ich denke dass die Grundregel "Guthabenerstattung nur gegen körperliches Einschicken der SIM-Karte" nur dem Schutz des Anbieters vor "Mehrfach-Erstattung" dient und dieser Fall ist nur denkbar, wenn die Karte "inoffiziell" weitergegeben wurde, also NutzerIn und RegistrandIn der Karte personenverschieden sind.
Wenn man zum Ausdruck bringt dass man sich der Problematik bewusst ist und keine unredlichen Absichten dem Anbieter gegenüber hegt, dann dürfte eine Erstattung ohne Vorlage der SIM-Karte prinzipiell auch so möglich sein.
Bei Simyo, das Blau ja in manchem sehr ähnlich ist, soll es schonmal "offiziell" in so einem Fall empfohlen worden sein.
Evtl. so:
Statt des vorgesehenen Auszahlungsformulars so vorgehen:
einen formlosen Brief schicken , in dem auf die endgültige Deaktivierung und das Restguthaben verwiesen wird. Erstattung beantragen. "Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass die SIM-Karte nicht weitergegeben wurde und unauffindbar/vernichtet ist. Falls die SIM-Karte wider Erwarten auftauchen sollte, werde ich sie nach Ihrer Wahl nachträglich einschicken oder vernichten".
Manche gut informierte TT-LeserInnen die sich auf so eine Unwägbarkeit nicht einlassen wollen, beantragen einfach eine Ersatzkarte nur zum Zweck "etwas" zum Einreichen bei der Erstattung vorlegen zu können, aber nach Deaktivierung dürfte es schwierig sein eine solche Ersatzkarte noch bestellen zu können.
EDIT: ich stelle gerade meine ganzen 50 m² nach zwei o2-Prepaidkarten (selber Netzbetreiber wie helloMobil)auf den Kopf und finde sie nicht
will die kündigen... vielleicht besteht ja ein magischer Zusammenhang, wenn du deine Blau-Sim findest , finde ich meine o2-Prepaids, wer weiss
:apaul: 