Beiträge von bastian_S

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Dass er es nicht wusste, hat ja keiner gesagt. Es hat ihn halt nur nicht interessiert.



    :eek: Wie kommst Du denn auf DAS schiefe Brett? :confused:


    Der Satz

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    "Was ja wohl ganz klar NICHT sein kann, ist, dass der Vormieter seine Möbel in der Wohnung lässt (was im vorliegenden Falle übrigens durchaus mündlich zwischen Vor- und aktuellem Mieter so abgestimmt war; der Vermieter hatte mit dieser Absprache allerdings nichts zu tun),"


    hat mich auf diese Idee gebracht. Speziell der Teil in der Klammer. Ich hab das so verstanden, dass Du die Teile haben wolltest und sie sind damit in dein Eigentum übergegangen. Zumal Du ja selber sagst, der Vermieter hat damit nichts zu tun. Ihm kann es auch egal sein, woher Du deine Möbel beziehst.


    Und mal abgesehen davon. Wie wäre die Situation, wenn der Vormieter die Möbel ohne Absprache mit Dir in der Wohnung gelassen hätte. Und Du hättest Dich nicht weiter darum gekümmert, würde dann sowas wie "Gewohnheitsrecht" greifen, also quasi stillschweigend akzeptiert?


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Das ist doch genau der Punkt: Wieso hätte ICH das verlangen müssen? Das wäre, WENN, dann Sache des Vermieters gewesen. Letztlich stehe ich als Mieter auch dann, wenn sich mein Mietvertrag unmittelbar an das eines Vormieters anschließt, mit diesem in keinerlei vertraglicher Verbindung.


    Was hier ggf. zwischen Vor- und Nachmieter "unter der Hand" vereinbart wurde, ist mit Blick auf den Mietvertrag doch überhaupt nicht von Belang. Aus meiner Sicht hat der Vermieter die Küche in der Wohnung gelassen, hat die Wohnung in diesem Zustand weitervermietet, und somit ist die Küche Bestandteil der Mietsache, auch wenn sie im Mietvertrag nicht explizit erwähnt wird.


    Es ist durchaus von Belang was unter der Hand vereinbart wurde. Es könnte ja sein, dass Du die Küche vom Vormieter gekauft hast und der Vermieter davon nichts weiß. Damit ist die Küche doch dein Eigentum und damit deine Sache. Dem Vermieter kann es ja egal sein, ob Du da eine Küche einbaust oder die alte behälst. Das wird doch damit nicht automatisch Teil der Mietsache, oder steh ich jetzt auf dem Schlauch?


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Bzgl. des Ausräumens von Gegenständen aus der Wohnung sagt der Mietvertrag, wie oben zitiert, ja sogar explizit, dass nur Dinge aus der Wohnung geräumt werden müssen, die man selbst reingetragen hat.


    Wie Du zu Deiner Ansicht in diesem Punkt kommst, erschließt sich mir - gerade auch mit gesundem Menschenverstand - absolut nicht... :confused:


    Ich glaube nicht, das der Punkt "selbst reingetragen" sich auf das physische Reinschleppen bezieht. Wenn Du die Küche korrekt vom Vormieter gekauft hättest, wäre es auch deine, obwohl es Dich nur Geld und kein Schweiß gekostet hätte, oder?


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Schon wieder :confused: . Wie kommst Du bitteschön darauf? Natürlich habe ich die Frage in den Raum gestellt, wer in diesem speziellen Fall die Beweislast hat, aber Deine Aussage, dass bei einem Rechtsstreit immer ICH in der Beweislast [...]


    Aaaah, ich und meine Gedanken. Der Satz "Zumal Du bei einem Rechtsstreit immer die Frage der Beweislast hast." sollte eher allgemein zu verstehen sein und nicht dahingehend, dass DU die Beweislast hast - zumindest nicht in diesem Fall. War unglücklich formuliert von mir.


    Wobei es durchaus sein kann, dass Du was beweisen mußt, nämlich dann wenn der Vermieter die Kaution einbehält und sagt "Entsorgung der Küche" und Du auf Rausgabe derselbigen klagst.


    Ich versteh nur nicht ganz, warum der Vermieter dafür haften soll, dass Du bwusst eine Küche übernommen hast, die nicht im Mietvertrag drinstehen und damit nicht Gegenstand desselbigen sind.


    Wobei ich dazu sagen muß, dass ich keine Ahnung von der entsprechenden Rechtslage habe. Ich finde die Diskussion nur interessant und werfe meine Meinung/Bedenken ein - denke dass ist auch so gewünscht, oder?


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Ja klar, das wird sowieso versucht. Und selbst wenn das nicht klappt, gehe ich nicht davon aus, dass der Vermieter hier irgendwelchen Stress machen wird. Im Grunde geht es hier nur darum, auf einen eventuellen worst case vorbereitet zu sein.


    Dann kann ich ja auch meine Bedenken einwerfen, dann hast Du wenigstens auch unbedarfte Meinungen ;)


    bs

    Hi,


    mmh, also so wie das für mich klingt, nach gesundem Menschenverstand ;) Da diese Küche von Mieter zu Mieter übergeben wurde und der Vermieter davon nichts wusste, ist die Küche dein Problem. Du hast die Küche, IMHO, quasi vom Vormieter gekauft und in der Wohnung aufgestellt, damit ist das Ding dein Bier. Du hättest vom Vormieter ja verlangen können, die Küche rauszumachen.


    So sehe ich das. Zumal Du bei einem Rechtsstreit immer die Frage der Beweislast hast. Andererseits würde Dich da ja der Vermieter verklagen und er müsste das beweisen.


    Gibt es in diesem Fall nicht die Möglichkeit einen Nachmieter zu suchen und dem die Küche zu überlassen?


    bs

    Hi,


    naja, deine Anforderungen und Fragen beissen sich schon etwas. Wenn Du das nur im Freundes/Familienkreis machen willst, lohnt sich der Aufwand nicht. Neben der eigentlichen Beratung kommt ja auch noch der Steuerkram hinzu. Ich weiß zwar nicht wie groß dein Freundeskreis ist, aber die werden nicht jeden Tag einen neuen Vertrag machen.


    Also wirds dann doch größer. Und dann ist es auch gleich mehr Aufwand. Nicht, dass ich nicht glaube, dass das was wird. Du solltest Dir aber vorher viel Gedanken darüber machen wieviel Geld du verdienen willst und wieviel Aufwand du reinstecken willst.


    Es ist auf jeden Fall Arbeit. Und sobald du "Fremde" beräts und was verkaufst wird es noch mehr Aufwand, da diese auch viel eher mit den Problemen zu Dir kommen, wie deine Freunde.


    bastian


    Mit der Annahme liegst Du falsch. Wenn beide auf Dich zugelassen sind, mußt Du beide ummelden.


    bastian

    Das hängt von mehrere Faktoren ab. Ist das Auto auf die Dich angemeldet oder auf deine Eltern? Wenn es auf deine Eltern läuft, ändert sich nichts. Bleibst Du im selben Landkreis, ändert sich ebenfalls nichts für Dich.


    Läuft es auf Dich und Du wechselst den Landkreis, dann muß Du das Auto innerhalb von 3 Monate ummelden. Und Du bekommst ein neues Kennzeichen. Das hat mich hier, inkl. der Schilder, ca. 80€ gekostet.


    Der Versicherung solltest Du das auch melden, da sich ja deine Regionalklasse ändert und damit evtl. auch der Beitrag. Ich weiß nicht genau ob Du da ein Sonderkündigungsrecht hast, aber ich denke ja. Ist aber nur eine Vermutung. Könnte natürlich auch sein, dass Du in so einem Fall so oder so kündigen kannst. Frag doch einfach mal deine Versicherung.


    bastian

    Re: Wer weiß, wie ich am besten jemanden abmahnen lassen kann? Beste Kanzlei??



    Mit welcher Begründung willst Du abmahnen? Du hast ja keine Rechte an CS2. Aber Du kannst Adobe auf den Verstoss aufmerksam machen. Vielleicht kümmert die das, vielleicht nicht. Ist aber auf jeden Fall deren Sache und nicht deine.


    Mußt Dir also was anderes suchen um deinen Rachefeldzug auszuführen.


    bastian


    Naja, im Regelfall macht ein Vermieter Dir keine Zusage vor Ort. Und im Regelfall meldet er sich bei Dir und nicht umgekehrt. Weil er ist meistens in der Position sich die Mieter aussuchen zu können, nicht umgekehrt.


    Was den Besichtigungstermin/zeitpunkt angeht. Auch da wirst Du dich nach dem Vermieter richten müssen. Ich kenn das so, dass Vermieter meistens Besichtigungstermine machen und dort dann alle antanzen dürfen. Mag ich nicht wirklich, manchmal ist es auch anders, wobei das anders eher auf den Dörfern war. In der Stadt ist es entweder ein Makler oder halt wie oben beschrieben.


    Ansonsten hast Du anfangs relativ viele Anlaufkosten mit Kaution, Maklergebühr, Möbel, Geschirr, Kochbücher ;), und ähnliches. Man braucht nicht alles sofort und Teller/Besteck kann man auch von Mama mitnehmen, aber ein Bett und n Tisch ist doch praktisch.


    Wie wäre es denn mit einem WG Zimmer? Da solltest Du doch mit 400€ hinkommen, oder nicht? Ne komplette Wohnung mit 400€ warm, wird arg eng. Ich kenne HH nicht, aber in Freiburg ist das eher unmöglich, zumindest wenn die Gegend gut sein soll. Und ich denke nicht, dass HH günstiger als FR ist.


    bastian

    Das Problem an der Sache ist das folgende: Gemeinden bekommen nach gemeldeten Einwohnern Geld vom Staat (Irgendeine Umlage). Aber nur wenn die Leute als Erstwohnsitz gemeldet sind. Und ich denke bei einer kleinen Gemeinde wie Rügen, fällt das schon ins Gewicht.


    Rechtlich betrachtet ist das Ganze etwas diffus. Es ist zwar definiert wie was zu sein hat, aber nicht in Zahlen. Wenn man da bei Google querliest, ist es mal so mal so und mal ganz anders.


    Problematisch bei der Anmeldung als Erstwohnsitz dort ist, dass sie den Zweitwohnsitz steuerlich nicht mehr absetzen kann. Von dem her würde ich da schon darauf bestehen. Wobei es für die Anmeldung wohl keine einheitliche Regelung gibt. Es ist in diesem Fall wirklich Sturheit der guten Frau und der Punkt in Absatz 1 dieser Nachricht.


    Ich würde an deiner Stelle mal den Gesetzestext ausdrucken und mitnehmen. Und das eine oder andere Urteil raussuchen, dass deine Sicht bestätigt. Und das nach und nach ihr vorlegen. Und auch durchklingen lassen, dass du das notfalls auch gerichtlich durchsetzen willst. Vielleicht klappt es ja. Wenn nicht wirst Du dich nur gerichtlich durchsetzen können.


    bastian