Beiträge von DerIgel

    Herzlichen Glückwunsch an alle, die eine neue SIM bekommen habe. Für mich war es ein Ausflug in die Geschichte: Meine Karte kam im Umschlag von Viag Interkom mit einem Benutzerhandbuch von 1999 und einer CD von planet interkom (!). Die Karte dürfte ebenfalls drei Jahre auf dem Buckel haben.

    Habe jetzt per Mail ausführlich nachgefragt. Hier in Auszügen die Korrespondenz:


    "Eine Vertragsverlängerung berührt nicht die Vertragsinhalte. Bei der Verlängerung wird Ihr alter Vertrag zu den damals gültigen Bedingungen weitergeführt. D.h. für Sie, dass Sie weiterhin die günstigeren Konditionen behalten.


    Ihre Kundenbetreuung


    -----Original Message-----
    To: kontakt@genion.de
    Date: Tue, 18 Jun 2002 09:02:15 +0200
    From:


    Subject: Re: GENION Support: Genion Sonstiges {ID:8289941}


    Danke für Ihre prompte Antwort!


    Noch eine Nachfrage: Gelten die alten Tarife auch dann, wenn ich- wie in
    meinem Fall - nach dem 1.7.2002 mit einem subventionierten Handy verlängere.
    Mit anderen Worten: Gelten die alten Tarife für Altkunden auch bei einer
    Handysubvention alle zwei Jahre auf Dauer.



    ----- Original Message -----
    From: <kontakt@genion.de>
    To:
    Sent: Tuesday, June 18, 2002 12:57 AM
    Subject: Re: GENION Support: Genion Sonstiges {ID:8289941}



    Guten Tag,


    vielen Dank für Ihre E-Mail.


    Dann gelten weiterhin die alten Tarife, Sie könen aber auf Wunsch kostenlos
    in die neuen
    Tarife wechseln.


    Ihre Kundenbetreuung


    -----Original Message-----
    To: kontakt@genion.de
    Date: Mon, 17 Jun 2002 22:37:05 +0200 (CEST)
    From:
    Subject: GENION Support: Genion Sonstiges


    Handynummer:
    Ich habe noch einen alten Vertrag (Genion select) mit 29 Pf. auch in die
    Fremdnetze (Vertragsschluß Okt. 1999),
    der nach erstmaliger Verlängerung im Okt. 2001 erst nächstes Jahrausläuft.
    Was passiert, wenn ich diesen Vertrag gegen ein subventioniertes Handy
    verlängere? Gelten dann weiter meine alten Tarife oder die neuen, ab
    1.7.2002 gültigen?"

    Was gilt denn bei einer Vertragsverlängerung (mit neuem Handy oder Gutschrift)?. Bei meiner letzten Verlängerung (Okt. 2001) konnte ich den alten NZ-Tarif in fremde Netze (0,29 Pf.) "mitnehmen". War damals ein Werbeargument: "Sie behalten Ihre alten Tarife".

    Titulierte Ansprüche verjähren nach § 197 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4 BGB n.F. in 30 Jahren. Eine Verlängerungsmöglichkeit gibt es - ohne Mitwirkung des Schuldners - nicht. Mit dessen Mitwirkung könnte ein neues Schuldverhältnis begründet und z.B. in einer vollstreckbaren Urkunde wieder tituliert werden. Aber welcher Schuldner macht das schon?