ZitatOriginal geschrieben von wrywindfall
(..)
Mal sehen, wann der Anwalt dann eine Anzeige an den Hals bekommt, denn ich kenne das so, dass Gutachten nie dem Betreffenden selbst zur Kenntnis gegeben werden dürfen, da das Urheberrecht des Gutachters damit verletzt wird. Wer jetzt denkt, dass das völliger Blödsinn ist, dem kann ich versichern, dass ich das damals bei der Rentenversicherung selbst so erlebt habe und zwar über 15 Jahre lang!
Dann hättest du ja 15 Jahre lang "in" der Rentenversicherung (lass mich raten: eine bayerische oder hessische Niederlassung?) einen "völligen Blödsinn" erleben müssen, wenn das so wäre...
Zumindest stellt das rechtliche Rahmenwerk der http://www.PTK-Bayern.de namens "Berufsordnung für Psychotherapeuten" in § 10 Absatz 2 fest:
Zitat(2) Der Psychotherapeut (PP/ KJP) hat dem Patienten auf dessen Verlangen grundsätzlich in die ihn betreffenden Behandlungsunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen des Psycho-therapeuten (PP/ KJP) enthalten. Auf Verlangen sind dem Patienten Kopien der Unter-lagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.
(eigene Hervorhebung). Dieses Regelwerk wird von Berufsgerichten überwacht und ist verbindlich.
Aufgrund der Autonomie des Einzelmenschen, die im Grundgesetz garantiert ist, und die zu achten sich die Psychotherapeuten in § 2 Absatz 2 derselbigen Berufsordnung nochmals ausdrücklich verpflichten, ist es auch gar nicht anders denkbar, als dass diese Gutachten dem Betroffenen selber zugänglich gemacht werden!
Die Formulierung "Grundsätzlich" weist darauf hin, dass es eine Ausnahme geben kann; diese ist dann nach dem Semikolon aufgeführt.
m.E. adressiert die Passage mit den "Subjektiven Eindrücken" speziell die Problematik der "Gegenübertragung", also wenn ein Psychoanalytiker über seine Klientin notiert, dass sie z.b. ihn in ihrer Art wie sie ihre Kleidung trägt, an seine Mutter erinnert
:eek:
Nicht der Betroffene muss rechtfertigen warum er die Dokumentation einsehen will - dieses ergibt sich schon aus seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung - , sondern der Psychotherapeut / Gutachter / Arzt muss im Einzelfall rechtfertigen, warum das ausnahmsweise nicht so sein soll..
leider wird es in ländlichen Gebieten anscheinend immer noch teilweise anders gehandhabt...
ZitatUnd noch zu den Briefen aus der Vergangenheit: Nur aus Briefen irgendwas heraus lesen zu wollen, halte ich für problematisch. Das ist genau so, wie ein Gutachten zu erstellen, ohne mit dem Menschen direkt gesprochen zu haben!
Zumindest etwas nachteiliges über die betreffende Person ![]()