Zitat
Original geschrieben von scaleon
Also ich sehe die Sache ganz anders als meine Vorgänger und finde es abwägig, daß der TE daraus auch noch richtig Kasse machen will (Zitat: Manager in einer sehr guten Position).
Die Sache ist doch die: Der TE ist durch Schlamperei unrechtmäßig an personenbezogene und offenbar sensible Daten aus welchen Gründen auch immer gekommen. Eigentümer dieser Daten ist er trotzdem nicht, höchstens Besitzer, denn er hat nicht "die Daten" vom Eigentümer gekauft, sondern das Gerät vom Halter.
Der TE hätte dadurch nur 2 Möglichkeiten: Den Eigentümer sofort anrufen und das Gerät abgeben (auch ohne Entschädigung) oder aber die Daten sofort löschen und so tun, als hätte er die "Brisanz" der Daten nicht bemerkt. Ein Schadensersatzanspruch hätte der TE nur gegenüber dem Versteigerer, da er seine Pflichten verletzt hat.
Dagegen hätte der Eigentümer (also der Manager) Regressansprüche gegen den Versteigerer wegen grober Fahrlässigkeit und auch gegen den TE "nur" wegen Fahrlässigkeit.
P.S. Im übrigen könnte mehr "bakschisch" für das Zurückgeben haben wollen als Erpressung nach StGB gelten. 
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1. Falsch. Das Mit Manager habe ich deshalb geschrieben, weil ich mir bei einer normalen Person mir nicht so viele Gedanken gemacht hätte und ihn einfach so angeschrieben hätte. Um Geld geht es mir nicht. Das Teil kostet bei ebay ca. 200 Euro, wenn ich es verkaufe, mehr auch nicht. Es geht mir hier nicht darum, Kasse zu machen. Daher habe ich ja hier gefragt, da ich es nicht wollte, dass es unter falschen Licht gesehen wird. Ich jedenfalls finde es wichtig, dass er es erfährt, dass seine Sachen aufgetaucht sind.
2. Das Notebook mit all seinen anfassbaren Elementen gehört mir, soweit korrekt. Der Besitzer der Daten ist er. Ich habe ihn angeschrieben und gesagt, wenn er das Notebook brauchen sollte, kann er es gerne haben, allerdings verlange ich Ersatz, da das Notebook mir gehört und ich dafür bezahlt habe. Falls er das Notebook nicht brauchen sollte, werde ich alle Daten löschen, so dass keine Rückschlüsse mehr möglich sein sollten. Dadurch, dass ich geschrieben habe, dass der Ersatz (wenn ich ihm den kompletten Notebook zusende) entweder Geld oder Notebook sein sollte, wird ja auch klar, dass ich hier keine 10.000 Euro verlange, sondern nur gleichwertigen Ersatz des Notebooks. Und das steht mir zu. Wenn er seine Daten haben möchte, dann ist es sicherlich nicht meine Pflicht, die Daten auf MEINE Kosten an ihm zu senden. (Man muss auch beachten: ich verkaufe nicht die Daten! Ich verkaufe nur das Notebook, das mir gehört. Die Daten gehören ihn, aber hier habe ich ihm ja die Option gelassen)
3. Dass viele Fundbüros kein großes Interesse haben, die sensiblen Daten wegzutun, merke ich öfters bei Versteigerung: auf einer Fundsache war Foto + Adresse des Eigentümers dran. Da wundert es mich, warum das Fundbüro nie den Eigentümer kontaktiert hat.