Überprüfen die wirklich die Aufenthaltserlaubnis im Wohnsitzland?


    Um ein Beispiel mal etwas zuzuspitzen: Ein Papua-Neuguineer, der in der Mongolei leibt, reist via Brüssel-Transit (ohne EU-Einreisekontrolle) mit dem gleichen Flug in Kenia ein. Überprüft dann der kenianische Grenzbeamte die mongolische Aufenthaltserlaubnis des Papua-Neuguineers - bzw. verweigert er ihm mangels dessen die Einreise?


    Zitat

    Original geschrieben von Bilo
    Spielt der Aufenthaltstitel für Kenia eine Rolle? Ich dachte, durch das dort ausgestellte Visum, habe ich dort quasi meinen Aufenthalt offiziell bestätigt.


    Einen Grund könnte es natürlich geben: Bei der Visumsbeantragung wurde gegenüber den kenianischen Behörden ja wohl der deutsche Wohnsitz angegeben. Ich meine, dass man sich an viele Länder mit dem Visumsantrag auch zwingend an das Konsulat im Wohnsitzland (und nicht im Herkunftsland, hier also in DE, nicht TR!) wenden muss. Wenn sich der nicht aus den Reisedokumenten ergibt...

    Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    nun, wenn sie den neuen mit Visum durchziehen wirds blinken dass es noch einen gibt, den werden sie sehen wollen


    Huh? Ich verstehe irgendwie nicht. :confused:


    Die Einreisende legt bei der Einreise in Kenia einen neuen gültigen Pass vor, der aufgrund Ablaufen der Gültigkeit des alten (bereits abgelaufenen) ausgestellt wurde. Ist doch die normalste Sache der Welt?! Warum sollte da da blinken, und wieso sollten sie den alten sehen wollen?

    Re: Abgelaufener Pass - Aufenthaltstitel gültig auf Reisen?


    Ich bezweifel auch ein bisschen, ob die französischen Grenzer der alte abgelaufene Pass überhaupt gross interessiert. Die französischen Aufenthaltstitel, die ich so als Musterphotos im Internet fand, beinhalten (im Gegensatz zu deutschen) keine Angabe der Passnummer. Wenn also die eigenen Behörden schon keine Passnummer draufdrucken... ob sie das bei einem deutschen Aufenthaltstitel dann wirklich juckt, wenn "sonst alles stimmt"?


    Gut, vielleicht gerade dann, könnte man argumentieren... ;) Aber wenn der Pass erkennbar neu (und ggf. trägt die Türkei Aussstellung durch Botschaft/Konsulat oder deutschen Wohnort ein?) ist, würde ich da jetzt nichts befürchten.


    Aber um, nach genauem Lesen, nochmal auf den Ursprungsbeitrag zurückzukommen:

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    Original geschrieben von Bilo
    Der Pass ist abgelaufen, die Beantragung einer Aufenthalts ID Card wurde schon gemacht, aber das dauert zu lange, so dass diese vor dem Reiseantritt nicht mehr kommt. Ein neuer Pass existiert, aber ohne Aufenthaltstitel.


    Hat deine Bekannte die bisherige Niederlassungserlaubnis-Karte noch?
    Oder ist deren Gültigkeit abgelaufen, bzw. musste die eingesandt werden?
    Oder hatte sie noch gar keine Karte, sondern nur eine in den (mittlerweile abgelaufenen) Pass eingetragene/geheftete/geklebte?

    PS: Anders herum gedacht ist es vielleicht offensichtlicher:


    Ein Franzose fährt in Paris mit dem Taxi zum Flughafen und steigt in den Flieger nach Deutschland ein. Da dies "innerhalb Schengen" ist, findet weder in Paris bei der Ausreise noch bei der Einreise am deutschen Flughafen eine Ausreise- bzw. Einreisekontrolle statt (nicht zu verwechseln mit möglicher Zollkontrolle!). Das ist so.


    Der Threadersteller möchte von Kenia ankommend in Paris in den gleichen Flug nach Deutschland einsteigen - dessen Passagiere am Ziel in Deutschland nicht mehr kontrolliert werden. Folglich muss er "vorher" in Paris die französiche Einreisekontrolle passieren.


    Es "darf" ja nicht sein, dass alle in Kenia eingestiegenen Passagiere gänzlich ohne Kontrolle in Deutschland aus dem Flughafen spazieren.