Beiträge von iStephan

    Zitat

    Original geschrieben von tom27
    Stephan wo ist die Störung?
    Ich sehe da keine.



    Vigilien (**)



    Wohl denen, die keinen Unterschied sehn und doch glauben!
    Wohl denen, die da offne Groschengräber* sehn, und doch
    An keine todten Telogic-Funknetze glauben wollen;
    Die Telogics Thyrannen Hinausfahren sehn aus dem Handelsregister,
    und doch an keine Macht Der Bösen glauben;
    die da Tempel aus Beton und Glas sehen,
    Und doch an keine Götterwohnung in der E-Plus-Straße glauben;
    Die Priester des Capitals sehn, doch nicht an klüg're Menschen!
    Wohl denen, die da heimliche Verbrecher
    In Ehr' und Reichtum sehn, und doch nicht glauben,
    Daß sie was andres sind, als arm und elend!


    _____
    *100#
    ** (frei nach Leopold Schefer, 1843, sowie indirekt Kapitel 5 des Matthäus-Evangeliums)

    Zitat

    Original geschrieben von tom27
    Was ist das für ein Quatsch?


    Bitte das eigene Stupsnäschen anfassen ;)
    Begründung:

    Zitat

    Das sind keine Kunden von E-plus.
    Sie nutzten nur das Netz von E-plus.


    Exakt genauso wie die Kunden von Blau.de, einer Tochtergesellschaft von KPN..... :D
    Sind zu 100% keine E-Plus-Kunden ... Und Blau.de - Kunden dürfen hier schreiben :p


    Zitat


    Das ist keine Störung und kein Ausfall, sondern so gewollt von E-plus.


    Umso schlimmer wenn die das mit Absicht machen .. :gpaul:
    Die werden bei 01570 echt ausfällig ...

    Bonusfrage


    Ich habe den von JHV verlinkten Thread ein wenig durchgelesen...


    mal laienhaft gefragt: es ist ja anscheinend möglich , solche Karten auf sich umzuregistrieren (?) bzw. online zu verwalten bzw. die Guthabengültigkeit abzufragen.


    Kann man dann auch versuchen, auf so eine "dreiviertelabgeschaltete" Karte eine fremde Rufnummer ankommend draufzuportieren?


    Würde das die Situation ändern?

    Dein Posting ist ungenügend strukturiert bzw. schüttet einen mit unübersichtlichen Informationen regelrecht zu und lässt z.b. die wesentliche Information vermissen was du genau unter "Hotline" verstehst.


    1. Du schriebst, die Hotline würde dich seit 5 Tagen vertrösten.
    Hast du dieselbe per E-Mail bemüht, oder telefonisch kontaktiert?


    2. Mit den vielen in den Ring geworfenen Firmennamen wird einem schon beim Lesen ganz schwirr. Dabei sollten doch eher die technischen Gegebenheiten beim Namen genannt werden.


    Verwende doch, um die ursprüngliche Herkunft deiner Nummern zu kennzeichnen NICHT die Namen der Firmen, sondern deren Vorwahl, ggf. ergänzt um die ersten beiden Ziffern danach, also z.b.


    "Eigene Karte: 01577 - xy"
    "2. Karte: 0176 -AB"


    Und dann noch mit "--->" die Richtung des Rufaufbaus zwischen den Karten (Nummern) kennzeichnen ;-)


    Und dann schreibe VOR die jeweilige Nummer GROSS den Namen der Firma, wo die Nummer JETZT gehostet wird, und in der Zeile darunter klein und in Klammern, den Anbieter wo sie vorher gehostet waren; und unter den Pfeil wieviel tarifiert wird und in Klammern, wieviel tarifiert werden sollte.


    - halbgrafische Form!! ;)


    Dann kann das PortierungsDatenbank-Abfrageproblem, das Tarifdatenbankabfrageproblem und das Falsche-Weiterleitungs-Problem besser entwirrt werden.


    3. Damit es nicht zu einseitig wird und auch das Forum was von deiner Anfrage hat, wäre ausserdem nett und hilfreich wenn du dazuschreiben könntest, ob du auf der jeweiligen Karte eine Portierungsgutschrift in Höhe von 25 Euro
    - versprochen?
    - angekündigt?
    - bekommen?
    hast. :D

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Äh, nein. Wenn die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben sind, kann der Insolvenzverwalter gar nichts mehr machen.


    Mir fehlt da - gottseidank! - die praktische Erfahrung, aber es scheint mir nicht ganz sauber, die Sicherungsmassnahmen und die Bestellung des Inso-Verwalters in 1 Topf zu werfen - auch wenn sich das in der Praxis vielerorts eingebürgert haben mag.


    Zitat

    Dann ist er nämlich kein Insolvenzverwalter mehr.


    Er könnte zum Sachwalter herabgestuft worden sein - falls nämlich Insolvenz in Eigenverwaltung läuft. Schlecker hatte das auch beantragt, kam damit allerdings nicht durch.


    Zitat

    auch wenn die von "Aufhebung der vorläufigen Insolvenz" sprechen.


    Und genau daran müssen sich die festhalten lassen!


    Weil offensichtlich ist, dass das Publikum die vorteilhafteste Interpretation wählen soll, obwohl diese von den Tatsachen (Netz abgeklemmt - callcenter abgeklemmt - Hotline durch Bandansage ersetzt!, wo doch der Forderungsverzicht der Gläubiger die Fortführung des Betriebs ermöglichen soll!!) überhaupt nicht abgedeckt ist!


    Zitat


    Praktisch ist das für das Unternehmen ja auch das wesentliche Ereignis, weil das Verfügungsverbot und der vorläufige Insolvenzverwalter wegfallen.


    Wenn der Inso-Verwalter wegfällt kann er immer noch als Sachwalter auf der Matte stehen. Das (Eigenverwaltung) würde jedenfalls gut mit den (angeblichen) Verhandlungen zusammenpassen.


    Zitat


    Dass beim Gericht das Verfahren formal noch weiterläuft, ist aus praktischer Sicht weniger relevant (wenn wir nach wie vor davon ausgehen, dass die Sicherungsmaßnahmen deshalb aufgehoben wurden, weil der Insolvenzgrund weggefallen ist, und dies auch nach wie vor gilt). Im Endeffekt würde das Insolvenzverfahren dann eingestellt werden, nicht aufgehoben, da hast du Recht.


    Zu beidem würde ich nicht widersprechen wollen; möchte allerdings anmerken, dass eben dieses formale aber nicht buchstäblich erklärte Weiterlaufen fürs Publikum "unschön" ist , aber sowas reisst eben ein (so eine Tradition wird nicht so schnell unterbrochen, weil welche bankrotten Betriebe haben den Nerv, sich dauernd mit den Gerichten anzulegen um eine kundenfeindliche (intransparente) Insolvenzpraxis zu korrigieren?)

    Zitat

    Original geschrieben von stefsch
    Soll heißen, dass die Portierungsgebühr noch/wieder an den Insovenzverwalter gezahl werden muß :confused:.


    stefsch,
    der zwar noch hofft, sich aber schon mal mit dem Gedanken anfreundet....


    Nein, das wiederum nicht!


    Der Insolvenzverwalter ist laut Beschluss vom 24.Juli ein sogenannter starker Verwalter, § 21 Abs. 2 Nr. 2 mit weitreichenden Befugnissen, so dass er auch ohne das Anderkonto voll seines Amtes walten kann. Kann man im o.g. Beschluss ja nachlesen.


    Insbesondere wenn die sog. Sicherungsmassnahmen aufgehoben sind.


    Wenn man etwas googelt nach Unterschied Aufhebung vs. Einstellung des Insolvenzverfahrens kommt man auf diese:


    http://www.insolvenzrecht.de/k…llung-des-insolvenzverfa/


    http://www.insolvenzrecht.de/k…ung-des-insolvenzverfahr/


    http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/?docid=140031,218


    Wenn man sich das zur "Aufhebung" genauer durchliest kommt man automatisch zu dem Ergebnis, dass die Info von Solomo im Forum ("wichtige Hinweise.." thread) und die von Telogic auf der Speach-Seite nicht stimmen können! :rolleyes:


    Denn die Aufhebung kommt nur nach der Schlussverteilung in Betracht, dazu muss aber das Inso.-Verfahren erst regulär eröffnet worden sein! Und davon ist auf Bekanntmachungen nichts zu lesen :rolleyes:


    EDIT: ElaHü:
    Die Insolvenz (auch die vorläufige..) kann selbstredend auch weiterlaufen ohne das dumme Anderkonto. Das war nur wegen der Sicherungsmassnahmen notwendig. Jetzt freilich sind sowieso alle verpflichtenden Geschäfte die der Insolvenzverwalter tätigt, allein aufgrund des Zeitpunkts zeitlich nach Inso-Antrag sowieso 'Masseverbindlichkeiten' und werden bevorzugt behandelt gegenüber den Altschulden.