es sind natürlich 5 einzelverträge mit verschiedenen nummern. aber die werden wohl alle unter einer kundennummer bei eplus geführt werden. und für die gilt danna uch family & more. Also sowohl als auch.
Beiträge von peer69
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naja, aber dann muss das doch nicht auch hier gelten, oder? In der Beschreibung steht ja deutlich, dass die AG entfällt. Und zwar ohne Deadline.
Denn wenn da der Schaltungstermin zählt werde ich es wohl kaum bis morgen schaffen, habe leider die Unterlagen noch nicht weil ich Freitag erst spät angefordert habe... wären zwar nur 25€, aber 25€ sind eben auch 25€...
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Anschluss-Gebühr

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Wo hast du denn gelesen, dass die AG-Befreiung nur noch bis morgen gilt?
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danke für die Antwort. Das war zugegebenermaßen auch teilweise meine eigene Schuld. Habe die Zahlung überwiesen bevor ich eure Mail mit dem korrekten Verwendungszweck hatte. Name und TT-Forum Nick standen zwar trotzdem im Verwendungszweck aber in anderer Reihenfolge als von euch verlangt. Von daher revidiere ich meine Kritik gerne wenn jetzt alles glatt läuft.
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Meine Erfahrungen bisher sind gemischter Natur.
Mein Antrag wurde relativ schnell bestätigt und bei TM geschaltet. Nach Anfrage bekam ich auch die Bestätigung der Freischaltung, da war ich wohl versehentlich in die "Abgelehnt"-Schublade gewandert.
Gestern bekam ich nun wieder eine Email, meine Unterlagen seien komplett. Da war ich doch relativ verwundert. Eigentlich wartete ich nur noch auf eine Versandmitteilung.
Und nun wird wohl auch noch meine Zahlung per Vorkasse gesucht, die ich bereits am 05.01. überwiesen habe. Zu diesem Sachverhalt erwarte ich eigentlich heute noch eine Nachricht...
Also gekümmert wird sich bei vesat ja, aber wenn erstmal etwas schief läuft, dann anscheinend auch richtig... -
den Widerruf richtetst du nicht an T-Mobile sondern an vesat. Und wenn der Widerruf gegenüber vesat wirksam ist, ist er das auch gegen TM.
Das wär ja noch schöner, wenn man durch Lieferverzögerung das Widerrufsrecht umgehen könnte. TM hat sich zwar schon gemeldet, nutzen kannst du es aber nicht und Eigentum an den Sim-Karten ist auch noch nicht übergegangen. -
Lies mal die AGB... die Widerrufsfrist beginnt nicht vor Erhalt der Ware!
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nachfordern geht auch nicht, der Kaufvertrag ist ja wirksam. Und bei Anfechtung gem 119 würde sich TPH auch schadensersatzpflichtig machen, bleibt nur die Frage ob die Differenz zu den Wiederbeschaffungskosten dann der Schaden ist.... aber wie gesagt, ist nicht mein Fachgebiet, da spricht aus mir nur das hängen gebliebene Grundkurswissen

Nachzahlen muss jedenfalls keiner.