Todesfall= der Wechsel ist kostenfrei.
Wäre nur die Frage, ob O2 quengelt, wenn der Verstorbene im ersten Schritt den Vertrag ändert und man das Versterben erst danach zum Zwecke des Inhaberwechsels mitteilt.
Und umgekehrt, erst Vertragsinhaber umschreiben, dann Vertrag zu wechsel versuchen, da ist unklar, welche Tarife noch angeboten werden.