Beiträge von iStephan

    :D


    Ja, wegen solcher Aspekte u. Erwägungen hab ich meinen Beitrag auch wieder von alleene stark gekürzt noch bevor ich deine Antwort gesehen hab' ...
    der Gedanke dass "Ottilie Normaverbraucherin" zum Provider avanciert, ist manchmal so kühn (auch wenn er wahr ist), dass man sich zuerst nicht heranwagt.... stellt sich nur die Frage ob die K eine "dritte" ist oder nicht doch als natürliche Person Mitglied eines Konsortiums *g*


    Aber ich finde auch interessant, dass in solchen Fällen manchmal mehrere Betrachtungsweisen zum selben Ziel führen können ...

    Zitat

    Original geschrieben von wolfgangn
    Hab gerade nachgefragt. Damals, als das Vertrauen zwischen beiden Parteien noch vorhanden war,
    wurde meiner Mutter von Frau D ein Schreiben zur Unterschrift vorgelegt. Leider kann meine Mutter
    nicht mehr genau sagen was das genau war, sie ist in solchen eben absolut hilflos und hat blind
    vertraut. Ich gehe davon aus dass das die Portierung der vierstelligen Nummer zum Komfortanschluss
    von Frau D war. Meine Mutter hat sonst nichts mit der Telekom geregelt, das hat alles Frau D erledigt.


    Das wäre zwar schade wenn man nicht weiß was man unterschrieben hat, aber es wäre es doch wert das herauszufinden.


    Kann man anhand der Daten des Vertrags die Laufzeit und somit den Laufzeitbeginn herausfinden? Evtl. Einzug der D. (Im Grunde beruhen wie es scheint die Wünsche der D. wie ein Kartenhaus auf damaligem Schriftstück.)


    Und dann könnte die K. von der D. doch verlangen dieses Schriftstück vorzulegen.
    Bisher hat die D. das nämlich nicht getan. Vielleicht weil der Inhalt dieses Schriftstücks für sie nicht gerade vorteilhaft wäre?


    Was, wenn daraus hervorginge, dass die D. der K. eine wertvolle Nummer kostenlos abgeluchst hätte, für die in Wahrheit ein Preis zu zahlen gewesen wäre?

    Re: Nichterreichbarkeit Solomo seit 19.09.2012


    Zitat

    Original geschrieben von usenetmailer
    Für die Erreichbarkeit bei Sprachanrufen kann man - als vorübergehenden Behelf bis die Portierung durch ist - im Solomo-Selfcareportal unter "Meine Extras" ein VoIP-Konto einrichten. Dort dann "Anrufzustellung immer über VoIP" aktivieren.


    Nicht jeder, der von der "Solomo-Krise" betroffen ist, möchte mit derselben Selbstverständlichkeit die du vorauszusetzen scheinst, wegportieren. :mad: :gpaul: :p


    Dein Nickname suggeriert ja, als kenntest du dich mit dem Internet aus. Aber dann frage ich mich, wieso dein Posting geradezu krampfhaft das eigentlich sachlich zutreffende Wort Rufumleitung vermeidet und stattdessen dunkel raunende Umschreibungen verwendet:


    *"VoIP Konto einrichten"
    * "Anrufzustellung" -> mehr Kanzleistil geht ja wohl kaum...


    ...und nun frage ich mich, wie sollen spätere Nutzer dieses Forums anhand der eingebauten Suchfunktion und mittels Schlagwortsuche deinen Beitrag finden, wenn du um das vernünftige Schlagwort das hier angewendet werden könnte einen riesen Bogen machst?


    Ach so, pardon, die Suchfunktion ist deine Sache nicht, denn sonst hättest du dieses gefunden:


    Beitrag von User JHV vor zwei Tagen, Schlagwort "Umleitung"


    Kritische Anmerkung von Userin ElaHü, Stichwort "Rufnummernumleitung"


    Beitrag von User Bernbayer am 11. August

    Wenn ein aussenstehender Netzbetreiber SMS seiner Kunden nicht an Telogic weiterleitet, diese aber im Glauben lässt, sie seien weitergeleitet worden - z.b. durch Abbuchung vom Guthaben - , könnte das den Tatbestand der Nachrichtenunterdrückung erfüllen.


    Die Telekom (nicht der einzige Netzbetreiber der SMS zurückhält!) hat das durch den erwähnten Filter rechtssicher zu machen versucht; dieser zeigte einen "Dienstfehler" an. (keine Kosten berechnet).


    Manipulation und Computerbetrug: setzt voraus, dass bei der Maschine (also dem Ziel-Netz) ein "Irrtum" erregt wird, ähnlich dem wenn man einen Menschen anstelle der Maschine gesetzt hätte, und mit dem Ziel einen Vermögensvorteil zu erringen.


    Sabotage: bin mir nicht sicher wie das offiziell heisst, aber es geht dabei wohl um den illegitimen Eingriff in ein fremdes Computernetz, der andere Ergebnisse der Datenverarbeitung herbeiführt als vom Eigentümer bezweckt, durch falsche Daten oder ähnliches. Der Knackpunkt dabei ist wohl, wie illegitim das ist, und wieweit dabei nicht nur in das TELEFONNetz von Telogic eingegriffen wird, sondern z.b. auch in DATENnetze, Router etc. die auf Kundenseite mit deren Netz verbunden sind und nun nicht mehr funktionieren.


    Als Selbstschutz und reine Defensivmassnahme wäre es sicher gerechtfertigt; als Druckmittel um eine Firma auszuhungern oder deren Kunden mürbe zu machen, wäre es ethisch sicher höchst grenzwertig! Soweit die Grundversorgung mit Internet (Breitband) auf Kundenseite beeinträchtigt wird, ist auch ein Universaldienst berührt, der als Quasi-Grundversorgung gilt. (siehe Breitbandatlas -> Quasi-Grundversorgung), da wären wir rasch wieder beim sofortigen
    Einspringenmüssen von E-Plus. (z.B. in Gegenden, wo die einzige UMTS-Empfangsmöglichkeit E-Plus Netz ist und kein DSL verfügbar ist, und Kunden sich eine Telogic-Karte zugelegt haben die nun entwertet (gestört) ist.)


    EDIT MrCool:
    Eigentlich stimmt das alles was du schriebst. Auch die Sache mit dem Grund ist nicht verkehrt - allerdings habe ich einfach Bedenken ob das alles was man da zu sehen kriegt, überhaupt "verhältnismässig" ist ^^

    Dann warst du auch nicht gefragt :p ;) ne, im Ernst: die Dienstleistung nicht, aber die Kennung in Form eines Mikrochips der wiederum von aussen wie ein SIM-Modul aussieht und gestaltet ist ^^


    Dieses Ding kann man sehr wohl besitzen - anders gehts oft gar nicht, weil SIM-Karten bei vielen Netzbetreibern Eigentum des Anbieters bleiben (AGB, oft mit Pfand-Falle!) und man nur Besitz daran erwerben kann.


    Und wenn die Funktionalität beeinträchtigt ist, sodass man z.B. ein SIM-Modul nur noch als Blumentopf-Untersetzer verwenden kann, nicht aber den wesens- und bestimmungsgemässen Gebrauch davon machen kann, dann wird der "Besitz gestört", nicht wahr? :)

    ThirdEye:
    bei mir ebenso :top:


    Noch was anderes:
    in den aktuellen Telogic-AGB steht, dass die Funkmasten von Telogic und E-Plus gemeinsam betrieben werden, das klingt nach einer "Parallelschaltung" statt einer "Serienschaltung" , um mal die kirchhoffschen Gesetze der Elektrizität als Metapher fürs juristische heranzuziehen:


    Zitat

    3.4 Die Leistungen der TELOGIC sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich des von TELOGIC und EPM in der Bundesrepublik Deutschland betriebenen E-Plus Mobilfunknetzes beschränkt.


    Wenn beide Betreiber sind: Warum nicht auch direkt bei EPM sich beschweren? Viel kürzer, als wenn man auf die vielbeschworene vorgeblich so langwierige "Kette" (Solomo -> Telogic -> E-Plus ...) wartet ..... :p

    Frage an die Rechtsexperten und ggf. auch an die Phonefüxe unter euch: :D


    Wenn ein Mensch namens K (wie Kunde) von Firma A eine Elektronische Kennung überlassen bekommen hat, die körperlich in einem Mikrochip realisiert ist, und mithilfe dieser Kennung elektronische Leistungen beziehen kann, die aufgrund gültiger nicht gekündigter Leistungsverträge in einer Infrastruktur von Firma B erbracht werden, insoweit also eine Elektronische Zugangsberechtigung darstellen,


    und Firma B macht nun seine Elektronische Kennung dergestalt unbrauchbar, dass er diese nicht mehr zum vorgesehenen Zweck einsetzen kann,


    kann man dann Firma B wegen Besitzstörung nach §862 BGB belangen?


    Dort steht:

    Zitat

    § 862 Anspruch wegen Besitzstörung
    (1) Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.


    Gesetze im Internet


    [small]A steht für "sAlomo", B steht für "Firma B+" [/small]