Beiträge von iStephan

    Ich bin dafür den anderen Thread zuzumachen statt diesem hier.


    Es wäre ein reiner Glaskugel- Thread.


    Schon komisch, dass teltarif jetzt hier fischen geht.
    Vorhin las sich das noch so, als hättest du streng geheime Infos ;)


    Jetzt stellt sich raus, es ist dieselbe Webseite "Insolvenzbekanntmachungen" die Rajenske und andere auch entdeckt hatten.... :rolleyes:


    Also bitte BTT: by the topic, by the thread .... ;)

    Als Karl Valentin als Elektrikermeister in Der reparierte Scheinwerfer seinen Lehrling zum Brotzeitholen schickte und ihm auftrug 2 Semmeln und ein Viertelpfund Lyoner mitzubringen, äusserte dieser auch einen eigenen Sonderwunsch:


    Zitat

    Moaster, krieg i an Schlagrahm aa?


    worauf Valentin nur meinte: An Schlag kannst a so aa ham von mir!


    :p

    Ist ja witzig.


    Vor 3 Sekunden schrieb ich eine Mail an Solomo, worin ich mich beschwert habe, dass solche nichtssagenden Floskeln "Sicherungsmassnahmen aufgehoben" in die Welt gesetzt werden, die Gutes oder aber Schlechtes zugleich bedeuten können und niemand sich die Mühe macht, es der Viehherde der Mopsjünger zu erklären ;)

    *dozier an*


    dann muss man unterscheiden, er benutzt den Code unbefugt, dann handelt es sich um ein Eigentumsdelikt,


    oder er benutzt befugt den Code, dann handelt es sich wahrscheinlich um einen Freundschaftsdienst :)



    *dozier aus*

    Nur mal eine Ergänzung...


    neulich im August, nach dem ersten "Schock" hab ich von meiner speach-Karte (=ebenfalls Telogic) aus die Hotline anzurufen versucht.


    Damals kam schneller Gassenbesetzt-Ton, die Hotline war nicht erreichbar.


    Das blieb dann ein paar Wochen so. Im Unterschied zu anfangs wurden die späteren Anwahlversuche auch nicht mehr in Rechnung gestellt :o


    Heute vormittag nun hab ich ein wenig mit dem Handy herumgespielt und mehr oder weniger versehentlich bzw. aus Neugierde die Hotline angerufen.


    In Nullkommanix meldete sich(!) so eine typische servicebeflissene (männliche) Hotliner-Stimme :p


    Ich hab natürlich sofort aufgelegt :D

    :);)


    Nachdem ich früher im Bekanntenkreis eben jene T-Mobile-Krankheit beim Portieren mit viel Geduld erklärt habe und viel Worte drumrum machte wie man die "überschüssigen" zuviel aufgeladenen Kröten wieder zurückholt (nämlich per Einschreibebrief mit beigelegter SIM-Karte , für 2- 3 Euro Porto, was meist das Restguthaben zu 50% auffrisst und viele davon abhält das Restguthaben zurückzufordern,


    und nach zahlreichen Diskussionen rund um Solomo / Telogic (wo zeitweilig ein vergleichbares Problem besteht da aufgeladenes Guthaben zum Portieren nicht akzeptiert wird),


    hat mich dieser Thread zu gründlicherem Nachdenken veranlasst und ich komme nun zu folgendem Ergebnis:


    Wenn die Portierung mit dem Ende des Prepaid-Vertrages zusammenfällt und absehbar ist, dass ein Restguthaben nicht mehr verbraucht werden kann, ist es missbräuchlich, vom Kunden zu verlangen mehr aufzuladen = zu bezahlen, als für die Leistung der Portierung unmittelbar erforderlich ist.
    Es handelt sich meiner Meinung nach um einen klassischen Fall des Rechtssatzes Dolo agit, qui petit quod statim redditurus est.


    zu deutsch: Arglistig handelt, wer etwas fordert was er sofort wieder zurückgeben muss. ( §242 BGB)


    Das heisst, rechtlich sauber ist es vom Mobilfunker zu verlangen eine Kontonummer sich geben zu lassen und nur die Differenz zum Prepaidguthaben dorthin zu überweisen. Alles andere wäre ein Verstoß gegen die Dolo agit - Regel.


    Ausserdem ist das Formular "Verzichtserklärung" kritikwürdig: Der Vorgang des Verzichts auf Restguthaben ist von den Gerichten kassiert und untersagt worden.


    Aber etliche Mobilfunkunternehmen erdreisten sich anscheinend immer noch das Wort "Verzichtserklärung" in ihre Formulare aufzunehmen.


    Der Trick: Der Verzicht bezieht sich auf die Gegenleistung des Mobilfunkvertrags, soll aber anderes suggerieren.


    Auf gut deutsch: Du kannst nicht mehr telefonieren, dafür nimmt das Mobilfunkunternehmen auch kein Geld mehr (Leistung => Null , Gegenleistung => Null). Du erklärst mit der Verzichtserklärung schlicht dass du mit denen nix mehr geschäftlich zu tun haben willst. Aber weil jahrelang der ominöse Begriff mit "Verzicht auf Restguthaben gleichgesetzt wurde, bilden sich viele Leute irrtümlicherweise ein sie müssten aufs Guthaben verzichten, und profitieren die Unternehmen immer noch von dem "Rechtsschein", obwohl sich die Bedeutungsrichtung von "Verzicht" total geändert (entschärft) hat.


    Mein Vorschlag: egal ob mit oder ohne Portierung, einen eigenen frei formuliertem Papier-Brief zur Kündigung verwenden, in dem das Wort "Kündigung" auch wirklich vorkommt. Das ist wesentlich sauberer als das gewundene Verzicht , das nur den Unternehmen Spielräume eröffnet.


    Und dann, wie ich schon im Solomo-Thread vorgeschlagen habe, mit dem Portierungsantrag direkt die Aufrechnung mit dem noch vorhandenen Prepaidguthaben erklären, damit ein Differenzbetrag auch rechtlich zum Rechnungsbetrag werden kann.


    Das vorstehende habe ich zwar noch nicht probiert, habe es mir aber für mich selber zurechtgelegt wenn ich mal wieder in die Lage komme zu portieren.


    Ich finde es einfach unsinnig, mehr aufzuladen um dann umständlich eine Erstattung zu beantragen. Letztlich schneiden sich auch die Mobilfunker wirtschaftlich ins eigene Fleisch weil die Erstattungen ja Verwaltungsaufwand bedeuten.