ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
In Sachen Erstattungsanspruch gegen den Staat im Verhältnis zu Art. 14 GG hat das BVerfG bereits enschieden. Was meinst Du, woher ich ich die Kenntnis über manch abstruse "Bürgerpflicht" habe? :p
Oh, mein Beileid - selber betroffen? :eek:
Zu Beckmann: hier finde ich es ganz angemessen, dass er nicht in offenen wunden herumbohrt. wer will, kann sich ja jetz bei dr. Strate in die mollath-unterlagen einlesen.
Noch was:
ZitatFreistaat Bayern schickt Mollath saftige Rechnung für sieben Jahre Miete und psychologische Betreuung
München, Bayreuth (dpo) - Der Freistaat Bayern hat Gustl Mollath eine saftige Rechnung über insgesamt 282.813 Euro und 30 Cent geschickt. Da er sich die letzten siebeneinhalb Jahre unrechtmäßig in bayerischen psychiatrischen Einrichtungen aufgehalten hatte, muss er nun wohl für Kost und Logis sowie für die auf seinen eigenen Wunsch abgebrochene medizinische Behandlung aufkommen.
Wilhelm Schlötterer:
Ohne die Medien hätte Mollath keine Chance gehabt.