ZitatOriginal geschrieben von spokey
Zu Anfang der "alten" Tarife war in den AGB's das D1 Netz, als einziges Netz genannt. Wer zu der Zeit abgeschlossen hat, der hat somit das verbriefte Recht auf D1 und auf alle anderen zu der Zeit geltenen Vertragsbedingungen.
Ja ja, die Altkunden mit den alten Vertragsbedingungen.
Aber was nützt das, wenn man sich den Absatz mal durchliest:
alte AGB (06.2006)
15.
...
klarmobil.de behält sich weiterhin vor, die AGB zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden dem Kunden schriftlich, per E-Mail oder per SMS mitgeteilt. Sofern der Kunde nicht binnen 4 Wochen seit Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich einzelnen oder allen Änderungen widerspricht, gelten die mitgeteilten Änderungen als genehmigt. Widerspricht der Kunde, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt. klarmobil.de ist berechtigt, dem Kunden Mitteilungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die vom Kunden benannte Postanschrift, die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse oder per Textnachricht (SMS) an die klarmobil.de Mobilfunknummer des Kunden zu senden.
Ich sag mal so, kommt die SMS/e-mail bzgl. einer AGB-Änderung 'zufällig' nicht an (wo hier die Beweislast liegt lasse ich mal außen vor), dann gelten trotzdem die neuen AGB. Klar kann man dagegen protestieren, aber dann sollte man sich nicht wundern, wenn der Vertrag eben gekündigt oder über Nacht 'versehentlich' abgeschaltet wird.
Der Vorteil von Verträgen ohne MVLZ ist hier zugleich ihr Nachteil, denn sie können auch vom Anbieter kurzfristig beendet werden!
Anders gesagt, das 'verbriefte Recht' auf das D1 Netz ist praktisch nichts Wert wenn KM keine Lust mehr hat im D1 Netz funken zu lassen.
Fazit: Im Hinblick auf die AGB und der damit verbundenen Netz-Frage ergibt sich kein praktischer Vor- oder Nachteil durch einen Tarifwechsel.