Beiträge von dancingdwarf

    Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Wieso?


    Ich weiß zwar nicht, worauf sich Deine Frage bezieht, aber:


    a) "schade": Als Kunde will ich eine echte Flatrate. Für fünf Gigabyte brauche ich trotz Sparsamkeit keine 14 Tage. Und GPRS ist kaum zu gebrauchen. Schade also.
    b) "verständlich": Die Mobilfunkanbieter bieten etwas an, was sie eigentlich nicht anbieten können. Sobald es wirklich genutzt wird, sind die Zellen überlastet. Die Netze sind mangelhaft ausgebaut. So lange nur ein paar Exoten HSDPA wollen, ist das kein Problem, doch inzwischen wollen jede Menge Leute ins mobil Netz. Die Drosselung ist eine Erziehungsmaßnahme, das Netz nicht zu überlasten. Sei dabei, aber nutze es nicht - ein Konzept, das vielleicht sogar funktioniert. Mich wundert immer wieder, warum diese falschen "Flatrate"-Versprechen nicht auf vehemente Kritik stoßen und es sogar Leute gibt, die meinen 5 GB reichten (oder gar 200 MB).

    Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Doch, das müssen wir. Leider.


    Nein, die Wortwahl ändert nichts an den Rechten, die einem Kunden zu stehen. Problematisch wird es erst, wenn man sich als Laie fachgerecht ausdrücken will (etwa, wenn man widerruft, anstatt einfach auf einen falschen Artikel hinzuweisen). Dann produziert man unter Umständen Texte, die mehr schaden als nutzen. Klar, wer vom Widerrufsrecht Gebrauch machen will, der muss widerrufen. Aber bei Lieferung von falschen oder defekten Artikeln reicht es, das Problem zu beschreiben und Lösung zu fordern.

    Es besteht meiner Ansicht nach kein Zwang, dass wir Nichtjuristen uns juristisch korrekt ausdrücken. Ich habe bei einer Falschlieferung vergangene Woche den Mangel beschrieben (der Adapter hatte nicht den Anschluss, den ich gekauft hatte) und dann offen gelassen, was eh im Ermessen des Verkäufers liegt:


    Zitat

    Ich muss auf Umtausch oder Rückzahlung bestehen. Wie können wir vorgehen?


    Ihm eigenmächtig die Ware zurückzuschicken, wäre falsch.

    Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Leider findet sich hier keiner, der das bestätigt.


    Ich habe noch nie widerufen, aber schon öfter falsche Ware erhalten. Der Händler löst dann eine Rückerstattung aus. Amazon schickt in solchen Fällen eine Mail wie die folgende:

    Zitat

    Original geschrieben von M33cr0b
    Was bist du denn fürn Zwerg? ;)
    Der Stick funktioniert nur gebrandet in der Easybox! Da bin ich mir sicher, weil ichs getestet hab.


    Nur fürs Protokoll: Ich habe es jetzt an der Easybox 602 mit drei Sticks (K3565-Z, K3675-HV und E160) und o2-Sim durchgespielt. Die Box funktioniert bestens auch dann, wenn die Sticks zuvor debrandet wurden. Ich wüsste auch nicht, was man falsch machen könnte, außer vielleicht zu vergessen den APN der Sim-Karte anzupassen.