ZitatOriginal geschrieben von frankco
welche alternativen gibt es noch im d1 oderr d2 netz?
D1- Netz:
Debitel light
D2- Netz:
Discotel smart
Absolut Sim
McSim
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ZitatOriginal geschrieben von frankco
welche alternativen gibt es noch im d1 oderr d2 netz?
D1- Netz:
Debitel light
D2- Netz:
Discotel smart
Absolut Sim
McSim
Nokiahandyfan
Sehr netter Kontakt, schnelle Bezahlung ![]()
Nokiahandyfan
Vielen Dankl
In einigen Wochen fahre ich in den Sommerurlaub nach Österreich und Ungarn. Wenn ich da wieder ähnliche Erfahrungen mache, dann war es das für mich mit Solomo (eine SIM- Karte eines anderen Anbieter wird auf jeden Fall mit in den Urlaub fahren).
Re: EU-Roaming-Preise
ZitatOriginal geschrieben von stefsch
Somit ist das "direkt Roaming" in (z.B.) Belgien günstiger als Callback mit 39/49Ct/Min Festnetz/Mobil.
Funktioniert denn das direkte Roaming mit Solomo einwandfrei?
Ostern in den Niederlanden hatte ich ein großes Problem mit dem Roaming. CallBack funktionierte nur einmal in einer Woche. Das soll an meinem Samsung- Handy liegen (Probleme bei Samsung Handys mit dem Callback- Server).
Also wollte ich in sauren Apfel beißen und mit dem direkten Roaming telefonieren, aber das war gesperrt - unzulässiger Anruf wurde gemeldet.
ZitatOriginal geschrieben von handytim
Die ausländische 0800 kann natürlich für Anrufe von Mobiltelefonen (auch Roamer) gesperrt sein (aufgrund des höheren IC). Habe so die Vermutung, dass Telefónica diese Sperre aktiviert hat.
Genau das glaube ich auch, da sowohl bei Teltarif als auch in dem Werbefilmchen die Rede davon ist, dass man für diesen Tarif von einem Festnetztelefon aus telefonieren muss.
Soweit ich weiß, muss jeder Anbieter das Restguthaben nach Kündigung ausbezahlen. Manche Anbieter nehmen dafür allerdings eine Servicepauschale. Da ich so eine Gebühr jedoch in der Edeka- Preisliste nicht gefunden haben, gehe ich davon aus, dass diese bei Edeka auch nicht erhoben wird.
ZitatOriginal geschrieben von hjanss
Zitat:
"Fonic Call Home ist der vor einigen Wochen vom Discounter angekündigte neuartige Tarif, "der bei keinem anderen deutschen Mobilfunkanbieter zu finden ist"
Ich denke mal, so etwas wird es auch zukünftig bei keinem anderen Mobilfunkanbieter geben, weil es einfach lächerlich und unpraktisch ist.
ZitatOriginal geschrieben von FFF
Mit solchen Machenschaften kann ich nicht leben, somit habe ich alle drei in meinem Besitz befindlichen Congstar-Karten gekündigt und werde zu einer Firma wechseln, bei der es überschaubare Regeln gibt (15 Euro Aufladung = 12 Monate Zeitfenster).
Die Kündigung deiner Congstar- Karten kann ich gut nachvollziehen.
Ich selber hatte einen Congstar- Surfstick, der nur im Sommerhalbjahr beim Camping genutzt wurde. Eine Aufladeaufforderung per SMS hätte ich nie erhalten, weil die SIM ausschließlich im Stick und nur alle paar Wochen einmal genutzt wurde. Mir war das zu unsicher, deshalb habe ich mir jetzt den Stick eines anderen Anbieters besorgt.
Für deinen Vater würde ich eine Prepaidkarte aus dem O2- Netz nehmen, z.B. Fonic, Lidl oder VZ- Mobil. Bei diesen Anbietern steht das Guthaben unbegrenzt zur Nutzung zur Verfügung. Theoretisch kann der Anbieter zwar auch kündigen, aber es ist noch kein Fall bekannt, wo das wegen zur geringer Nutzung gemacht wurde.
Bei Congstar könntest du entweder eine Prepaidkarte oder einen Postpaid- Flex- Tarif (9 Cent- Tarifohne Mindestlaufzeit nehmen. Die Konditionen sind ähnlich: 9 ct pro Minute oder SMS. Eine Surfoption kann für 9,90 € monatlich zugebucht werden (UMTS- Geschwindigkeit ab 200 MB wird auf GRPS- Geschwindigkeit gedrosselt). Eine SMS- Flat gibt es auch für 9,99€/Monat.
Unterschied:
- bei der Prepaidkarte kann man günstige Gespräche ins europäische Ausland führen (9 ct/min), das gibt es bei Postpaid nicht
- die Anschlussgebühr für Postpaid Flex kostet 25 €, dafür kein Aufladen.
Re: Prepaid Minus - Anspruch des Anbieters erfolgreich durchgesetzt-Fälle bekannt ?
ZitatOriginal geschrieben von meon96
Nun geht jeder eigentlich davon aus das bei Prepaid kein Minus entstehen darf.
Dass bei Prepaid kein minus entstehen darf, davon gehen nur diejenigen aus, die die AGB nicht lesen.
Wer eine Drillisch AGB liest, dem müsste bekannt sein, dass ein Minus entstehen kann, dass unverzüglich auszugleichen ist.
Wer die AGB`s nicht liest, ist selber Schuld. Von daher gehe ich davon aus, dass der Anbieter gute Chancen hat, die Überziehung des Guthaben gerichtlich einzufordern.