In dem Moment, in dem ich, aus welchem Grund auch immer, von A nach B will, dies aber nicht, oder nur unter Zuhilfenahme anderer bewerkstelligen kann, lebe ich nicht mehr selbstbestimmt, sondern fremdbestimmt, da dann andere über die Möglichkeiten mein Leben nach meinem Willen zu führen, wie es mir nach Artikel 2 GG zusteht, entscheiden.
Kannst du mir das etwas genauer erläutern? Auf welchen Teil von Art. 2 beziehst du dich überhaupt?
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Ich will von A nach B,
nehmen wir an A ist Duisburg (oder jede andere deutsche Festlandsort), B ist die schöne ostfriesische Insel Langeoog.
Das Auto müsste ich auf dem Festland, z.B. in Bensersiel stehen lassen, dann wird eine Fährüberfahrt nötig. Ab da wäre ich also trotz Automobilbesitz auf andere angewiesen.
Verstößt die Existenz der Insel also schon gegen GG Art. 2? Wohl kaum.
Aber vielleicht ja das Autoverbot auf der Insel? Und die Nichterreichbarkeit auf dem Landweg mit beliebigen Fahrzeug und ohne fremde Hilfe durch den Fährdienst?
Müsste man daher eine Brücke bauen und Autos erlauben?
Oder kommt das Problem eher daher, dass ich mir keinen eigenen Helikopter leisten kann? (Ganz ehrlich, für irgendeine gebrauchte Mühle wird es vielleicht doch reichen, aber mir fehlt eh der wohnungsnahe Landeplatz dafür. Aber ein Problem nach dem anderen.)
Die Lösung, endlich Art 2 GG für alle zu erfüllen, wäre
Helikopter für alle!
Wer sich keinen leisten kann, bekommt ihn vom Staat finanziert, und die Fluglizenz natürlich auch. Danke Frank73 ohne dich wäre ich nie darauf gekommen. ![]()