ZitatOriginal geschrieben von qwqw
Wer also gerne erst andere kämpfen lassen möchte, könnte durchaus besser fahren, erst 79 Tage nach Rechnungsstellung der Dezemberrechnung, die Umstellung zum 1.12. (oder je nach Höhe der neuen monatlichen Zusatzkosten erst viel später) als tatsächliche Vertragsmaßnahme nach dem damaligen Werbebrief zu begreifen...
Äääääähh....... wie meinen!?!?
Kannst du die Teilsätze bitte so sortieren, dass ich verstehe, was genau du hiermit zu tun empfiehlst wenn man einen Genion -Vertrag hat?
ZitatWeiß ich nicht. Wie Vodafone und Debitel schon mal vor Gericht lernen mussten, bedeutet Nichtstun leider keine Zustimmung zu einer einseitigen Vertragsänderung.
Ich möchte auch mal den genaueren Hintergrund dazu ansprechen:
Schweigen = Zustimmung gilt IIRC laut Handelsgesetzbuch nur unter (Voll-)Kaufleuten.
In der Anfangszeit des Mobilfunks , als es noch 50 oder mehr DM pro Monat Grundentgelt kostete, waren ja sehr viele Nutzer gewerbliche. Da mag sich oben genannte Gleichung in den Köpfen der Mobilfunker festgesetzt haben.
Irgendwann ist die Klausel auch in die Endkundenverträge reingerutscht, aber "jemand" mit funktionierenden Rechtskenntnissen (Verbraucherzentralen) hat - mit einiger Verzögerung - gemerkt, dass sie da nicht hingehört. Daher die erfolgreichen Klagen.
Von einem Kaufmann der für sein Warenhaus regelmässig Lieferungen bezieht, kann erwartet werden, dass er sich rechtzeitig energisch protestierend auf die Hinterbeine stellt, wenn er unaufgefordert einen Sonderposten mit hunderttausend Rollen Klopapier zugeschickt bekommt, ansonsten der Vertrag gilt.
Von einem Endverbraucher wird derlei Wachsamkeit jedoch nicht verlangt, zumal sich seine Rechte in erster Linie aus dem BGB und nicht aus dem HGB herleiten.