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Wäre ja cool.
Mhm... beim auf der Nokia-Seite gelisteten Lieferumfang ist es (im Gegensatz zur Kurzanleitung) nicht erwähnt. Dafür sind auf der Nokia-Seite schon die Wechselcover als separat erhältliches Zubehör gelistet - diese wiederum (einzig) nicht in weiss (wieso nicht?).
Vielleicht wissen sie das selbst noch nicht so ganz genau. :p
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Gegenüber dem 620 meinte ich natürlich.
Weiss eigentlich jemand, wie es mit den Farben aussieht?
Auf der Nokia-Seite findet sich auch eine dunkelgraue Farbvariante.
Auf den einschlägigen Preisvergleichsseiten und Online-Shops finde ich aber bisher die drei anderen Varianten (weiss, grün, orange) gelistet..?
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Original geschrieben von SalatSniper
Wer würde auf dem Schaden sitzen bleiben? Der Netzbetreiber? Der Shopbetreiber? Die Bank? Ich?
Was sollte der Netzbetreiber damit zu tun haben?
Ist ja nicht deren Problem, was Dritte mit deren SIM-Karten anstellen.
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Original geschrieben von Kathrin.L
Würde ich jedem von abraten, schaut mal bei ******* z.B. ins Forum, etliche haben nur Probleme damit, ich auch, erst das Inkassobüro hat die Abrechnungen richtig gemacht und festgestellt, dass kein Anspruch seitens simyo besteht. Mich hat das 8 Briefe und mind. 6 lange Anrufe Zeit gekostet.. Dabei habe ich als angehende Juristin alle Fristen etc eingehalten.
Nicht bös gemeint, aber wie kann man als angehende Juristin denn "8 Briefe und mind. 6 lange Anrufe" verplempern, wenn's um Inkasso geht? 
Ich meine, das ganze Inkassopalaver kann man doch gepflegt ignorieren, wenn man weiß, dass die Firma keinen Anspruch hat.
Wenn man freundlich ist, teilt man dem Laden und vielleicht auch dem Inkasso je einmal per Brief die Sachlage mit, und wenn man kooperativ gesinnt ist, beantwortet man vielleicht noch eine Rückfrage... aber 6 Anrufe und 8 Briefe...?!
Spaß beiseite, wo war/ist denn das Problem..?
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Original geschrieben von nokia*night*
solange geld kommt, kann ihnen doch egal sein von welchem konto
Dies ganz sicher nicht.
Schon aus Gründen der Geldwäschegesetzgebung nicht.
Denn die Advanzia führt ja sonst nicht standardmässig eine Identifizierung durch.
Zitat
Original geschrieben von horstihorsthorst
Man könnte auch einfach lesen was die Advanzia dazu schreibt. 
Klick!
Ist natürlich "lustig", dass sie jerx dann (wann?) geschrieben haben, er solle nicht von Drittkonten einzahlen, wenn sie das so auf der Homepage stehen haben.
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Original geschrieben von jerx
dass nach Legitimation die Einzahlung ruhig durch andere erfolgen dürfen sollte
Du begründest Zahlungsverpflichtungen ggü. Dritten ("Händlern") und nimmst einen Kredit auf, den ein Vierter (Vater) begleicht? Kann mir vorstellen, dass dies sowohl bzgl. Geldwäsche als auch aus punkto Kreditvergabe rechtlich problematisch sein kann.
Kommt hinzu, dass das Verhalten schon "ungewöhnlich" ist ("steckt der Sohn etwa in Schwierigkeiten?"), bzw. dass es zumindest Zweifel weckt, ob der Vertragspartner auch tatsächlicher Nutzer der Karte ist.
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Original geschrieben von bernbayer
Für politische Ämter gibt es keine bestimmten Bildungsvorausetzungen. Theorethisch kann auch ein ungelernter Hilfsarbeiter Minister werden.
Minister vielleicht.
Aber Botschafter sind (zwar sogenannte politische, aber eben Beamte) Bundesbeamte.
Ergibt sich aus dem Gesetz über den auswärtigen Dienst und dem Beamtengesetz.
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Original geschrieben von bernbayer
Diese Vorschrift ist in diesen Fall aber nicht anwendbar für eine Botschafterin des Vatikans
Sie ist keine Botschafterin "des Vatikans", sondern eine "des Deutschlands".
Dies ist insofern schon kein politisches Amt, als dass diese weisungsgebundene Beamten sind, die wie andere Beamte auch einfach besoldet werden, abberufen werden können, etc.
Schon die Bezeichnung "Botschafter" weist darauf hin, dass dieser eben... Botschaften überbringt (und nicht etwa selbst "Politik macht").
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Original geschrieben von bernbayer
Eine gesetzliche Vorschrift über eine bestimmte Ausbildung als Voraussetzung um Botschafterin im Vatikan zu werden, gibt es eben nicht.
"Das Bundesbeamtengesetz (BBG) fordert in § 17 Absatz 5 als Bildungsvoraussetzung für die Laufbahn des höheren Dienstes 'ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium' oder einen gleichwertigen Abschluss"
http://www.auswaertiges-amt.de…e.html#doc375634bodyText6
Anmerkung: Schavan hätte meines Erachtens gem. Art. 20 BBG auch bei Nichtvorliegen der grds. Voraussetzungen aufgrund ihrer Lebens- und Berufserfahrung (als Ministerin) Zugang erhalten können. Aber klar, ohne Uniabschluss wäre sie sicherlich nicht Ministerin für Bildung und Forschung geworden.
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Original geschrieben von rmol
Studium ohne Abschluss klingt aber nach Scheitern oder Ziellosigkeit, damit will sie sich wohl doch nicht schmücken.
Tja, das mag schon sein, dass es sie nicht schmückt. Ist allerdings meines Wissens nunmal Fakt, dass Schavan keinen Abschluss hat (hat, wenn ich recht erinnere, nämlich ohne vorhergehendes Diplom/Magister/Staatsexamen promoviert).