Was mache ich, wenn das Mobilfunkgerät nicht geliefert wird?
Trifft Ihr bestelltes Smartphone nicht ein, müssen Sie sich an den Händler oder die Händlerin wenden und eine angemessene Frist zur Lieferung des Geräts setzen, etwa 14 Tage unter Benennung eines konkreten Datums. Wird das Gerät in der Zeit immer noch nicht geliefert, können Sie vom Vertrag zurücktreten.
Achtung: Den Rücktritt sollten Sie aus Beweisgründen per qualifiziertem Fax (der Sendebericht zeigt eine verkleinerte Ansicht der 1. Seite) oder mindestens mittels Einwurfeinschreiben erklären. Den eventuell bereits gezahlten Kaufpreis müssen Sie dann je nach Einzelfall zurückerstattet bekommen.
Für einen wirksamen Rücktritt ist es nicht erforderlich, dass der Händler den Grund, aus dem Sie zurücktreten, zu vertreten hat. Daher können Sie auch wirksam vom Vertrag zurücktreten, wenn das Smartphone nicht geliefert wird, weil der Hersteller Lieferschwierigkeiten hat, mit denen der Händler nichts zu tun hat.
Der Mobilfunkvertrag mit dem Telekommunikationsanbieter läuft aber unabhängig vom Erhalt des Gerätes weiter. Wollen Sie sich auch von diesem lösen, müssen Sie diesen gesondert kündigen.