Beiträge von iStephan

    Habe im anderen Thread (simyo / Fyve) die Begründung nachgereicht ^^


    Wärst du nun so nett und würdest ausführen, ob du schonmal als Erstaufladung bei Blau weniger als 15 Euro probiert und bei der Zweitaufladung >=15 Euro und ob es dann Bonus gesetzt hat oder nicht?


    Meine Erfahrung umfasst einerseits auf seiten Vodafone/moconta Bildmobil und dessen knarzenden Kundenservice, andererseits hatte ich insgesamt 3 Generationen Blau.de :D
    Da habe ich erst 1x die Sache mit dem Bonus bewusst genutzt.

    Wie schon an anderer Stelle ausgeführt, verhungert der Fyve-Kunde am langen ausgestreckten Arm von Vodafone, wenn mal was hakt oder klemmt.


    Wie solche "Indirekt-Kunden" bei VF behandelt werden, kann man in diesem Forum am Beispiel Edeka-Mobil zur Genüge nachlesen; es gibt keinen Grund anzunehmen, wieso Fyve-Kundschaft langfristig anders und besser behandelt werden sollte als andere, die original-Vodafone nicht die gebührend hohen Preise entrichten wollen und doch D2 Netz begehren.


    Dann kommen die AGB zum tragen, die in meinen Augen zwar witzig klingen sollen, sich aber in menschenverachtender Weise des Vokabulars eines "Nervensanatoriums" bedienen. Im Konfliktfall muss der Kunde dann , wenn es zum Zivilprocess kommt, dem Amtsrichter erklären, warum er sich denn freiwillig 'in die Fyve-Anstalt hat einweisen lassen' (so stehts da wirklich in den AGB!) , nun aber offenbar wieder rauswill, weil es ihm da drin nicht gefällt ^^


    Wer solche AGB anerkennt, denkt Lieselotte Müller und Otto Normalverbraucher , hat es nicht anders verdient. ich aber denke, niemand hat sowas verdient, dass für seine mündige Konsumentenentscheidung er vom eigenen Vertragspartner verhöhnt wird, das ist unwürdig.


    Nun aber BTT, by the topic, und rasch und schnurstracks und flugs wieder zurück zu simyo. Die verhöhnen ihre Kunden natürlich niemals, nicht einmal bei den streng geheimen Experimenten und Menschen-Versuchen in den Simyo-Laboratories ;) :p

    Gehört zwar nicht unbedingt in diesen Thread, aber trotzdem interessante Frage.
    Meiner Meinung nach nein (ich halte immer Ausschau danach).


    Natürlich kannst du bargeldlos per automatisierter Lastschrift-Aufladung das Xtra-Konto nachladen. Das ist fast noch bequemer als Überweisung und fühlt sich für 99 % der unbedarften Konsumenten die das praktizieren auch wie eine solche an.


    Aber vermutlich geht es dir um was anderes? ;)


    Womöglich gar, die von Big Pink T vorgeschriebene Minimalaufladung von 15 Euro zu unterschreiten? :p


    4 "Lösungen" des Problems, die genau genommen nur Umgehungen sind:


    1.) Jahrelang warten bis mal wieder ein Fussball-Großereignis in D stattfindet und Telekom geruht, 6 Euro-Aufladebons in Umlauf zu bringen. :eek:


    2.) derzeit ist nur alle 24 Monate eine Aufladung nötig (mein letzter Stand). Man kann nun eines der vielen Kostenlos-Girokonten die Direkt-Banken anbieten, sich nur zu dem einen Zweck zulegen, um nach jeder Aufladung der Xtra jeden Monat 0,63 Euro per Dauerauftrag darauf zu überweisen, um auf eine 15 € Xtra Cash "anzusparen". Natürlich kann man dann nach 24 Monaten auch direkt per Bankautomat von diesem Konto aufladen :D
    Das kommt einem vielleicht überzogen vor mit solchen Minikleckerbeträgen. Aber manche machen es ja mit Postpaid-Schubladenverträgen ähnlich.. und man behält die Übersicht... man verbindet den Charme der Überweisung mit den Möglichkeiten der Telekom :)


    3.) Telekom selber bietet die Möglichkeit, mit diversen Self-Service-Aktionen jeweils 3 Euro Gutschrift aufs Xtra-Konto zu laden. In Kombination kommen bis zu 9 Euro zusammen (Online-Verwaltung und Lastschrift-Daten online erstmals einrichten; u.a.); dies kann man aber eigentlich nur 1x voll ausreizen, ansonsten bleibt einem nur 1x jährlich die E-Mail oder/und Adresse zu aktualisieren (3€).


    4.) etwas umständlicher und nicht immer praktikabel: Man kauft bei einem online-Auktionshaus eine SIM-Karte ohne monatliches Grundentgelt und maximal geringem Administrationsentgelt bei Nichtnutzung. Manche Anbieter geben einen Tankgutschein dazu.
    Diesen Kauf führst du allein wegen der Dreingabe durch ... also nicht wegen der zusätzlichen SIM sondern wegen der Zugabe...
    Wenn man die zusätzliche SIM-Karte verkraftet und das ganze nicht zu oft und vor allem zu kurzftistig wiederholt, hat man dann für 10 Euro nicht nur die SIM sondern auch einen 15 Euro Gutschein für den du dir auch durchaus eine Xtra-Cash kaufen kannst.


    Ich fasse zusammen:
    * gewünschter Aufladebetrag 0 €
    => "Lösung" Nr. 1
    [small]und dann nix-wie-weg Anbieterwechsel zu einem weniger happigen Anbieter der echte Überweisung erlaubt (siehe aber: wie lade ich bei T-Mobile 25 Euro auf wenn es nur 15 oder 30 Euro Voucher gibt :o ) [/small]


    * gewünschter monatlicher Aufwand 0,63 €
    => Lösung Nr. 2;


    * gewünschter Aufladebetrag 3,- , 6,- oder 9 €
    => Lösung Nr. 3


    * gewünschter einmaliger Aufwand ca. 10 €
    => Lösung Nr. 4

    Dieses Unterforum beschäftigt sich mit Werbung, Reklame, Propaganda im weitesten Sinne. O.g. Posting ebenfalls. Im Unterforum "Provider" wollte ich es daher nicht einstellen.


    Hast du einen konstruktiven Gegenvorschlag, wo es besser passen könnte, statt mich hier inhaltsfrei anzublaffen? :confused:

    5 Euro Extra-Bonus bei 1. Aufladung um 15 Euro ?!


    Bei einer Vielzahl von BLAU.DE Angeboten ist auf einem versteckten Konto ein zusätzlicher Bonus bei Erstaufladung um 15 Euro hinterlegt.


    Dabei ist mir nicht klar, was passiert, wenn man als Erstaufladung
    - zunächst 10 Euro auflädt (ist auch online möglich),
    und dann, wenige Stunden oder Tage später:
    - dann erst 15 Euro nachlädt.


    Zum Vergleich, bei anderen Angeboten wie z.b. o2-Freikarte konnte man, um z.b. den SMS - Bonus auszulösen, mehrmals am selben Tag aufladen bzw. "nachladen", um, falls man sich vertan hat, doch noch über die kritische Schwelle von 15 Euro zu kommen.


    Bei o2 wurden bzw. werden also für den Bonus alle Aufladungen eines Tages zusammengezählt und berücksichtigt.


    Wie ist es nun bei BLAU.DE gelöst?
    verfällt der Bonus, wenn man beim 1. Mal unter der kritischen Schwelle geblieben ist ?


    Oder bleibt der Bonus - oftmals 5 Euro - in "Wartestellung" erhalten bis man dann doch noch 15 Euro auflädt?

    Hallo,


    http://www.md.de


    hat zur Zeit ein Gewinnspiel auf der Hauptseite.
    Zu gewinnen gibts allerlei Krempel, so z.b. heute eine Playstation 3 als Tagesgewinn,


    sowie Zubehör-Gutscheine und ominöse Mobilcom-Debitel-Pakete.
    Was das wohl sein mag? *geheimnis*
    Verbergen sich gar Prepaid-Pakete dahinter?


    Oder gar ein SIM-Pfand-Gutschein oder 1 Monat Extra-Laufzeit für 24-Monatsverträge, oder eine Stermann-und-Grissemann-Eintrittskarte? :p


    Für die Suchfunktion:
    Kürbiskonto, Kürbiskerne

    Vergleich illegitime Portierungszölle mit "illegitimer Admin-Gebühr" bei Speach


    Mir fiel gerade auf:


    Jüngere Speach-Karten haben doch die "Administrationsgebühr" (eigentlich: -entgelt!) von 0,50 Euro ab dem 91. Tag ohne kostenpflichtige Nutzung der Karte.


    Nun ist die Nutzung seit dem 10. August nur noch eingeschränkt bzw. sporadisch möglich und seit dem 21. September, also rund 5 Wochen bzw. > 35 Tage gar nicht mehr möglich.


    Frage:
    Wird Telogic auch für diese so bedingte Nichtnutzung Guthaben abschmelzen bzw. demnächst abzubuchen beginnen?


    Für die "Verwaltung"? :rolleyes: :confused:


    Verhält es sich dabei nicht genauso um eine vom Kunden nicht zu vertretende Nichtnutzung, wie es sich bei der notgedrungenen Portierung um eine nicht vom Kunden zu vertretende handeln würde?


    Schließlich buchen sich die SIM-Karten nicht mehr ins Netz ein... man würde ja gern telefonieren , aber man ist daran gehindert ..

    radarfalle

    Zitat

    Damit wird eine generelle Erlaubnis zur Nutzung von Kopien im nicht-öffentlichen Bereich verneint.


    Da hat ein übereifriger Jurastudent in der Wikipedia herumgeschmiert ;-)


    Nicht immer bedeutet das Fehlen einer ausdrücklichen Erlaubnis, dass man etwas bestimmtes nicht tun darf.


    Das Zeitalter der höfischen Unbedenklichkeitsbescheiningungen am Hofe König Ludwigs des Wamperten ist hoffentlich vorbei ;-)


    Und überhaupt, was bedeutet hier "Nutzung" im Gegensatz zu "Anfertigung"? ;)


    Wenn das Anfertigen durch den Inhaber nicht verboten ist, dann darf zumindest der Inhaber auch entscheiden was er (erlaubterweise) mit den Kopien macht ..


    Im übrigen gebe ich dir durchaus recht, dass man mit dem eilfertigen Anfertigen solcher Kopien zurückhaltend sein sollte bzw. im Sinne der Datensparsamkeit nicht jeden Unfug mitmachen soll. Nur, wenn es einem legitimen Zweck dient und das Leben erleichtert- warum soll man es dann nicht tun dürfen?