Beiträge von iStephan

    Zitat

    Original geschreibselt von supercracker
    Kann ich das Guthaben eigentlich auf eine andere Callya Karte per Callnow schicken ?


    Zitat

    Fälschung geschreibselt von rmol
    Nö, nur per CallYa-Transfer, maximal 9,70 pro Transfer für den Empfänger.



    Ihr habt doch beide (versöhnbarerweise) recht:
    "nur per CallNow-Transfer, 9,70 € pro Vorgang" :D

    es gibt doch auch männliche Plaudertaschen ^^


    *threadHochHol* *staubwegpust*
    zu Saintsimon nochmal:


    stimme dir da grundsätzlich zu - allein, die Zeitungen erwähnen es jetzt immer häufiger, dass der "Horsti" doch das Gnadenrecht hätte und dadurch auf die Justiz beschleunigend einwirken könnte, in dem Fall.



    Das neueste vom Tage:
    Die Akte Mollath die seit > 16 Monaten beim Verfassungsgericht im Karlsruher Schloßbezirk im Dornröschenschlaf lag, wurde ebenfalls aus dem Keller hochgeholt und der Staub weggepustet, bevor sie der berichterstattende Richter dort wachgeküsst hat.


    Jetzt wurden Stellungnahmen bei der bayerischen Justiz(-ministerin) sowie bei der Bundesanwaltschaft angefordert, mit Fristsetzung 1 Monat.


    Ja richtig - Generalbundesanwalt. Ist der - als politischer Beamter der Bundesebene / Bundesregierung - nicht immer dann eingebunden, wenn es um 'was größeres' geht? (meist ja um was fürs Gemeinwesen weniger erfreulich größeres)


    [small](Damit ist indirekt auch die Frau BMJ Leutheusser-Schnarrenberger zumindest ansatzweise mit eingebunden, die Bürgerrechtlerin und aufrechte Überwachungsgegnerin in Amt und Würden die von diesem Fall bisher aber nicht viel wissen wollte bzw. sich nicht zuständig sah)[/small]

    Es ist ein ursprünglicher Entwurf des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwälte durchgesickert - an die Nürnberger Nachrichten.


    Darin wurde Klartext geredet.
    http://www.sueddeutsche.de/bay…elastet-richter-1.1697825


    Zwar nicht die Ministerin, wohl aber der Ministerpräsident scheinen Handlungsbedarf zu erkennen:


    Seehofer mahnt Justiz zur Eile


    Auffällig dass eine Anwältin Mollaths (Lorenz-Löblein) in einem Interview dieser Tage beiläufig erwähnt hat, dass auch Mollath durch den Ministerpräsidenten begnadigt werden könnte.


    Ich frage mich , hat das keiner der Beteiligten bisher gewusst dass das möglich ist?


    Würde er das tatsächlich können, könnte er der Justiz das Heft des Handelns aus der Hand nehmen, ohne dass es der Gewaltenteilung schadet.

    Zitat

    Original geschrieben von Just Me
    Ja, so ist die schöne neue Welt der Smartphones. Daueronline mit Dauerdatentransfer :) Schließlich will Google und Apple immer wissen wo du dich befindest und was du gerade machst. (Dramatisiert, muss nicht stimmen :D )


    Doch, die Zuspitzung ist goldrichtig! :top:


    Die sprachliche Zuspitzung ist da, wo sie hingehört - leisetreterische Nivellierung und Einebnung gibt es genug im Journalistischen Bereich ..

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Die Causa Mollath sehe ich weitgehend als erledigt an - ein anderes Ergebnis als eine baldige Freilassung des Betroffenen dürfte kaum vorstellbar sein.


    Hallo Frankie,
    nach den bisherigen Erfahrungen die die Öffentlichkeit machen musste - Verfassungsbeschwerde von RA Kleine-Cosack seit über einem Jahr unbearbeitet, BGH bemerkt nicht den absoluten Revisionsgrund "Fehlende Eröffnung der Hauptverhandlung", Kammer in Bayreuth beauftragt einen der bisherigen Gutachter mit neuerlichem Ferngutachten und lässt nicht frei, Gericht in Regensburg kennt beide WA-Anträge und lässt nicht frei - , zudem in Ansehung der sowieso fortdauernden Inhaftierung des Mollath - halte ich diese deine Einschätzung für ein bisserl zuviel "Vorwegnahme des guten Endes", auch wenn RA Strate in seinen Schriftsätzen immer wieder genau wie du sinngemäss schreibt "Herr Mollath muss und wird freikommen"

    Zitat

    Das Problem sind zahllose, der Öffentlichkeit unbekannte Fälle (..) in aussichtsloser Position vor sich hinleiden, (..)
    katholische Ausmaße(..)


    Ganz sicher! Herr Mollath kennt ja auch einige solcher Fälle aus unmittelbarer Anschauung und versucht diese an der Aufmerksamkeit teilhaben zu lassen.

    Zitat

    Die strengen Hürden von Wiederaufnahmeverfahren müssen einer menschlicheren Sichtweise weichen.


    Mehr Menschlichkeit würde ich auch sehr begrüßen - die ganze Gesellschaft könnte wieder menschlichere werden

    Zitat

    Eine - ohnehin unwahrscheinliche - Verurteilung der erkennenden Richter im Fall Mollath wegen Rechtsbeugung würde all diesen Menschen (..) Bärendienst (..) Richter(..) liberalen Wiederaufnahmepraxis (..) könnten (..) Schneckenhaus


    Ich weiss nicht wie oft es schon gesagt wurde, in manchen Blogs geistern Bestrafungsfantasien bezüglich des Richters herum der Mollath letztlich in die forensische Psychiatrie gesteckt hat - der Fall ist Verjährt. Oder, um es leicht spitzfindig zugespitzt frei nach Beate Merk auszudrücken: "Alle verfolgbaren Rechtsbeugungen haben sich als nicht verfolgbar herausgestellt". (wg. Verjährung, Urt. 2006, Verjährung 2011 nach 5 Jahren).
    ______________________________
    Viel besser fände ich um Hrn. Mollath zu helfen, viererlei:
    1.) Auf der Webseite von Hrn. Mollath (er ist selber bei der DENIC als Inhaber eingetragen, erstaunlich!) gibt es eine Rubrik Mithelfen
    http://www.gustl-for-help.de/aufruf.html
    ... wo ein Spendenkonto sich befindet. Naheliegenderweise wird dieses nicht bei der HypoVereinsbank geführt sondern bei der Bank für Sozialwirtschaft :p


    2.) Da Herr Mollath sich um das Gemeinwesen sehr verdient gemacht hat und noch verdient macht, indem er unter äusserst hohem persönlichen Einsatz auf Defizite in manchen Bereichen aufmerksam macht(e) und dem Gemeinwesen durch Förderung der Steuergerechtigkeit dient, überlege ich, ihn für das
    Bundesverdienstkreuz vorzuschlagen.


    Auf diese Weise -was psychologisch geschickt und von der öffentlichen Wirkung sicher positiv wäre - kann man seinen Fall in den Fokus rücken, für seine Belange werben mit positiven Anknüpfungspunkten , ohne andere Menschen "schlechtzumachen" (die von Frankie erwähnten hochsensiblen und daher überempfindlichen liberalen Richter/innen sowie Minister/innen, mit und ohne Schneckenhaus zum Rückzug auf dem Rücken ;) )


    3.) (Edit) : es gibt eine Online-PetitionFreiheit und Gerechtigkeit für Gustl Mollath, die bereits 13'500 Unterschriften hat, aber es fehlen noch 6500 !


    Anmerkung: ich weiss nicht warum es 20000 sein müssen, vielleicht ein Gesetz? ausserdem ist die Petition befristet.


    4.) (Edit) : Frage: Sprecht ihr / diskutiert ihr den Fall in der Familie, in real life mit Freunden etc. ?

    in einem rosenkrieg nichts unübliches.


    Seit wann aber kommt man für das Erstatten eines Steuer-"Tips" (tip = englisch) in die Psychiatrie? Dein obiges legt ja fast nahe, dass du moralisch es gerechtfertigt hältst was sie da gemacht hat. :confused:


    Im übrigen: wenn man sich die Unterlagen anschaut, hat Mollath die (auf seinen Namen zugelassenen?) Ferraris in der Garage eingesperrt, um weitere 'Schwarzfahrten' zu unterbinden.


    Die Frau soll aber mit ihrem Bruder / seinem Schwager die Garage aufgebrochen haben, um die 'Schwarzfahrt' auf jeden Fall durchführen zu können.


    Ich denke in so einer Situation kann schon Verzweiflung aufkommen! In der FAZ steht ja auch deutlich - und verständnisvoll - , Mollath sei durchaus ein Mann im Ausnahmezustand gewesen, innerlich aufgewühlt. Aber es ist kein Grund, natürliche Emotionen mit einem verwirrten Geisteszustand gleichzusetzen. Er musste auch rechtlich nicht auf Dauer hinnehmen, dass Autos die vielleicht von der Zulassungsstelle ihm zugerechnet werden, als Werkzeuge bzw. zur Förderung einer Straftat eingesetzt werden... :eek: ;)


    EDIT:
    Geradezu bizarr ist, dass Petra M. in ihrer Strafanzeige (oder später im Prozess als Nebenklägerin) an einer Stelle explizit sagte, er habe sie "denunziert" und deswegen habe sie ihre Arbeitsstelle verloren.


    Sie muss sich ihrer Sache absolut sicher gewesen sein.
    1. dass der Richter nicht kritisch-neugierig nachfragt, "Ja wegen was denn? Haben sie vielleicht etwas illegales gemacht?"
    2. dass die Strafanzeige ihres Mannes nichts ausrichten wird.
    Otto Normalsteuerzahler wird diese Kühnheit nie aufbringen!

    Zitat

    Original geschrieben von phone-company
    Aufgrund der Signatur von iStephan bin ich auf diese Story gekommen und hab mal reingeschaut. Das alles ist sehr erschreckend und man möchte am liebsten wegschauen. Wenn ich ohne Wertung nur auf die fakten schaue und was jetzt im nachhinein noch aller herauskommt...wie soll man sich gegen soetwas wehren?


    Hallo,


    das ist eine wichtige und richtige Frage, zu der mir sehr viel einfällt - bin gerade in Eile... daher später mehr ...


    nur soviel: es ist möglich, die Beklemmung und Angst die einen unwilkürlich bei Befassung mit solchen Psychiatrie-Kontakt-Fragen befällt, wieder aus dem Gehirn rauszuräumen - es sind oft atavistische Relikte aus der eigenen Kindheit im Kontakt mit den als übermächtig empfundenen Eltern - eine universale Erfahrung, die sich manchmal überstark auf "Arzt-Rauschebärte" (wie Dr. Leipziger) überträgt. Es ist bei lichte besehen nicht so schlimm, als dass man sich nicht damit furchtlos befassen könnte.


    Eskommen halt 3 Tabus zusammen:
    - ein Mann der jahrelang von seiner Frau gelebt hat (=unmännlich, abhängig)
    - psychische Krankheit - auch ohne forensisch-strafrechtlichen Hintergrund ein Tabu
    - Entmündigung / nicht-ganz-dicht bzw. unschuldig für unzurechnungsfaehig erklärt sein - im 19.Jahrhundert gab es schon dieselbe Art Angst, Edgar Allen Poe hat das aber noch literarisch durch das damals en vogue seiende Thema "lebend begraben" bearbeitet (Särge mit Zugleinen und Glöckchen für eventuelle Scheintote) - war eine ebenso verbreitete ANgst damals wie heute das "versehentlich psychiatrisiert werden"


    Es gibt anthropologische Studien, dass es eine Entsprechung zu "Angst vor der Polizei" und "Entmündigt/Eingesperrtwerden" in allen Kulturkreisen bis hin zu den Naturvölkern (die noch gar keine geschlossenen Anstalten kennen , im tropischen Regenwald) gibt!


    EDIT: Vielen Dank an Phone-company für das Feedback zur Signatur! :) :cool: :top:

    Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Das hat Mollath in seinem Schreiben an den damaligen Richter auch zugegeben und die Ursachen dargelegt, aber jener Richter hat den Brief wegen "Arbeitsüberlastung" nicht mal zur Kenntnis genommen.


    nur kurz zum besseren Verständnis: du spielst auf das "halb zugegeben" an in bezug darauf dass er mal meinte , er habe sich "natürlich gewehrt" - sie habe (zuerst) ihn geschlagen?


    Bekanntlich fällt es Männern schwer, unter ihresgleichen zuzugeben wenn sie von einer / ihrer Frau geschlagen werden :o

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Genau solcher Druck könnte Gustl Mollath helfen.
    (..)
    Der ursprüngliche Gutachter täte gut daran, sich bereits rechtlichen Beistand zu suchen, um seine Obliegenheitspflichten gegenüber seiner Haftpflichtversicherung zu gewährleisten. :p


    Sehr sarkastisch ^^ ich kenn mich nicht aus - ist das Fehl-Gutachten denn nicht genauso verjährt wie das darauf beruhende Fehl-Urteil mit der R.-beugung? siehe aber Oliver Garcia hierzu.

    Zitat


    Allerdings möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Angelegenheit in der Sache durchaus komplex ist. Immerhin stellt das aufzuhebende Urteil unter anderem fest, dass Gustl Mollath gegen Personen (Ehefrau) und Sachen gewalttätig geworden ist.


    Ja das ist ja das kuriose dabei dass auch für die "Reifenprobleme/problematik" die Ehefrau als glaubwürdige Quelle herangezogen wurde - aber als Beweismittel gar nicht in den Prozess eingeführt wurde. Im Urteil wurde einfach gesagt (behauptet) , sie hielt es für möglich dass der Mann auf dem Video ihr Mann ist , anhand seiner Jacke und Bewegungsweise.
    Sie wurde nicht mal einvernommen, obwohl im Prozess anwesend... auf die Weise hat man ihr nicht mal das Risiko zugemutet uneidlich zu lügen und dafür Verantwortung zu tragen ...
    Die auf dem Video sichtbare charakteristische Jacke soll es sich übrigens nach Ansicht der Verteidigung um ein Theaterkostüm o.ä. handeln, das sich ursprünglich tatsächlich in Mollaths Haus befunden haben mag, aber zum Zeitpunkt der Erstellung des Videos (!) bereits in den Asservaten der Polizei befunden haben(!!) - weil einige Zeit vorher eine Hausdurchsuchung bei M. stattgefunden hatte - diese wiederum weil seine Ehefrau ihm vorgeworfen hatte eine scharfe Waffe ohne Waffenschein zu besitzen (was wiederum nicht zutraf, es war ein geerbtes erlaubnisfreies Luftgewehr).


    Wie sagt der Jurist (?) Oliver Garcia so schön:
    Die Behandlung Mollaths durch die Justiz war sozusagen – technisch gesprochen – “mehrfach redundant rechtswidrig”. Wäre die eine oder andere Rechtswidrigkeit unterblieben, es bliebe immer noch genug zurück, um den Umgang mit Mollath insgesamt als rechtswidrig zu bezeichnen. Oliver Garcia


    Beispiele laut Professor Henning Ernst Müller, der die WA-Anträge komprimiert zusammengefasst hat:
    Im Einzelnen:
    [list=1]


    [*]V1. Die Nichteinräumung einer Erklärungsfrist nach § 225 a II 1 StPO (S. 6 ff., S. 34-36),


    [*]V2. Das Versäumnis, Herrn Mollath nach Festnahme unverzüglich einem Richter vorzuführen (S. 6 ff., 37-43)


    [*]V3. Nichtbearbeitung von Beschwerden in der Vollstreckung der vorl. Unterbringung (S. 6 ff., 44 – 48)


    [*]V4. Nichtbearbeitung der Beschwerde gegen den Unterbringungsbefehl (S. 6 ff., 49 – 51)


    [*]V5. Verweigerung des Widerrufs der Verteidigerbestellung ( S. 52 – 90)


    [*]V6. Manipulation der Gerichtsbesetzung (S. 91 – 94)


    [*]V7. Hauptverfahren ohne Eröffnungsbeschluss durchgeführt, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 95 – 105)


    V[*]8. Der Sonderrevisionsbericht der Hypo-Vereinsbank vom 17.03.2003, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 106 – 113)


    V[*]9. Der Sachverhalt um Dr. Wörthmüller und seinen Nachbarn, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 114 – 128)


    V[*]10. Beweisverwertung nach verfassungswidriger Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung im Ermittlungsverfahren vom 16.09.2004 als WA-Grund nach § 79 I BVerfGG (S. 129 – 133)


    V[*]11. Sachverhaltsverfälschungen in den Urteilsgründen als Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO (S. 134 – 135)


    V[*]12. Mängel in den Gutachten von Prof. Kröber und Prof. Pfäfflin (S. 136 – 139).
    [/list=1]

    Zitat

    Auch wenn man es nun nicht Rechtskraft, sondern anders nennen will, läge es trotzdem an Gustl Mollath, mit im Wiederaufnahmeverfahren zulässigen Beweismitteln darzulegen, dass dem nicht so war.


    hmmm... eigentlich dachte ich mal, dass nicht der Angeklagte beweisen muss, dass er unschuldig ist - sondern eher "muss" die eventuelle Schuld nachgewiesen werden ... wo ist der Denkfehler?

    Zitat

    Denkbar wäre etwa eine Äußerung der EF ggü. Dritten, dass sie im Prozess gelogen habe.


    EF = Ehefrau?
    Dass dein Ansatz zielführend ist, obwohl ich ihn weiter oben beinahe für unnötig klassifiziert hätte, ersieht man genau an der Aussage des Zahnarztes Edward Braun, eines Freundes von Herrn Mollath, der sich an einen Anruf der Petra M. bei ihm, am 31.5.2002 erinnert worin sie ihn um Vermittlung bittet: Gustl möge die Klappe halten, dann lasse sie ihm 500 000 Euro von seinem Vermögen, wenn nicht, werde sie ihm was anhängen, sie wisse auch "wie". Das sei ihr letztes Wort. Edward Braun hat diesen Anruf ja auch auf seinem Terminplaner notiert.
    Also dieser Weg wird bereits beschritten

    Zitat

    Aus der Richtigkeit seiner Vorwürfe im Steuerkomplex folgt natürlich nicht zwingend, dass er die festgestellten Gewalthandlungen nicht verübt hat.


    Das ist richtig, der Eindruck entsteht vielleicht durch die Auswahl der Thematik in den Medien bzw. Untersuchungsausschuss (der wegen Gewaltenteilung bzw. Gerichts-Privileg nicht den Prozes selber aufarbeiten darf, sondern nur drumherum-fragen z.b. zur Behandlung der Behörden der Steuerangelegenheit)


    Aber wenn man nachliest wie hanebüchen die Reifengeschichte bzw. die angebliche Freiheitsberaubung behandelt wurde und auch, dass sie nicht mal richtig angeklagt bzw. das Hauptsacheverfahren darüber nicht eröffnet (Strate vermutet, um das Verfahren revisionssicher zu machen und den BGH zu täuschen), dann kommt man unweigerlich wieder zu obiger Einschätzung von Herrn Garcia ...


    Zitat

    Hier wird es in den Köpfen schon rauchen. Eine Entlassung von Gustl Mollath ist aus Sicht des Gerichts nicht ganz einfach zu begründen, wenn man nicht eigene Fehler zugestehen will. Und bevor letzteres geschieht, dürfte eher die Hölle zufrieren ...


    Naja, der Weg ist ja vorgezeichnet bereits durch den WA-Antrag der auf Geheiss der Ministerin erarbeitet wurde: unechte Urkunde (Attest) durch den Sohn der Ärztin aber in ihrem Namen, welches als Belastungsdokument für die Anlasstaten der Unterbringung verwendet wurde (M. habe seine Frau geschlagen) und rund 1 Jahr nach der angeblichen Tat erstellt wurde; auch sei die Hauptbelastungszeugin - eben Frau M. - in ihrer Glaubwürdigkeit schwer erschüttert. Somit lässt sich halt ein Ersatzschuldiger finden.. ;)