Ja, so hatte ich es mir auch gedacht: Die Wirkung ist leider nicht so hoch.
Was ich noch hinzufügen wollte: wenn man Gaspistole nimmt, dann sollte es auch registriert werden. (Frage: was ist denn "befriedetes Besitztum"????)
Auszug Polizei NRW:
Ich besitze eine Gas-/Schreckschusspistole. Seit dem neuem Waffengesetz bewahre ich sie nur noch zu Hause auf. Kann man die Waffe noch registrieren lassen, obwohl die Frist dazu schon lange verstrichen ist?
Entscheidend für die Erlaubnisfreiheit der Waffe ist, dass diese ein sog. PTB-Zeichen besitzt. Dabei handelt es sich um ein in die Waffe eingeschlagenes Zeichen mit den Großbuchstaben PTB plus einer Ziffernfolge, beides in einem Kreis.
Für Waffen, die dieses Zeichen tragen gilt: Erlaubnisfreier Besitz ab 18 Jahren und erlaubnisfreies Führen in befriedetem Besitztum.
Nur wenn die Waffe außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden soll, ist der sog. Kleine Waffenschein erforderlich. Dieser kann bei der zuständigen Polizeibehörde beantragt werden und kostet 50,00 Euro.
Wenn Sie die Waffe lediglich zu Hause aufbewahren, haben Sie nichts weiter zu veranlassen, außer, dass Sie sie sicher aufbewahren (Zugriff unbefugter Dritter, Munition und Waffe getrennt). Sollte die Waffe das PTB-Zeichen nicht besitzen, müssen Sie sie, wenn Sie sich nicht strafbar machen wollen, bei der Polizei abgeben.