Im Solomo-Forum schrieb glaube ich jemand der die SIM nicht zur Hand hatte eine entsprechende Frage, und bekam zur Antwort dass man das händisch auf dem Auszahlungsantrag vermerken kann.
So gesehen, würd ich an deiner Stelle es so machen. Wenn was schief geht, hast du immer noch körperlich die SIM um nachzuweisen dass mal ein Vertrag bestanden hat. Mit der Auszahlung durch Telogic dürften deine Ansprüche dann abgegolten sein.
Vor allen Dingen, deine Situation kam ja durch diese unselige Desinformation zustande, wo in den Formularen noch verlangt war, man solle regulär die 24,xy euro aufladen!
Allein von daher würde ich mir das sicherlich erstatten lassen (versuchen).
Sollte irgendwo doch eine echte Insolvenz lauern, ist es sicher leichter mit einer SIM anzutanzen als mit leeren Händen....