Es ist m.E. nicht sinnvoll, jetzt schon die Bundesnetzagentur mit der Nase darauf zu stoßen. Die können derzeit nicht drauf reagieren, und wenn später doch die Situation eintritt, dann bessert es gar nichts wenn man "vormeldet". Durch das Vormelden bekundest du ja, dass du die jetzige Situation kanntest, und es versäumt hast deine Rufnummer zu "retten". Irgendein Schlauberger wird dir das dann entgegenhalten (im Zweifel ist es noch der Insolvenzverwalter). Also Füße stillhalten, die Rufnummer gehört dir ohnehin.
Man sollte es lieber stillschweigend auf eine Situation ankommen lassen wie Anja Terchova es sagte , sinngemäss "... dann wird ihnen nichts anderes übrigbleiben".
Zu 1.) ich vermute dass der Insolvenzverwalter die derzeitigen Portierungsentgelte ähnlich wie ein Massedarlehen behandelt, d.h. getrennt hält sodass es nicht "versickert".
Entgegen anderer Aussagen im Thread (von Leuten die es u.U. durchaus besser wissen als ich) wäre meine Präferenz in so einem Fall, die Forderung von Telogic wegen MNP-Portierung gegen meine Forderung aus Gesprächsguthaben aufzurechnen, also auch formell die Aufrechnung zu erklären - in Deutschland muss man das extra erklären, siehe Aufrechnung , und dann nur die Differenz zu überweisen.
In den Telogic-AGB ist meines Wissens genau wie bei anderen Anbietern nur geregelt, dass der Kunde für alles was er beansprucht vorleistungspflichtig ist.
Ob da auch die genaue Bankkontonummer mit umfasst ist, weiss ich nicht; es dürfte aber durchaus den Gepflogenheiten des Rechtsverkehrs entsprechen dass sich Bankverbindungen auch mal ändern ![]()
Möglich ist, dass bei Insolvenz nicht aufgerechnet werden kann wie ich möchte, weil das die Masse schmälern würde und ich dadurch gegenüber anderen Kunden die nicht portieren wollen und ebenfalls Guthaben im Feuer haben, bevorzugt würde (so würd ich es mir zusammenreimen, das Guthaben aus *100# würde in dem Fall ja voll angerechnet.) Das muss aber kein Nachteil sein, denn wenn ich schon nicht aufrechnen kann, so schützt mich diese Vorgehensweise andererseits auch davor, dass andere Kunden aufrechnen und dadurch zu meinen Ungunsten die Masse schmälern!
Also wer unbedingt portieren will, kann auf diese Sache mit dem Anderkonto eingehen und die 25 Eur. dorthin zahlen, und sein *100# Guthaben dann halt extra zur Tabelle anmelden und bekommt es gemäss Quote auch zurück.
zu 2.) Ich habe für mich selbst entschieden, falls der Fall eintreten sollte, auf jeden Fall die Guthabenerstattung zu beantragen bzw. die Forderung zur Tabelle anzumelden.
Kann mir vorstellen, dass die vielen Panik-Portierer für Telogic nochmal ein strohfeuerartiges Bombengeschäft sind, an dem sie sich sanieren / gesundschrumpfen können - wenn das lauter Leute sind die sich immer nur anrufen lassen (also denen Erreichbarkeit wichtig ist! ;)) und selten rausrufen oder aufladen... das Freigeben der Rufnummern kostet sie wg. Insolvenzgeld derzeit ja nichtmal Personalkosten, ist für Telogic also kostenlos.
By the way, mir scheint die Telekom liest mit:
Gestern abend stellte ich fest, dass 0800 Nummern, die Calling Card einwahl der T-COm eingeschlossen nicht erreichbar sind - wer hat ähnliches beobachtet?
Eine Nummer die im reverse billing berechnet wird abzuklemmen macht wirtschaftlich rein gar keinen Sinn!! :flop: