Zitat
Original geschrieben von happiestalive
wenn sie wieder in die EU will hat sie einen Pass ohne Berechtigung dazu mit rein / raus aus Kenia und einen ungültigen mit Berechtigung, du meinst das klappt ohne Probleme?!
Sagen wir mal so:
Ich meine, dass das klappt.
Gerade als Türkin.
1. Der alte Pass mit Niederlassungserlaubnis ist dabei. Es ist ersichtlich, dass und wann dieser abgelaufen ist.
2. Der neue Pass ist ebenfalls dabei (wie schon gesagt: Ich weiss nicht, ob die Türkei da auch was einträgt, aber in deutschen Pässen bspw. steht man die Auslandsaustellung durch Botschaft und der ausländischen Wohnort).
3. Die Begründung, dass aufgrund des Passablaufs ein neues Dokument als Aufenthaltstitel beantragt wurde, ist plausibel.
4. Die Flugroute mit dem ersten Segment innerhalb Schengen (Deutschland - Brüssel) ist belegbar. Somit auch, dass die Reise innerhalb des Schengenraums ihren Anfang nahm.
5. Kenia ist ein bekanntes klassisches Urlaubsland, und ich unterstelle mal, dass es sich hier um eine klassische touristische Reise handelt
6. Es dürfte unter europäischen Grenzern, zumal hier im Nachbarland, allgemein bekannt sein, dass in Deutschland viele Türken/Türkischstämmige leben, als grösste Ausländergruppe.
7. Belege für einen Wohnsitz bzw. rechtmässigen Aufenthalt in Deutschland kann die Reisende mitnehmen, bzw. führt sie ohnehin mit sich. Führerschein, Bankkarten, Krankenversicherungskarte
Es mag formal vielleicht nicht ganz korrekt sein. Aber ich vermute fast, dass manch türkischer Staatsbürger zumindest während der Neubeantragung von Dokumenten vielleicht auch gar nicht (zumutbar) alle Einreise- und Aufenthaltsregelungen einhalten kann. Insofern würde da wirklich keine grossen Probleme bei der Wiedereinreise erwarten.
Soweit lehnen sich beispielsweise auch die Behörden Berlins (Absatz 3) aus dem Fenster. Und da sind Türken nicht nur grösste Ausländergruppe. Mehr Türken als in Berlin gibt es vermutlich in keiner anderen Stadt der EU.
"Übertragung einer Aufenthaltserlaubnis in einen neuen Pass
(...)
Sie wollen verreisen und es sind kurzfristig keine Termine frei? Sie besitzen noch den alten Pass mit der gültigen Aufenthaltserlaubnis? Dann können Sie die Auslandsreise auch ohne Übertragung antreten. Die Wiedereinreise nach Deutschland ist problemlos möglich, wenn Sie den neuen Pass und den alten Pass mitnehmen. Bitte erkundigen Sie sich aber vor der Auslandsreise noch einmal nach den Ein- und Ausreisebedingungen Ihres Reiselandes (z. B. bei einem Reisebüro oder der Auslandsvertretung des Reiselandes)."
Ja, ich weiss, da steht Wiedereinreise nach Deutschland, nicht Frankreich... trotzdem.
Eingeschränkt gilt oben gesagtes ähnlich auch für die kenianischen Behörden.
Zitat
Original geschrieben von happiestalive
es interessiert sie weil ihr System es beim Durchziehen anzeigt, meinst du nicht dass sie jede Möglichkeit zum Tee nutzen werden?
Ich meine, es wird auch an der kenianischen Einreise nur dann zum Problem, wenn es jemand an der kenianischen Grenze zum Problem machen will. Sprich: wenn da ein Grenzer extrem Frauen-/Türken-/Deutschen-/Islam-feindlich ist, gerne andere schikaniert, oder geschmiert werden will.
Ansonsten dürften die (wenn gültiger Pass und Visum vorliegen, und meinetwegen auch der Wohnort plausibel bzw. belegbar ist, und die Person auch noch in Begleitung reist) sicher besseres zu tun haben, als sich unbedingt an dieser Person abzuarbeiten - und nebenbei den Ruf als Urlaubsland potentiell kaputtzumachen.