Warum ist die BNP Paribas (respektive "Consorsbank") kein zugelassenes Kreditinstitut bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, so wie beispielsweise die Ing Diba, DAB Bank, Commerzbank, comdirect Bank, etc...?
Beiträge von Applied
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Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verlegung der Einlagensicherung
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Das findest du auf https://www.consorsbank.de/ev/Transversal/Impressum ;"BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland ist (ungebundener) Versicherungsvertreter mit einer Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 GewO und im Vermittlerregister unter der Nummer D - 19SJ-I7SJZ-17 bei der IHK für München und Oberbayern eingetragen."
Niemand hat bestritten, dass eine französische Bank Niederlassungen in Deutschland haben darf.
Und niemand hat bestritten, dass deutsche Niederlassungen für bestimmte Gewerbe teilweise der deutschen Aufsicht unterliegen (würde ja sonst jeder so machen).
Man darf auch als ausländisches (EWR-) Unternehmen Dienstleistungen in Deutschland anbieten, auch im Bankgeschäft.Aber das macht noch keine deutsche Bank.
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Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verlegung der Einlagensicherung
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Ist sie ja auch.
Nein.Gute Nacht.
Aber bitte erkläre mir:
- Welche Rechtsform soll die Consorsbank haben?
- Welche deutsche Rechtsform soll die Consorsbank haben?
- Warum ist die Consorsbank nicht - wie für deutsche Banken gesetzlich vorgeschrieben - Mitglied in der deutschen Entschädigungseinrichtung?PS: Eine Zweigniederlassung ist wie eine Betriebsstätte eine zusätzliche Niederlassung eines Unternehmens, nimmt aber selbständig am Geschäftsverkehr teil, und ist andererseits keine eigene juristische Person wie ein Tochterunternehmen. Diese Zwischenstellung hat vor allem bei internationalen Niederlassungen rechtliche Konsequenzen.
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Re: Re: Re: Re: Verlegung der Einlagensicherung
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Siehe auch https://www.consorsbank.de/ev/Service-Beratung/Sicherheit#2 :"Darüber hinaus ist die Consorsbankals als deutsche Niederlassung der BNP Paribas S.A. [...]"
"...freiwilliges Mitglied im deutschen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V."Sie ist freiwilliges Mitglied in einem eingetragenen Verein. So wie ich auch nicht in Deutschland mein Domizil, habe, aber trotzdem Mitglied in einem deutschen Verein (Fanclub) bin.

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Re: Re: Re: Re: Verlegung der Einlagensicherung
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Ja, eben, eine Zweitniederlassung. Die Consorsbank ist eine deutsche Bank, die Mutter dagegen eine französische.
Nein, du verwechselst was.Eine Zweigniederlassung ist keine Tochtergesellschaft und umgekehrt.
Wäre die Consorsbank nur eine deutsche Tochtergesellschaft der französischen Mutter, dann wäre sie eine deutsche Bank. Ist sie aber nicht - da sie "nur" eine Zweigniederlassung ist.Auch dazu, siehe obiger Link, die Bafin:
"Anders als bei rechtlich selbstständigen Tochtergesellschaften sind Einlagen bei EWR-Niederlassungen nicht durch die deutsche gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt, sondern fallen unter die Einlagensicherung des Herkunftslandes des Instituts"
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Re: Re: Verlegung der Einlagensicherung
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
P.S.: Die Consorsbank ist eine deutsche Bank, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/BNP_Paribas_%28Consorsbank%29
Äh... nein!?Da steht dass die Consorsbank eine Marke (bzw. Zweigniederlassung) der BNP Paribas S.A., 16, boulevard des Italiens, FR-75009 Paris ist. Sie ist damit in der französischen Einlagensicherung, dem Fonds de Garantie des Dépôts" (FdGdD), als französische Bank Mitglied - auch wenn das Handeln Ihrer deutschen Zweigniederlassung teilweise der deutschen Gesetzgebung und Finanzmarktaufsicht unterliegt. Die BNP Paribas S.A. bzw. ihre Niederlassung ist offensichtlich auch kein Mitglied der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung:
http://www.edb-banken.de/infos…er-zugewiesene-institute/
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Und ich vermute stark, dass das nicht der Fall ist (jedenfalls nicht unter Mitnahme der Kunden und -gelder). Für Banken gelten deutlich strengere Regularien als für normale Unternehmen, kann mir kaum vorstellen, dass die mit Sack und Pack in ein anderes Land umziehen können. Mir ist auch kein Beispiel bekannt, wo das der Fall war.
Offensichtlich kann aber eine ausländische Bank zumindest eine deutsche Bank übernehmen und als Zweigniederlassung führen - und natürlich diese Zweigniederlassung ggf. auch schliessen. Was sollte sie auch daran hindern? Gutes Beispiel war m.W. die Schliessung der deutschen Zweigniederlassung der Kaupthing Bank.In diesem Zusammenhang schrieb die Bafin auch recht deutlich, siehe Absatz 1 ("Wer beaufsichtigt die Kaupthing Bank, Niederlassung Deutschland, und welches Einlagensicherungssystem greift hier?"):
"Als Niederlassung eines Kreditinstituts aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (so genannte EWR-Niederlassung) untersteht die Kaupthing Bank hf., Niederlassung Deutschland, der isländischen Solvenzaufsicht. Nach § 53b Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) kann ein Einlagenkreditinstitut mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ohne zusätzliche Erlaubnis der BaFin in Deutschland eine Zweigniederlassung errichten und Bankgeschäfte - wie etwa das Einlagengeschäft - betreiben. Beaufsichtigt wird die Zweigniederlassung von der Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes. Der BaFin kommt hingegen nur eine eingeschränkte Rechtsaufsicht zu.
Anders als bei rechtlich selbstständigen Tochtergesellschaften sind Einlagen bei EWR-Niederlassungen nicht durch die deutsche gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt, sondern fallen unter die Einlagensicherung des Herkunftslandes des Instituts"
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Re: 2,2% bis 3% aufs Tagesgeld?
ZitatOriginal geschrieben von herbert1960
Was halten die Experten hier von diesem Angebot? :confused:
Ich weiß nicht, ob das schon mal hier veröffentlicht wurde.
Hier habe ich noch ein paar Hinweise dazu gefunden.
1. Ich verstehe es nicht wirklich, wie das Produkt funktionieren soll.2. Ich habe mich mal als sicherheitsbewusster Investor ausgegeben. Die haben im Beispielportfolio einen Immobilienanteil von 20%, mit einem Immobilienfonds, mit dem sie im vergangenen Jahr eine Beispielrendite von über 15% erzielt haben wollen - und das bezeichnen die als Risikostufe 2 "konservativ" (von 6 möglichen, wobei 6 die risikoreichste ist)?!? (Die Risikostufe gilt auch für andere Risikoprofile).
Ich verkneife mir jetzt aus rechtlichen Gründen mal, für was ich das halte.

Der Emittent, die DWS, selbst ordnet den genannten Fonds übrigens auf Stufe 6 von 7 (7 als höchste Risikostufe) ein.
3. Diverse Zitate der Homepage:
"Lege Dein Geld erfolgreich an.
CASHBOARD ermöglicht Dir erstmals kleine Beträge ohne Vorkenntnisse optimal anzulegen.""Profitiere von Deiner Geldanlage.
CASHBOARD erhält als Vermittler Provisionen und gibt diese an Dich weiter.""CASHBOARD ist fair und bietet eine professionelle Geldanlage ohne Kosten und Überraschungen"
"CASHBOARD ist ein Service der R.I.T. Refined Investment Technologies GmbH. Wir betreiben die Anlagevermittlung als gebundener Agent im Sinne des § 2 Abs. 10 Satz 1 KWG"
Button, rechts oben auf der Startseite "Jetzt anlegen"
Aber (achtung!) Disclaimer:
"Die auf dieser Webseite publizierten Inhalte stellen keine Angebote oder Aufforderung zur Anlage (...), sondern dienen ausschließlich zu Informationszwecken. (...) CASHBOARD ist ein Service der R.I.T. Refined Investment Technologies GmbH und betreibt die Anlagevermittlung als gebundener Agent im Sinne des § 2 Abs. 10 Satz 1 KWG ausschließlich im Auftrage und unter der Haftung der HPM Hanseatische Portfoliomanagement GmbH, Fährhausstraße 8, 22085 Hamburg."
Fassen wir zusammen: Ein "Anlagevermittler" "ermöglicht Dir erstmals kleine Beträge ohne Vorkenntnisse optimal anzulegen", "bietet eine professionelle Geldanlage", schreibt auf seiner Homepage "Lege Dein Geld erfolgreich an" und "Jetzt anlegen" - möchte mit diesen Inhalten aber rechtlich "keine Aufforderung zur Anlage" darstellen.
Ernsthaft? :p
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Hallo
Ich denke, viele kennen die Handy-/Tablet- bzw. Laptophüllen des italienischen Herstellers Tucano. Die produzieren ja viel in Neopren. Ich habe gesehen, dass man Neopren auch einfach als Material kaufen kann.
Kennt irgendjemand einen guten Hersteller, bei dem man eine Neopren-Hülle in einer Spezialgrösse anfertigen lassen könnte?
Ich brauche eigentlich nur eine für mich persönlich, aber wenn es sein muss bzw. sich lohnt, nähme ich eventuell auch 10-20 und verticke den Rest im Internet

Bzw. wenn es gute Alternativen gibt, dann würde ich auch ein anderes Material in Betracht ziehen. Es geht um eine Hülle für ein technisches Gerät, das Material sollte vor allem fusselfrei und einigermassen staubdicht sein, am besten mit einem Reissverschluss zu öffnen.
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Zitat
Original geschrieben von BartS1975
Okay. Ich habe, sofern das Land in der EU ist und das Guthaben in Euro angelegt wird, dagegen kein Problem damit, da ich an die EU glaube. Sollte die es zulassen, dass ein Einlagensicherungsfonds pleite geht, ohne für den Schaden aufzukommen, könnte sie aufgrund das massiven Vertrauensverlusts den Laden gleich dicht machen. Und das halte ich in den nächsten fünf Jahren für ausgeschlossen.
1984 hatten viele den Fall der Berliner Mauer (binnen nur fünf Jahren) wahrscheinlich auch für ausgeschlossen gehalten.
Ein Beispiel: Die EU-Finanzminister, die Europäische Zentralbank und der Internationale Währungsfonds haben sich in der Vergangenheit bereits gemeinsam ganz konkret auf teilweise Zwangsenteignungen von Sparern im EURO-Raum verständigt. Auch für Sparguthaben "unterhalb" der Höhe der europäischen Einlagensicherung von 100 000 EUR.
Und das war übrigens erst letztes Jahr.
Vor diesem Hintergrund hielte ich es für einigermassen "blauäugig", das Versagen der Einlagensicherung in EURO-Ländern auszuschliessen.
Die Staatsverschuldung vieler EURO-Länder ist im übrigen zumindest in mittelfristiger Betrachtung höher denn je, und es herrscht seit Monaten wenn nicht einigen Jahren ein echter "Zins- und Anlagenotstand", der Anleger in riskantere Anleihen treibt. Es mag nicht das wahrscheinlichste aller Szenarien sein, aber das Potential für einen noch grösseren "Knall" der Finanzmärkte als 2008/2009 ist m.E. ein durchaus realistisches, das man - politischer Wille hin oder her - nicht ausschliessen sollte. Und in diesem Falle würde ich auch so einigen europäischen Einlagensicherungen nicht über den Weg trauen.
Ich will damit auch nicht schwarz malen, und für einen Anleger aus dem EURO-Raum halte ich EURO-Anlagen für sinnvoll. Ich persönlich halte jedoch eine Streuung über mehrere Weltregionen und Währungen durchaus für sinnvoll.
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Zitat
Original geschrieben von Felsen2000
Ich würde die Frage gern erweitern: wo kommen die Angaben über "Name, E-Mail und Wohnort" denn her? Diese Angaben habe ich weder in meinem Outlook-Konto, noch bei Nokia noch im App-Store nocht sonst wo an einem Otr hinterlegt, den man bei einem Bezahlvorgang anzapfen könnte. Ich kaufe anonymne WP-Gutscheinkarten, bezahle von meinem Handy aus mittels dieses Guthabens.
Ich würde die Frage gern wieder einschränken:War hier irgendwo die Rede davon, dass bei einem Kauf im Windows Phone Store "Name, E-Mail-Adresse und Wohnort" tatsächlich an den App-Entwickler übermittelt werden?
Nein, war es nicht. harlekyn in seinem Vorbeitrag ("Name, E-Mail-Adresse und Wohnort") ausschliesslich Links auf die Problematik von Googles Play Store für Android gebracht - welche in diesem Thread vielleicht nicht völlig off-topic, aber höchstens peripher on-topic ist.