Ohje. Das zieht sich ja wie Kaugummi.
:o
Im Internet unter
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/fragen.html
steht:
Zitat3. Welche Informationen sind im Internet zu finden?
Unter dieser Internetadresse sind ausschließlich öffentliche Bekanntmachungen aus Insolvenzverfahren zu finden, insbesondere:
- die Anordnung und Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen durch das Gericht,
- die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse,
- der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
- die Entscheidung über die Aufhebung oder die Einstellung des Insolvenzverfahrens,
- Beschlüsse über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters, des Treuhänders und der Mitglieder des Gläubigerausschusses,
- Terminbestimmungen,
- Ankündigung der Restschuldbefreiung,
- Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung
Da die mögliche "Entscheidung über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens" hier extra als Möglichkeit aufgeführt ist,
und eine solche aber für Telogic gerade nicht auf Insolvenzbekannmachungen.de zu finden ist, schliesse ich im zulässigen Umkehrschluss zwanglos, dass die vorläufige Insolvenz weiterläuft, Herr Schulte-Kaubrügger bis auf weiteres weiterhin Insolvenzverwalter ist.
(Meines Wissens ist eine GmbH zwar verpflichtet, "Konkurs anzumelden" aber wenn er das getan hat, ist kein Schuldner verpflichtet, landauf landab eventuelle Gläubiger mit der Lupe zu suchen.)