Beiträge von Applied

    Re: Eurokasse New Zealand (Achtung: keine Einlagensicherung!)



    1. Zitat: "Die auf dieser Website angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, der Russischen Föderation und Neuseeland und einigen anderen Ländern nicht zugänglich."


    2. Das Serverzertifikat ist abgelaufen. Unprofessionell. Wenngleich auch schon deutschen Mobilfunkanbietern passiert.


    3. Die Adresse ist mehr oder minder "zufällig" natürlich identisch mit der eines kleinen "business centers", in dem Firmen Büroräume anmieten können (so wie es Briefkastenfirmen oft tun).


    4. Zitat Webseite: "EUROKASSE New Zealand Limited ist ein registriertes Finanzinstitut unter Aufsicht Neuseeländischer Behörden. Registrierungsnummer 3601931"


    "Unter Aufsicht neuseeländischer Behörden"? Sogar mit "Registrierungsnummer"? Da soll das wohl ein Witz sein, die tatsächlich beaufsichtigende Behörde nicht anzugeben? :rolleyes:


    5. Nein, der "Laden" ist keine in Neuseeland zugelassene Bank. Ist auch nicht irgendwie ersichtlich, dass die an eine Bank vermittelten, oder?


    6. Man kann einen persönlichen Beratungstermin anfordern, indem man seine Daten in das deutschsprachige Formular eingibt. Inklusive Postleitzahl. Aber ohne Landangabe. ...obwohl die Angebote Kunden der beiden grössten deutschsprachigen Länder gar nicht zur Verfügung stehen?



    Ich bin keiner, der spezielle Berührungsängste gegenüber ausländischen Finanzanbietern hat. Ich bin auch niemand, der es unseriös findet, dass sich ein Angebot in deutsch an Nicht-deutsche bzw. in Russisch an Nicht-russische Ansässige wendet. Es gibt ja genug andere Länder, in denen diese Sprachen gesprochen werden. Aber das hier ist nicht seriös.



    Hände weg. :o



    Zitat

    Original geschrieben von ferris.b
    Wenn der Zahlungsempfänger noch kein Eurokasse Kunde ist kann er sich in wenigen Klicks ein kostenloses Konto anlegen und dann das Geld entgegennehmen.


    Wie zu erwarten, daher weht der Wind. "Kundenwerbung".
    Würde ich trotzdem weder meinen Freunden noch Nachbarn schicken.

    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Wie ist das nun mit mit meiner ursprünglichen Frage.
    Kann eine Bank die Einlagensicherung wechseln?


    Bleiben wir beim ursprünglichen Beispiel:
    Ist nicht genau das bei Consors passiert?
    Die gehörten, wenn ich nicht irre, zur deutschen Schmidtbank und müssten doch damit unter die deutsche (gesetzliche) Einlagensicherung gefallen sein - bevor sie von einer französischen Bank übernommen wurden?


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Kann sich eine Bank entweder durch Umzug oder durch Übernahme auch in's Nicht-EU-Ausland verabschieden?


    Wieso sollte sie das nicht können? Mir ist nun ehrlich gesagt kein Fall bekannt, bei dem spezifisch eine EU-Bank den Sitz ins Ausland verlegt hat. Aber dass Banken ihren Sitz wechseln ist durchaus möglich. Das Problem dürfte mehr regulatorischer Natur sein.


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Klar sind die AGs aus Österreich eigenständige Rechtsformen. Nichts desto trotz haben die bestimmt mehr mit Russland zu tun als nur den Teil des Namens vom Unternehmen. Somit könnte Putin einfach entsprechende Anweisungen an die Töchter geben, sofern das eben rechtlich möglich wäre.


    Putin? Wäre mir neu, dass der bei einer österreichischen Bank das Sagen hätte. Ich gehe im übrigen davon aus, dass die österreichischen Behörden schon einschreiten werden, wenn die Kundengelder oder die Solvenz der Bank selbst in Gefahr gerät. Rechtlich sehe ich das nicht wild.


    Ausserrechtlich... in letzter Konsequenz muss man sich halt fragen, was passiert, wenn Russland irgendwo widerrechtlich einmarschiert oder dem Westen das Gas abdreht. Das Risiko ist klein, aber wie jedes Risiko nicht Null.

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verlegung der Einlag


    Zitat

    Original geschrieben von TeleTreffFan
    Warum schaut ihr nicht einfach ins Handelsregister?


    Weil ich sowohl der Richtigkeit des Impressums der Consorsbank als auch der Liste zugelassener Kreditinstitute bei der Bafin vertraut habe. Das genügte mir ;)


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Und warum behauptest du dann immer noch, die Consorsbank sei eine französische Bank? :)


    Es wird langsam kindisch.


    Ausländische Banken aus dem EWR können in Deutschland eine Niederlassung eröffnen. Wenn eine französische Gesellschaft eine Niederlassung in Deutschland eröffnet, dann unterliegt sie für Rechtsgeschäfte mit Endkunden der deutschen Gesetzgebung. Die Niederlassung hat jedoch keine Rechtspersönlichkeit, somit keine "deutsche" Gesellschaft. Vertragsbeziehungen kommen mit einer französischen Gesellschaft zustande.


    Das schreibt jede Finanzmarktaufsicht, jede IHK


    "Eine Zweigniederlassung ist keine eigene, vom Unternehmen der Hauptniederlassung getrennte juristische Person. Sie ist rechtlich und organisatorisch Teil des Unternehmens der Hauptniederlassung und insoweit dem Recht der Hauptniederlassung unterworfen. Ist die Zweigniederlassung von einem ausländischen Unternehmen errichtet, so richtet sich ihre innere Verfassung nach dem Gesellschaftsstatut und dem zuständigen ausländischen Recht."


    Eben - sie ist "rechtlich und organisatorisch Teil des Unternehmens der Hauptniederlassung" - hier der französischen. Auch dann, wenn ihr Geschäftsgebaren mit Kunden teils deutschem Recht unterliegt.


    Eine deutsche Zweigniederlassung einer ausländischen Bank ist keine deutsche Bank.
    Im Gegensatz zur Tochtergesellschaft, der eine eigene Rechtspersönlichkeit zukommt.


    So ist beispielsweise die
    - Ing Diba AG
    - mit Sitz in Frankfurt am Main
    - ein bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassenes Kreditinstitut
    - welches der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung untersteht
    ..."eine deutsche Bank"


    Und die
    - Consorsbank (notamment ohne Rechtsform)
    - als Zweigniederlassung der BNP Paribas mit Sitz in Paris, Frankreich
    - die kein in Deutschland zugelassenes Kreditinstitut ist
    - und nicht der gesetzlichen deutschen Einlagensicherung untersteht
    ... eben ein Teil einer französischen Bank.


    Amen.


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Dann ist die Consorsbank eine französische Bank.


    Amen..


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Ich hatte das auch immer vermutet


    Ist jetzt - angesichts der letzten 20 Beiträge oder so - nicht dein Ernst, oder? :p

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verlegung der Einlagensicher


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Für dich ist die Consorsbank eine französische Bank und für mich eine deutsche Bank.


    Wenn für dich die Zweigniederlassung
    - einer französischen Bank
    - mit Sitz in Paris,
    - die uneingeschränkt der französischen Finanzmarktaufsicht und Einlagensicherung untersteht,
    - jedoch kein in Deutschland zugelassenes Kreditinstitut ist
    ...für dich eine "deutsche Bank" ist, dann mag sie das sein.


    Mir persönlich ist es schleierhaft, wie eine Bank, die in Deutschland über keine Zulassung und gesetzliche Einlagensicherung verfügt, eine "deutsche" Bank sein soll. Aber ich muss das ja vielleicht auch nicht verstehen.


    Und das war der Ausgangspunkt der Diskussion: Kann die zuständige Einlagensicherung für Kunden einer deutschen Bank wechseln? Ja, kann sie. Siehe Consorsbank.


    ;)

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verlegung der Einlagensicherung


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Die Consorsbank ist eine Bank, richtig?
    Die Consorsbank ist eine deutsche Niederlassung, richtig?


    Genau genommen ist sie das, was ich schon die ganze Zeit sage: Die "Consorsbank" ist eine Marke und (ja, deutsche) Zweigniederlassung einer französischen Bank.


    Ich bin Deutscher, lebe aber nicht in Deutschland. Ich habe meine Niederlassung in der Schweiz. Das macht mich aber nicht zu einem Schweizer.

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verlegung der Einlagensicherung


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Nun wird es ganz kurios. Wenn sie in Deutschland ihren Sitz hat, ist es doch eine deutsche Bank.


    Sie ist unbestritten eine deutsche Zweigniederlassung.
    Aber wie ich bereits schon x-mal sagte:
    Eine Zweigniederlassung ist nur ein Teil einer (hier: französischen) Bank.


    Im übrigen, um auf den Ausgangspunkt der Diskussion zurückzukommen:
    Die Einlagen bei der BNP Paribas S.A. (welche ggf. über ihre deutsche Zweigniederlassung Consorsbank verwaltet werden) unterstehen der französischen gesetzlichen Einlagensicherung. Früher, als Teil der deutschen Schmidtbank, unterstanden sie der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung.


    Für die bestehenden Kunden kann also die Einlagensicherung ändern.
    Sie könnte auch von Deutschland nach Bulgarien wechseln.

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verlegung der Einlagensicherung


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Wenn du anderer Ansicht bist, ändere auf http://de.wikipedia.org/wiki/BNP_Paribas_%28Consorsbank%29 doch einfach "Staat" in "Frankreich"...


    Ich wüsste nicht, wieso ich das sollte?
    Die deutsche Zweigniederlassung der französischen Bank, betreibt ihr Geschäft natürlich fast ausschliesslich in Deutschland - und dort sitzt sie auch. Nichtsdestotrotz ist sie keine deutsche Bank.

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verlegung der Einlagensicherung


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Das ist mir völlig egal. Dass es eine deutsche Bank ist, genügt mir vollkommen. :)


    Nochmal: Ein deutsche Bank unterliegt der deutschen Finanzumarktaufsicht und umgekehrt.


    Ich hab das auch schon zitiert (Bafin):


    "Nach § 53b Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) kann ein Einlagenkreditinstitut mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ohne zusätzliche Erlaubnis der BaFin in Deutschland eine Zweigniederlassung errichten und Bankgeschäfte - wie etwa das Einlagengeschäft - betreiben. Beaufsichtigt wird die Zweigniederlassung von der Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes"


    Eine Zweigniederlassung ist keine rechtliche Person - mithin auch keine "deutsche" Person bzw. Bank.

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verlegung der Einlagensicherung



    Das ist stark. :D


    "Tochtergesellschaften" ist aber eine (rechtlich) falsche Überschrift.


    Nochmal: Warum ist die BNP Paribas (respektive "Consorsbank") kein in Deutschland zugelassenes Kreditinstitut bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, so wie beispielsweise die Ing Diba, DAB Bank, Commerzbank, comdirect Bank, etc...?