Beiträge von iStephan

    Der Tarif ist eine echte Gefahr für die Sim-Karten -Sammlung:


    Wozu noch wegen netzinterner 5 cent / min. eine

    • Xtra Click, (D1)
    • Vodafone Callya Compact (D2)
    • eine Jamba-SIM (e+), eine
    • Türk Telekom (o2) oder, wegen des netzinternen Paketpreises,
    • eine BASE Prepaid (e+)


    vorhalten , pflegen, regelmässig nutzen oder aufladen, wenn man all dies in einer einzigen SIM-Karte vereinen kann?


    Multi-SIM-Switch-Adapter und Dual-SIM-Handy, ade! :o :p :cool:

    Oh, cool. Wie hast du das nur gefunden? ;)


    Kann man da auch seine Payback-Punkte verbraten?
    Vertragspartner ist die GT-Com, und SMS kosten 10 Cent. Keine E-Plus Mailboxen gratis erreichbar, jährlich mindestens 5 Euro aufladen - sollte zu schaffen sein, entspricht 100 Minuten oder 8 Minuten pro Monat ...

    Vielen Dank!


    Du hast mich ganz richtig verstanden, ich wollte nicht die Geo-Location von Geofan herauskitzeln sondern die Privatsphäre gewahrt lassen - es ging wirklich nur um die Theorie, ob die Erhältlichkeit der Tchibo-Aktions-SIMs von der Nähe Kaufland/real zu echten Tchibo-Filialen abhängt :)


    So wie es aussieht ist die Theorie dann ja bestätigt.

    Könntest du bitte noch dazu sagen wo, in welchem Kaufland?


    Die Kauflands in meiner Umgebung sind alle in Einkaufszentren in denen meist auch eigenen Tchibo-Filialen sind, was zu folge hat, dass die Tchibo-Ecke winzig klein ausfällt und Prepaidkarten völlig fehlen.


    Theorie:
    Kaufland wo weit und breit keine Tchibo-Eigenfiliale in der Nähe ist, könnte noch Prepaidkarten führen.

    Die Bundesnetzagentur hat zweifelsfrei geschrieben, dass die Nummer im Falle der (endgültigen) Insolvenz nicht weg ist.


    Klärungsbedürftig ist nach wie vor, in welchem Zustand telogic jetzt ist. Soweit ich erkennen kann, ist keine Einstellungsverfügung bezüglich Insolvenz ergangen; auch keine Abweisung mangels Masse.

    Hallo Thomas (?)
    Willkommen auf Telefon-Treff.de ! :)


    Da du die Frage extra gezielt auf den zivilrechtlichen Teil fokussierst, machst du der Bundesnetzagentur (wohl unwissentlich) die Antwort unnötig leicht.


    Denn dann ziehen sie sich darauf zurück es als rein zivilrechtliche Frage zu qualifizieren, die du im Alleingang mit deinem Vertragspartner ausfechten musst (rechtsanwalt, Rechtsschutzversicherung).


    Bei allem was ich der BNetzA schrieb, habe ich versucht herauszustellen den öffentlichen Aspekt hervorzuheben:


    Das deutsche Telefonnetz in seiner Gesamtheit ist beeinträchtigt, weil Anrufer aus allen Netzen ihre Freunde im Telogic -Netz nicht erreichen können (-> Beeinträchtigung ihrer kommunikativen Freiheit);


    Zusammenschaltungsvereinbarungen, die eben dieses Gesamtnetz technisch-rechtlich überhaupt erst möglich machen sollen (dass man ohne Operator alle Verbindungen unabhaengig vom Netz selber wählen kann, eine Selbstverständlichkeit seit Jahrzehnten), werden nicht eingehalten --> Gefährdung des Netzes als solchem;


    kartellaufsichtliche Fragen wegen gemeinsamem Handeln von E-Plus, T-Mobile und o2 bei Nichtzustellung von SMS an Telogic;


    ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Bürgern durch den Staat, indem die Telekom im August staatlich den Auftrag bekam, Telogic- Astrium - Kunden in Afghanistan z.B. gegenüber anderen Telogic-Solomo-Kunden zu bevorzugen und Gespräche durchzustellen; (der berüchtigte Telekom-01570-Filter);


    usw.,


    Und das sind alles öffentlichrechtliche Themen, die res publica, ist eben Sache der Bundesnetzagentur!! Und da kann sie sich nicht hinausreden das ginge sie nichts an.


    Gehe nicht darauf ein, wenn du unmerklich aufs zivilrechtliche Glatteis abgelenkt, abgeschoben wirst!

    Hallo Portie(r)nix


    willkommen auf TT, danke für den aktuellen Wasserstand aus dem inneren der Bundesnetzagentur!


    Derzeit sind deren Aussagen ein bequemer Abklatsch dessen was die Industrie gerne hätte.


    ich bleibe dabei, dass die vertragliche Grundlage für den IPZ in Höhe von 25 Euro nicht mehr besteht.



    An anderer Stelle wurde ich darauf hingewiesen dass die Kosten der Portierung auch im Telekommunikationsgesetz erwähnt sind. Meine Meinung dazu ist, dass die Aussagen des TKG neben denen im Vertrag gelten, und von diesem nur überlagert werden.


    Deshalb noch ein klarstellendes Wort zu den Begriffen:
    "Kosten" sind aus dem Bezugssystem der Leistungserzeuger (Mobilfunkunternehmen, Unternehmen generell) eine Art "Ausgangsmaterial" der Rechnungsstellung.


    Erst wenn noch ein "Gewinnzuschlag" draufkommt, kommen die besagten 25- 30 Euro drauf.


    Und erst mit diesem Gewinnzuschlag sind die 25 - 30 Euro auch für den Endverbraucher Kosten.


    Aber: Die "Kosten" aus Sicht des Endverbrauchers sind nicht gleich den Kosten des Unternehmens!


    Ich gehe davon aus, dass die wahren Kosten (aus Unternehmersicht) nur maximal 1- 3 Euro betragen und dass bei den im TKG erwähnten Kosten diese aus Unternehmersicht, innerhalb des TK-Sektors, bevor der Endkunde angesprochen wird, gemeint sind.


    Das wird auch daran sichtbar, dass im Festnetzbereich "versehentlich" nur 7 Euro dem Endkunden für die Rufnummernmitnahme berechnet werden, obwohl das ganze so immateriell ist wie hier auch. (nur historisch älter als man das Abzockpotential noch nicht erkannte und sich nicht von der BNetzA absegnen liess).


    Die total unverhältnismässigen "Kosten" für den Endkunden können folglich nicht aus dem TKG hergeleitet werden, denn die dort erwähnten Kosten sind gewissermassen die Erzeugungs- Produktions- oder Gestellungskosten der Portierung, sozusagen ohne Gewinnzuschlag.


    Ich ziehe eine Analogie zu den Rücklastschriftgebühren, die manche Mobilfunker , zb. Klarmobil, in ihre Preislisten und AGB aufnahmen.


    Teilweise stand da 19,95 Euro in den Preislisten als "Bearbeitungsgebühr". Auch hier fanden die Aufsichtsbehörden nichts krummes dabei, jedenfalls taten sie nix dagegen. Aber die Verbraucherzentralen klagten dagegen, und am Ende musste dieser Mondpreis gestrichen werden, weil m.W. herauskam, dass die Banken dem Mobilfunker nur grössenordnungsmässig 5 Euro berechneten; alles was darüber hinausging, wurde mehr oder weniger als allgemeiner Büroaufwand des Anbieters gewertet den er selber tragen muss.


    Deshalb glaube ich, dass die Portierung hier allgemeinen Büroaufwand des abzuwickelnden Unternehmens darstellt, der nicht weiterberechnet werden darf. Insofern sagt die Bundesnetzagentur in meinen Augen nur das eine zweifelsfrei, dass die Nummer wegen Insolvenz dir nicht entzogen werden darf.
    Sie wollen nur nicht das Geschäftsmodell der Mobilfunker dezimieren, wenn du die Nerven verlierst und beschliesst, von dir aus die Portierung anzustoßen. ;)


    [small]PS: Auszug aus § 46 TKG

    Zitat

    (5) Dem Teilnehmer können nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. Das Gleiche gilt für die Kosten, die ein Netzbetreiber einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten in Rechnung stellt. Etwaige Entgelte unterliegen einer nachträglichen Regulierung nach Maßgabe des § 38 Absatz 2 bis 4.
    (6) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze haben in ihren Netzen sicherzustellen, dass alle Anrufe in den europäischen Telefonnummernraum ausgeführt werden.


    Absatz 6 im §46 ist ja wohl verletzt zur Zeit :rolleyes: [/small]

    Zitat

    Original geschrieben von corrado
    SF = Surfflat :top:


    Quatsch.
    SF heisst genausogut "SMS-Flat" und für die Wissenden ausserdem "Science fiction" , ist also alles andere als eindeutig :gpaul: :rolleyes: Das bestärkt meine Argumentation folglich noch :)
    Du solltest nicht zu tief im Nutellaglas einatmen, das verdunkelt die Denkschärfe ^^


    Zitat

    Einfach mehr Energie ins Nachdenken stecken und die Bedeutung aus dem Zusammenhang erschließen.


    An einem (verwertbaren) Zusammenhang fehlte es hier ja gerade. Den Nachdenkaufwand vom (einzelnen) Sender auf die (vielen) Empfänger abzuwälzen ist egoistisch und letzten Endes asozial, weil es den Gesamtaufwand der Kommunikation maximiert statt zu minimieren. Ich empfinde das als ausbeuterisch.


    EDIT:
    corrado (nachfolgende postings)
    Du willst es einfach nicht verstehen ... weder die TT-Suchfunktion (die kontextfrei arbeitet, ohne Vorkenntnisse!) noch Aussenstehende mit gutwilligen aber nicht tiefgreifenden Vorkenntnissen können mit solchen Voraussetzungen wie du sie setzt, etwas anfangen. Deshalb breche ich den Diskurs mit dir hiermit ab. :top: