Nicht alle Bayern sind so folgsam wie du ![]()
Als es bei Bürgel, Schufa und Co. noch üblich war, die Anfragen nach Datenschutzgesetz mit einer Personalausweiskopie zu legitimieren, habe ich diese zwar angefertigt und eingereicht, nicht ohne aber zuvor die allermeisten Daten zu schwärzen.
Das hiess: Augenfarbe, Körpergröße, Gesichtsbild (!) , u.v.a.
Den Tipp mit dem Gesichtsbild das man ebenfalls schwärzen kann, verdanke ich der Verbraucherzentrale Hamburg.
morsum:
"Eigentlich", das heisst unter weniger misstrauischen Rahmenbedingungen, könnte man Prepaid-Restguthaben mit einem frei formulierten Schreiben, das Name, Vorname, Adresse, Wohnort, Bankverbindung und Datum/Unterschrift beinhaltet, zurückfordern.
Nach oben geschildertem hast du die Möglichkeit, formal dem Wunsch nach der Perso-Kopie zu entsprechen und dennoch die allermeisten Angaben zu schwärzen und somit deine Daten zu schützen, bzw. alle Angaben, die nicht ohnehin in deinem Anschreiben enthalten sind, zu schwärzen.
Es steht in AGB / Preislisten nirgends, aber wirklich nirgends, dass man die Identität mit einer "ungeschwärzten" Perso-Kopie nachweisen soll - und wenn es bei Bürgel, Schufa, Deltavista, Acxiom und Co. 1a geklappt hat :top: warum soll es bei so einer verkrachten TK-Klitsche nicht auch klappen?
Na, wär das nix für dich? ![]()