Beiträge von hakost

    Jetzt wirds spannend: verkauft wird der Westbahnhof. Da ist man einen Schritt zum Glück näher, da es Nord/Haupt-bhf in Massen gibt und Süd-bhf zwar selten, aber dennoch oft genug vorhanden ist, um die Bahnhofstraßen zu komplettieren.


    Es endet heute und man darf gespannt sein, ob sich einer beschwert, dass er lediglich 3000 Euro oder mehr für sinnlose Sticker bezahlt. Wahrscheinlich wird er auch nicht bezahlen, wenn er nur einen Umschlag kriegt.


    ebay Art. Nr: (aktueller Preis je Auktion ca. 2500 Euro)


    270498580039
    270498578789
    270498577001
    270498576726

    Ja, so hatte ich es mir auch gedacht: Die Wirkung ist leider nicht so hoch.


    Was ich noch hinzufügen wollte: wenn man Gaspistole nimmt, dann sollte es auch registriert werden. (Frage: was ist denn "befriedetes Besitztum"????)


    Auszug Polizei NRW:
    Ich besitze eine Gas-/Schreckschusspistole. Seit dem neuem Waffengesetz bewahre ich sie nur noch zu Hause auf. Kann man die Waffe noch registrieren lassen, obwohl die Frist dazu schon lange verstrichen ist?


    Entscheidend für die Erlaubnisfreiheit der Waffe ist, dass diese ein sog. PTB-Zeichen besitzt. Dabei handelt es sich um ein in die Waffe eingeschlagenes Zeichen mit den Großbuchstaben PTB plus einer Ziffernfolge, beides in einem Kreis.


    Für Waffen, die dieses Zeichen tragen gilt: Erlaubnisfreier Besitz ab 18 Jahren und erlaubnisfreies Führen in befriedetem Besitztum.


    Nur wenn die Waffe außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden soll, ist der sog. Kleine Waffenschein erforderlich. Dieser kann bei der zuständigen Polizeibehörde beantragt werden und kostet 50,00 Euro.


    Wenn Sie die Waffe lediglich zu Hause aufbewahren, haben Sie nichts weiter zu veranlassen, außer, dass Sie sie sicher aufbewahren (Zugriff unbefugter Dritter, Munition und Waffe getrennt). Sollte die Waffe das PTB-Zeichen nicht besitzen, müssen Sie sie, wenn Sie sich nicht strafbar machen wollen, bei der Polizei abgeben.

    Mal ne Gegenfrage: kann so ein Pfefferspray einen Täter wirklich von der bösen Tat abhalten? Ich meine, wenn der Typ zB ne Brille hat oder ähnliches (dann wirkt doch der SPray nicht viel, oder)? Kritisch ist es dann, wenn man das Pfefferspray immer dabei hat, aber noch nie einmal benutzt hat, denn beim ersten Mal muss man ja etwas öfters drücken....Ich weiß ja nicht, ob man da die Kraft hat, paar Mal auf den Knopf zu drücken bis das Spray rauskommt.


    Da würde ich mal direkt vorschlagen, eine Gaspistole/Elektroschocker (wenn das überhaupt in Frage kommt) zu holen, wenn man wirklich einsame weg für längere Zeit beschreitet. (Klingt zwar etwas übertrieben, aber wenn es ums eigene Leben geht, dann sollte man ja alles überdenken)

    Zitat

    Original geschrieben von avalox


    Folgendes ist passiert:


    am 3.12 hat Hermes bei mir geklingelt
    ...
    Heute hab ich einen Zettel vom Nachbarn an der Tür


    Irgendwas ist doch da wirklich faul, wenn ich darüber nochmals überlege...


    6 Tage hat der Nachbar sich Zeit gelassen, obwohl es anscheinend wichtig war???


    Also, ich glaube ganz ehrlich, dass der Typ dich veräppeln oder eins auswischen möchte...


    oder gab es einen Grund, warum er sich 6 Tage nicht gemeldet hat? Den Hermes Zettel hat er ja am gleichen Tag (3.12) bekommen. Wenn es wichtig wäre, dann wären 1 oder max 2 Tage im Rahmen, aber keine 6 Tage!

    Avalox, es war dein Fehler. Punkt. Du kannst jetzt niemanden die Schuld schieben oder die AGb anders interpretieren.


    Wichtig: jetzt musst du eher schauen, wie du es wieder gebacken kriegst. Am Besten mit dem Nachbar klären und auch "indirekt und vorsichtig" nachfragen, was da überhaupt drin war. Wenn es wirklich teuer war, würde ich mal ganz genau hinterfragen, was es war, von wem es kam, etc.

    Zitat

    Original geschrieben von avalox
    Oder hab ich jetzt die Arschkarte, weil ich hilfsbereit sein wollte?


    Ja, du hast die A-Karte gezogen. Sorry...


    Die Frage, die ich mir stelle: ist der Nachbar auch vertrauenswürdig? Kann ja sein, dass er es eingesackt hat und es falsch meldet. (Nur eine Theorie, kann aber auch jemand anderes sein).


    AGB:


    2.4. Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressaten durch persönliche Übergabe gegen Unterschrift des Empfängers. Der absendende Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Adressaten (Empfänger) anwesende Mitglieder und Angestellte des Haushaltes des Empfängers sowie unmittelbare Nachbarn des Adressaten. Wird eine Nachbarschaftsabgabe durchgeführt, erhält der Adressat eine Benachrichtigungskarte mit einem qualifizierten Hinweis zur Zeit und zum Ort der Übergabe.

    Genau. Das Problem ist ja: die Leute holen sich das Teil, weil es trendy ist. Aber wenn sie es in der Hand halten, machen sie damit nicht viel: telefonieren, surfen, fotografieren und spielen. Das wars auch. Das ist etwas, wofür ich nun nicht unbedingt das allerneueste Handy holen muss.