Ich antworte dir mal mit einem Zitat eines fonfuchses:
ZitatOriginal geschrieben von phonefux
DasVerursacherprinzipVerhältnismässigkeitsprinzip hat hiermit nichts zu tun. Abgesehen davon, dass dies kein Begriff des Zivilrechts ist, (...)
:p
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Ich antworte dir mal mit einem Zitat eines fonfuchses:
ZitatOriginal geschrieben von phonefux
DasVerursacherprinzipVerhältnismässigkeitsprinzip hat hiermit nichts zu tun. Abgesehen davon, dass dies kein Begriff des Zivilrechts ist, (...)
:p
hmm, welcher Gerichtsstand schwebt dir vor?
Key West / Florida oder doch irgendwo ein Provinzgericht in Arkansas?
wer chartert das Flugzeug für uns Kläger? ![]()
Sammelbestellung der Sitzplätze kommt günstiger
Hallo, willkommen auf Telefon-treff ! ![]()
Das liest sich ja sehr interessant, wie schon andere bemerkt haben , bedeutet die Formulierung "In dem Insolvenzeröffnungsverfahren" , dass selbiges noch lange nicht endgültig beendet ist. ![]()
Weiterhin bin ich der Meinung, solange kein Einstellungs- oder Eröffnungs- oder Aufhebungsbeschluss an selbiger Stelle bekanntgemacht ist, solange läuft die Insolvenz. Mag sein, dass Einstellung beantragt ist - "durch" ist das noch nicht....
Dann wäre noch interessant ob das Angebot auch offline bei Galeria gekauft werden kann oder nur online; in ersterem Fall könnte man ja Payback-Punkte zum Kauf verwenden ![]()
ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Zu beachten ist auch, dass die Portierungsgebühr auch dann fällig würde, wenn der Anbieter von seinem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch macht.
Und was, wenn der renitente Kunde nicht wie von dir an die Wand gemalt, pflichtschuldigst in Hab-Acht - Stellung geht und die Portierungsgebühr (die nicht gebührt, da sie allenfalls ein Entgelt ist) ablehnt?
Da wäre genau hinzusehen, ob das Verhalten des Anbieter missbräuchlich ist.
Was du da schreibst, sind reine kollektive Christkindvorstellungen aus der Sicht von Mobilfunkanbietern, mehr nicht.
Wer die Portierung "auslöst" , löst die Kosten davon aus.
So verstehe ich das Verursacherprinzip.
Aha, danke.
Auf Seite 73 und 74 steht dort sinngemäss, dass es 50 MB Tageslimit gibt ab dem gedrosselt wird (1,5 GB im Monat) und dass die Performance generell UMTS sei, nicht HSDPA,
dass Betrieb im UMTS/USB-Stick technisch nicht möglich sei
Aber um im GPRS-Handy die Fahrplandaten abzufragen, ist der Tarif voll geeignet, denke ich, es sei denn man hört bei folgendem Text im Ring-Thread zu lesen auf:
ZitatOriginal geschreibselt von User Sterzi
Wenn das Smartphone GPRS anzeigt fließen Daten mit ca. 30/30 Kbit und die beiden grünen Feile Blinken. Wenn ich EDGE oder 3G habe blinkt nur ein Feil, der linke für Upload, und es fließen überhaupt keine Daten.
Hat aber - für T-Mobile / Telekom - den riesengroßen Vorteil, dass im zweiten nicht mehr kostenfreien Folgemonat gerade genug Guthaben drauf ist , sofort erfolgreich abzubuchen bei denjenigen die vergessen haben rechtzeitig abzubestellen :p
Unbrauchbar für deine Zwecke,
für heavy-duty-Downloader,
für Bit-Torrent-User,
oder für Otto-Normal-Fahrplanabfrager wie mich?
Mag mich jetzt nicht durch den Ring-Thread wühlen
Man soll die Suchfunktion nicht unnötig herausfordern, auch wenn man sie aus dem Eff-Eff beherrscht ![]()
Wenn man seine Rufnummer mitbringt, bekommt man auch gleich die 25 Euro gutgeschrieben, die man später im Insolvenzfall benötigt, um sie wieder weiterzuportieren :top:
[small]Anmerkung: Wenigtelefonierer die weniger als 10 Euro pro Jahr vertelefonieren, schieben angesichts niedriger Tarife dieses GH vor sich her [/small]