Beiträge von elgo

    Zitat

    Original geschrieben von Ninja6
    ...
    Kein HickHack bei den Fragen, sondern klare Antworten ( naja fast )
    ...


    Ich glaube, dann habe ich ein anderes Interview gesehen :D :rolleyes:

    Ist wohl schon etwas Geschmackssache :rolleyes:


    Die alte Musik von ihr höre ich ja immer noch gerne. :)
    Die neuen Sachen gefallen mir allerdings nicht mehr so sehr und auch ihrer "Art" und Aussehen kann ich eigentlich nicht so viel abgewinnen. Kann die "Euphorie" daher nicht so ganz nachvollziehen :confused:

    Tja, ich habe auch kein Fahrrad zum Normalpreis angeboten bekommen, aber auch keins (sozusagen) gewonnen. ;)


    An sich sind diese Aktionen aber schon ziemlich grenzwertig.
    Mich wundert, dass offensichtlich kein WWettbewerber versucht hat, dagegen vorzugehen, von wegen unlauterer Wettbewerb und so. :confused:


    Vielleicht zählen sie die Besteller offiziell zu ihrem Kundenstamm und kommen demnächst mit "Wir haben 10 Millionen Kunden" oder so ;)

    Das 7250 liegt ja offensichtlich immer noch bei 279 Euronen. Ist da irgendwie in naher Zukunft ein Preisrutsch wahrscheinlich? :confused:
    Würde mir nämlich tierisch in den A.... beissen, wenn es ein paar Tage nachdem ich es hole merklich billiger wird - weil so eilig habe ich es ja eigentlich nicht :rolleyes:



    edit wegen akutem deutsch-paul

    Egal wie es hier diskutiert (oder fabuliert :D ) wurde, es gibt keinen gutgläubigen Erwerb von abhanden gekommenen Sachen. Ausnahmen nach §935 II BGB sind Geld, Inhaberpapiere und öffentliche Versteigerung.
    EIne Sache ist (grob definiert) abhanden gekommen, wenn der Eigentümer den unmittelbaren Besitz daran ohne (nicht notwendig gegen) seinen Willen verloren hat.
    Als Beispiel: ein gestohlenes Fahrrad ist Minus, wenn es aber vermietet wurde und der Mieter es Dir einfach verhökert, kannst Du gutgläubig Eigentum erwerben. ;)
    Ach ja, na 10 Jahren kann man ggf. auch an gestohlenen etc. Sachen durch Ersitzung Eigentum erwerben (dann darf man den HAndy-Oldtimer, um OT zu bleiben, behalten :cool: )

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Es gilt auch hier wieder der Grundsatz des "guten Glaubens". Wenn der Käufer nachweisen kann, daß er beim Kauf in gutem Glauben handelte und keinen Grund zu der Annahme hatte, daß der Verkäufer nicht berechtigt war, das entspr. Teil zu verkaufen, dann kann man durchaus auch an Diebesgut rechtmäßig Eigentum erlangen.


    ...


    Das stimmt leider nicht. Gemäß §935 BGB können Sachen, die dem Eigentümer "abhanden gekommen" (u.a. gestohlen) worden sind, nicht gemäß §§932-934 BGB gutgläubig erworben werden ;)