Beiträge von iStephan

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    Original geschrieben von phonefux
    Nochmal: Auch für Netzbetreiber gibt es im TKG keine eigenständige Verpflichtung, vertragliche geschuldete Leistungen zu erbringen. Ausnahme: Universaldienstleister.


    Das mit der Ausnahme stimmt, ansonsten, davon, dass man die künstliche Verengung auf die vertraglichen Blickwinkel x-mal wiederholt, wird es nicht wahrer ;)


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    Der Vergleich mit E+ kam deshalb auf, weil es solchen z.B. passieren kann, dass sie ungenutzte Frequenzen, zugeteilte Rufnummerblöcke etc. entschädigungslos zurückgeben müssen. Aber genau in diesen Punkten ist Telogic eben kein Netzbetreiber: sie haben keine eigenen Frequenzen und auch keine zugeteilten Rufnummernblöcke (sondern einen von E+ geliehenen Block).


    Das kann dahingestellt bleiben, jedenfalls kann die Kaskade der Untermietverhältnisse nicht dazu führen, dass am Ende gar niemand mehr für den Netzbetrieb verantwortlich ist.



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    Im übrigen dienen die entsprechenden Regelungen lediglich dazu, knappe Güter (Frequenzen, Rufnummern) effektiv zu nutzen, und nicht dazu, armen geschundenen Verbrauchern dazu zu verhelfen, Leistungen von einem ganz bestimmten Anbieter zu erhalten, den sie sich am Markt ausgesucht haben.


    Doch mittelbar dient die Ressourcenschonung dazu , ein öffentliches Gut der Öffentlichkeit zweckmässig zur Verfügung zu stellen (Art. 14 GG Sozialbindung des Eigentums, ein kluger TT-User zitiert hier in seiner Profil-Fusszeile den Bundestagsabgeordneten Arndt mit dem Bonmot, "unsere Richter achten das Grundgesetz so sehr, dass sie es nur an hohen Feiertagen anwenden".)

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    Original geschrieben von phonefux Ich frage mich auch, warum sich einige hier umbedingt einen Anspruch auf kostenfreie Portierung zusammen konstruieren wollen.


    Einige? Konstruieren? Von wegen!


    In 27 europäischen Staaten, darunter große Länder wie Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Belgien, Polen, lebt man völlig entspannt ohne illegitimen Portierungszoll, und man musste eine kostenfreie Portierung nicht mal zusammenkonstruieren


    - - - weil man dort nämlich darauf verzichtet hat, einen kostenpflichtigen illegitimen Portierungszoll überhaupt erst krampfhaft einzuführen!


    Von der Kopfzahl der Bevölkerung her lebt die überwältigende Mehrheit der Europäer von Rufnummern-Lösegeldern völlig unbehelligt ....


    Nicht diejenigen müssen sich rechtfertigen, die den Illegitimen Portierungszoll argumentativ angreifen, sondern diejenigen, die diesen Sonderfall in Europa krampfhaft aufrechterhalten , beibehalten & verteidigen wollen!

    Eine blauworld - Karte in meiner Obhut verendet bald, wenn sie nicht aufgeladen wird ^^


    Die zuletzt probeweise vorgenommene 1ct.- Überweisung - soweit ich mich erinnere , ans E-Plus-Konto, - half nicht ^^


    Was ist sicherer, soweit man nicht riesen Beträge opfern will?
    Blau-Konto bei deutscher oder Commerzbank??
    Sollen / müssen es mind. 10 Cent sein? "Warum"?


    (Ich hatte vor allem deshalb nur 1 ct. "investiert", weil ich eine Anfrage an den Kundendienst laufen hatte, ob Umstellung von Blauworld Classic auf Blauworld Plus möglich ist. Nutze Blauworld fast ausschliesslich für Schweiz-Anrufe. Heute kam Antwort: Ja, ist möglich, und kostet nix! :) )

    Und wie siehts mit Wertungswiderspruch aus? Wieso sollen Leute die portieren, besser gestellt werden als solche , die treu im Lande bleiben und sich nähren wollen? Mit Gleichbehandlungsgrundsatz wäre das ja ebenfalls nicht zu vereinbaren.-


    EDIT
    Portiernix war schneller. Blechnix sagt: E-Plus und Telekom haben sich hier nicht mit Ruhm bekleckert und es ist völlig angemessen, wenn man workshop-artig wie wir es gerade im Thread tun, die Paragrafen auf 'untertanen-freundliche Aspekte' gegen den Strich bürstet. Vielleicht fällt noch mehr ab dabei.


    ThirdEye: Allmobil, Telekom, Vodafone, o2, Base Prepaid, Discotel Smart, Fonic, otelo :D , Maxxim, Mp3mobile, Blauworld ,...

    Fonfuchs, auch wenn ich die Normen grad nicht zur Hand habe, ein Mobilfunknetzbetreiber hat nicht nur vertragliche Verpflichtungen wie du stets es traktierst ;) , sondern durchaus auch öffentlichrechtliche, wie sich aus den Zusammenschaltungspflichten und deren Bekanntmachungspflicht sowie den Vergabebedingungen der Frequenzen etc. ergibt.


    Ein Verstoß gegen öffentlichrechtliche Normen (Schutzgesetze, evtl. auch TKG 46) könnte im Spiel sein - und dann wäre über Deliktsrecht (§ 823 BGB) nachzudenken.


    Bei den UMTS-Versteigerungen trat auch der Fall auf, dass Konsortien mitgesteigert hatten, aber keine Kohle zum Aufbau eines Netzes bereitstellen konnten.


    Sie hätten aber die Pflicht gehabt, ein Netz aufzubauen und betriebsfähig zu halten. Da sie das nicht konnten, mussten sie am Ende des Liedes die Frequenzen zurückgeben - wenn ich mich recht erinnere , sogar ersatzlos, ohne den Ersteigerungspreis zurückzubekommen (hart, aber herzlich).

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    Original geschrieben von Apfelbrei
    Ich trage hier nichts inhaltliches bei,


    ich bin sprachlos. Wo du recht hast, hast du recht! :D


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    Ich lese hier ab und zu mit und mir fallen immer wieder deine Beiträge negativ auf,


    Gibt das denn neuerdings Punkte in Flensburg? Für Meinungs-Ordnungswidrigkeiten? ^^


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    Nach den Bruchstücken, die ich hier von dir gelesen habe, hast du ja - im Gegensatz zu henning - scheinbar keine belegten Informationen


    Naja, wenn du bereits aus den Bruchstücken die du von mir gelesen hast , schliesst , dass ich von der Qualität her mindestens einen Magazinartikel schreiben könnte, will ich's zufrieden sein ;)


    Danke für den Hinweis mit scheinbar, sagst doch auch du damit, dass ich belegte Informationen gebracht hab'.


    Nur nebenbei: Bilder von Möpsen haben auch andere ehrbare, verdiente Forenmitglieder ausser mir gepostet, diese Sitte ist eine Bereicherung des Forenlebens. :)


    Und nun: By the topic, please :top:

    Im Teltarif-Forum zum aktuellen Schand-Artikel


    hat ein offenbar sachkundiger User (der_inquisitor) in bewundernswert klarer Sprache die Behauptungen des Teltarif-Artikels und der Bundesnetzagentur, der § 46 TKG begründe eine Zahlungspflicht bei erzwungener Portierung, widerlegt.


    http://www.teltarif.de/forum/s48461/5-1.html


    Meines Erachtens erlaubt diese Argumentation sogar, dass Solomo-Kunden die schon portiert haben, das Portierungsentgelt als Bestandteil des entstandenen Schadens zurückverlangen.


    Der User der_inquisitor argumentiert, das man aufrechnen kann.


    In der Diskussion ist noch, ob man mit diesem Schaden bereits vorab aufrechnen kann - im Ergebnis bezahlt man dann 0 Euro und fordert Freigabe der Rufnummer - , oder ob die Vorleistungspflicht zunächst auch für das Portierungsentgelt sich erstreckt.


    Die Prepaid-typische Vorleistungspflicht könnte aber entfallen, wenn der Vertrag seine Grundlage verloren hat, weil dauerhafte Leistungsunmöglichkeit eingetreten ist.

    Apfelbrei, das habe ich doch bereits :)
    Der Teltarif - Artikel ähnelt abschnittsweise verblüffend meiner Recherche ;-) Deiner These von wegen meiner "Vermutungen" muss ich aber energisch widersprechen, ich bringe Fakten:


    - Meine Informationen habe ich aus der englischen Wikipedia
    - dies habe ich per Verlinkung sauber offengelegt;
    - sämtliche Fremdwährungen habe ich in Euro umgerechnet.


    Was hast du, Apfelbrei, zur Diskussion bislang vergleichbares Substanzielles beigetragen, ausser iStephan-Bashing? Das gleiche gilt für GigaTom. Ich argumentiere beherzt, leidenschaftlich und mit Substanz. Daher darf ich auch opportunistische Botschaften, wie ich sie im Teltarif-Artikel , in GigaToms und deinem Posting entdecke ("Gezahlt werden muss trotzdem - Kunden bleibt nur der Rechtsweg gegen ihren Mobilfunk-Anbieter" wozu aber Rechtsweg wenn angeblich sowieso gezahlt werden muss? Das ist Widerspruch in sich!) , kritisieren.


    Der Teltarif-Artikel greift die Thematik "Portierungsentgelte in Europa" zeitlich später auf, legt aber nicht offen, wo er die Daten her hat. Daher darf ich zu recht indigniert sein - abgesehen davon, dass ich ihn tendenziös und affirmativ finde :rolleyes:


    Der Name des Artikel-Files:
    http://www.teltarif.de/portierung-alternativlos


    knüpft an das bereits in der Politik stark umstrittene TINA-Prinzip an.


    Wie kann man so unsensibel sein, und das von der Sprachkritischen Aktion an der Uni Frankfurt gekürte
    Unwort des Jahres 2010 "alternativlos" in die Artikelüberschrift übernehmen?


    http://www.spiegel.de/kultur/g…-des-jahres-a-740096.html


    http://de.wikipedia.org/wiki/Unwort_des_Jahres_(Deutschland)


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    „Unwortverdächtig“ sind Wörter oder Formulierungen, die gegen das Prinzip der Menschenwürde verstoßen (..) gegen Prinzipien der Demokratie verstoßen (z. B. alternativlos als Haltung/Position in der politischen Diskussion, um eine solche zu vermeiden und sich der Argumentationspflicht zu entziehen), einzelne gesellschaftliche Gruppen diskriminieren (..), euphemistisch, verschleiernd oder irreführend sind

    Ein Abdruck des Auslieferungsbelegs des Einschreibens kostete nach meinem letzten Kenntnisstand bei der Post AG 10 Euro.


    Aus dem Sendungsstatus anhand der Sendungsnummer (plus Einlieferungsdatum) ist auch kostenfrei ersichtlich, ob die Sendung angekommen ist oder verloren gegangen ist.
    Diese Daten sollte man allerdings nach dem Absenden nicht verschlampt oder weggeschmissen haben.