ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Nochmal: Auch für Netzbetreiber gibt es im TKG keine eigenständige Verpflichtung, vertragliche geschuldete Leistungen zu erbringen. Ausnahme: Universaldienstleister.
Das mit der Ausnahme stimmt, ansonsten, davon, dass man die künstliche Verengung auf die vertraglichen Blickwinkel x-mal wiederholt, wird es nicht wahrer ![]()
ZitatDer Vergleich mit E+ kam deshalb auf, weil es solchen z.B. passieren kann, dass sie ungenutzte Frequenzen, zugeteilte Rufnummerblöcke etc. entschädigungslos zurückgeben müssen. Aber genau in diesen Punkten ist Telogic eben kein Netzbetreiber: sie haben keine eigenen Frequenzen und auch keine zugeteilten Rufnummernblöcke (sondern einen von E+ geliehenen Block).
Das kann dahingestellt bleiben, jedenfalls kann die Kaskade der Untermietverhältnisse nicht dazu führen, dass am Ende gar niemand mehr für den Netzbetrieb verantwortlich ist.
ZitatIm übrigen dienen die entsprechenden Regelungen lediglich dazu, knappe Güter (Frequenzen, Rufnummern) effektiv zu nutzen, und nicht dazu, armen geschundenen Verbrauchern dazu zu verhelfen, Leistungen von einem ganz bestimmten Anbieter zu erhalten, den sie sich am Markt ausgesucht haben.
Doch mittelbar dient die Ressourcenschonung dazu , ein öffentliches Gut der Öffentlichkeit zweckmässig zur Verfügung zu stellen (Art. 14 GG Sozialbindung des Eigentums, ein kluger TT-User zitiert hier in seiner Profil-Fusszeile den Bundestagsabgeordneten Arndt mit dem Bonmot, "unsere Richter achten das Grundgesetz so sehr, dass sie es nur an hohen Feiertagen anwenden".)