hast anscheinend nicht meine Kernaussage mitbekommen? ich meinte K.S. könnte auf die Nase fallen wegen SEINER EIGENEN Namensgebung für SEINE neue Firma!
Ich hatte nichts von Mega-Search geschrieben ... was ich schrieb ist völlig unabhängig von der Mega-Search-Affäre:
Der Name SEINER eigenen Company ist markenrechtlich NICHT schutzfähig! Das ist meine Meinung. Zumindest nicht in D, und wahrscheinlich auch nicht in den meisten anderen entwickelten Industriestaaten (hier mal Großbritannien großzügig unter die Industriestaaten gerechnet.)
Was soll denn an "MEGA" deiner, stanglwirts, Ansicht nach schutzfähig sein?
Wenn ich oder du damit zum Patent- und Markenamt gehen würden zwecks Eintragung von "Mega", man würde uns auslachen und wieder heimschicken... ![]()
Vielleicht ist Mega-Search auch nur ein Honey-pot der Musikindustrie extra zu dem Zweck, dieses Problem herauszuarbeiten.
§ 8 Abs.2 MarkenG:
Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,
1. denen für Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt,