Beiträge von iStephan

    Doch, die Motive bzw. die Ratio dahinter ist auch zu berücksichtigen.


    Interessant ist auch ein Blick wieso Prepaid-Verträge derzeit / bislang vom Anbieter gekündigt werden.


    Z.b. Der Anbieter stellt seinen Geschäftsbetrieb ein , die Vermarktungspartnerschaft endigte, (lokalisten, VZmobil u.a.), es gab hinter den Kulissen Zoff (Drillisch-Telekom)-> nur Änderung des Vertragspartners, die Kündigung wurde nur befürchtet ... "einfach so" aus heiterem Himmel selten bis nie.


    Oder die verkappten Änderungskündigungen (solomo pro tlw. verschlechterter Takt) oder Angebotsänderungen die mit der Fortsetzungsoption bei Aufladung o.ä. versüßt wurden. (netzclub) Die eiskalte Kündigung wurde doch zumeist vermieden.


    Oder weiss jemand Gegenbeispiele wo ein Anbieter fortexistierte, aber gleichwohl unerwünschte weil zu hohe Kosten verursachende Kunden gekündigt wurden? ^^

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux


    Du hättest in den zitierten Xtra-Bedingungen nur eine Nummer weiterlesen müssen

    Och nöö, ich hatte am Punkt am Ende des vorigen Satzes genug, ich hab einfach da gelesen wo es mir geschmeckt hat und wo es anfing mir weniger zu schmecken, da hörte ich einfach auf ;)


    Zitat


    Edit: Du hast's gefunden. Dass sie "in der Praxis" nicht grundlos kündigen werden, ist klar. Warum sollten sie das auch tun. Ein "Gewohnheitsrecht" für den Verbraucher ergibt sich dadurch nicht. Rechtlich gesehen brauchen sie keinen Grund, erst recht keinen "wichtigen Grund" im Sinne des § 626 BGB.


    Wie ich schon schrieb, in Sachen Congstar war ein Entscheidungsgrund für verbraucherfreundliches Urteil, dass ein Handyvertrag nunmal eine für das tägliche Leben wichtige Angelegenheit ist , die man nicht einfach grundlos sperrt. Hätte das Gericht das anders gesehen, nämlich hemmungslos marktliberal, hätte es bei der Congstar - Sache auch entscheiden können, dass der Kunde jederzeit bei der Norma ein neues Startpaket kaufen und weitertelefonieren kann und vor der Ausserbetriebnahme nicht geschützt werden muss ;)
    Hat es aber nicht ..


    Zitat

    Viel Erfolg. ;)


    Danke sehr :cool:

    Es macht Freude mit dir zu diskutieren :cool:


    Die Vertragslaufzeit als Vertragsbestandteil wäre hier sicherlich gemeint, wenn bei Prepaidverträgen von Anfang an eine solche festgelegt wäre und zwar unabhängig von weiteren Handlungserfordernissen die hinzutreten müssten um diese zu konkretisieren (zb. einerseits, Aufladen um Ende der Aktivität hinauszuschieben oder andererseits Kündigungsschreiben verfassen und abschicken) ; möglicherweise sind E-Plus-Prepaids da anders zu bewerten als andere.


    Hier ist aber bei Prepaid schon lange die Regel dass die Vertragsverhältnisse "auf unbestimmte Zeit" laufen.


    Somit ergibt sich das interessante Paradox, dass "im Vertrag bestimmt wurde - nämlich hinsichtlich der Vertragslaufzeit - dass die Vertragslaufzeit eine unbestimmte ist" . :D :top:


    Zitat

    8 Vertragslaufzeit/Kündigung 8.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Freischaltung der SIM-Karte und läuft auf unbestimmte Zeit.


    Quelle Telekom Xtra Card AGB


    EDIT: selbst die Kündigung ist bei Xtra z.B. nicht generell jederzeit, sondern der Kunde kann jederzeit und Telekom kann mit 30 Tagen Vorlauf. In der Praxis wird so eine Kündigung durch den Anbieter aber niemals ohne "wichtigen Grund" (qualifiziert) ablaufen.

    Wenn da steht, der Vertrag bleibt davon unberührt, wäre es aber beckmesserisch zu sagen, monatliche Grundentgelte in Höhe von z.b. 10 Euro bleiben unberührt, Flatrate ins x,y-,z-Netz bleibt unberührt, ebenso alle anderen wesentlichen Vertragsbestandteile - nur der Vertrag selbst kann gekündigt werden ^^


    Ich denke aber, in der Praxis wird diese Klausel tatsächlich so unzweideutig gehandhabt werden wie z.b. die Gesetzesvorschrift, dass wegen der Euro-Umstellung heraus keine Preiserhöhungen stattfinden dürfen. Gleichzeitig wurde in die Preisautonomie der Märkte ja nicht eingegriffen. Trotzdem war dieses Gesetz nicht überflüssig. Es war von der Formulierung genauso unzweideutig pro-Verbraucher wie die Regelung dass der Mobilfunkvertrag "Unberührt" d.h. "unangetastet" bleibt.


    Solche Vorschriften stehen oft einsam wie die Kathedrale in der Wüste. Beim Euro hätte z.b. flankierend geregelt werden müssen, dass Preise und Kalkulationen bei einer Hinterlegungsstelle "eingefroren" werden müssen und evtl. Sperrfristen festgelegt werden. So hätte später gesagt werden können 'diese oder jene Erhöhung ist unzulässig, weil sie vor Ablauf der Sperrfrist stattfand' oder weil sie von etwa geänderten Einkaufspreisen her nicht gerechtfertigt war.


    Genauso wie beim Euro gleichwohl nicht in die Preisautonomie eingegriffen wurde, so wird hier nicht in die Kündigungs-Autonomie (= Kehrseite der Vertragsfreiheit) eingegriffen; gleichwohl ist es mit der Regelung unmöglich, "aus Anlass" des Herausportierens zu kündigen. Dann wird es natürlich Streit geben, wenn der Anbieter 6 Wochen später kündigt.... und die Frage lautet dann "was ist noch 'aus Anlass'" ....


    Genauso würde es hier sein; man würde als Kunde durchaus ein Interesse daran haben, zu wissen dass die Kündigung nicht willkürlich ist.


    Die Verbraucherzentralen haben bei Laufzeitverträgen von Congstar z.b. die AGB-Klausel angegriffen, wonach schon bei 15 Euro Zahlungsrückstand der Anschluss gesperrt werden konnte.


    Genauso unbillig benachteiligend ist m.E. eine jederzeitige Kündigungsmöglichkeit eines Prepaid-Vertrages durch den Anbieter wenn dieser keinen "wichtigen Grund" vorlegt. Schliesslich würden durch so eine Kündigung ja 25 Euro Kosten für den Endverbraucher anfallen (Portierung zu anderem Anbieter) ohne dass er das durch aktives Verhalten veranlasst hätte.


    [small](wer glaubt, dass man auch und gerade durch passives Verhalten, durch Nichttelefonieren also, durch Nicht-Umsätze-generieren, so eine Kündigung und damit die Verantwortlichkeit für Portierungsgebühr provozieren könne, dem sei gesagt, dass Nichthandeln im wirtschaftlichen Bereich durchaus juristisch umstritten ist - es gibt auch juristische Gegenstimmen, für die das rein passive Sich-unauffällig-wie-ein-normaler-Fahrgast-verhalten-und-in-der-Straßenbahn-auf-den-Stuhl-setzen ohne Fahrkarte noch nicht ein 'aktives Erschleichen einer Beförderung' ist ;) ) [/small]

    Ahja, sehr interessant, danke!


    Zitat

    Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt.


    ... lese ich allerdings so, dass der Gesetzgeber ausdrücklich solchen Machenschaften (Kündigung durch Anbieter bei "unbotmässigem" Verhalten des Endnutzers) einen Riegel vorgeschoben hat.


    Sonst würde es - die Rausportiererei - ganz genauso funktionieren wie von dir beschrieben, eben ohne den "Kündigungsschutz".

    Zitat

    Original geschrieben von Benjamin86
    Hier ist das Problem, dass mein Vertrag Ende des Monats ausläuft. Ich könnte meine Rufnummer natürlich erst einmal bei einem Prepaid-Anbieter zwischenparken und dort testen und Notfalls wieder zurück wechseln, der Aufwand ist allerdings auch da und Wechselgebühren entstehen für die Portierung zusätzlich.


    Das klingt nach:
    1.) Zeitdruck, schnell einen anderen Anbieter zu finden ==> mit sowas , nämlich schnell abgeschlossenen Verträgen die evtl. nicht passen, verdienen die Anbieter jede Menge Geld
    2.) viele Formulare ausfüllen für Portierungen
    3.) mindestens 2x 25 = 50 € verbrennen für Portierungsgebühren.


    Mich wundert, dass der Vorschlag noch nicht gekommen ist, den Vodafone-Vertrag und damit die SIM-Karte per Hotline einfach zum Stichtag Vertragsende in eine Callya-Prepaid-Karte umwandeln zu lassen. Dieser Vorschlag ist schon öfter auf Telefon-Treff erwähnt worden.


    Vorteile:
    1.) man vermeidet, dass der bisherige Laufzeitvertrag sich nochmal um 12 Monate verlängert
    2.) der Zeitdruck sich für was neues zu entscheiden ist weg, da man von Prepaid quasi jederzeit wegkann (schlimmstenfalls 30 Tage);
    3.) selbst wenn man doch zu einem anderen Anbieter oder Netz geht, hat man u.U. doch 1-2 x die Portierungsgebühr gespart.
    3a.) manche andere Prepaid-Anbieter honorieren die eingehende Portierung mit Zusatzguthaben in Höhe der Portierungsgebühr; dieses Guthaben kann manchmal später in Laufzeitverträge desselben Anbieters übernommen werden;
    4.) Wenn sich das andere Netz (hier evtl. o2) anhand der Test-Prepaidkarte bewährt hat: Eventuell kann man die Rufnummer sogar auf die Testkarte aus dem anderen Netz portieren, selbst wenn diese ebenfalls Prepaid ist und bekommt einen "weichen Übergang" hin
    5.) Die Callya-Prepaidkarte muss man zwar aufladen, um abgehend telefonieren zu können; falls man später wegportiert kann man sich das Guthaben aber auszahlen lassen, soweit es nicht für die Portierungsgebühr gebraucht wird. (Oder per callnow-Transfer jemand anders zukommen lassen.)
    6.) Das E-Plus-Netz sollte man nicht von vorneherein aussen vor lassen.


    Kurzum, Prädikat "Empfehlenswert!" :)

    Hallo,


    wie auf Teltarif bereits erwähnt, verzögert sich die Unterzeichnung der TKG-Novelle noch etwas, womöglich weil Herr Gauck noch prüft dass alles mit rechten Dingen zugeht.... und die Freiheit der ganz grossen Unternehmen [Geld zu verdienen] nicht zu sehr eingeschränkt wird.


    Wenn es aber soweit ist:
    Werden auch bei Prepaid-"Verträgen" die Kunden eine Nummer mitnehmen können, aber das Guthaben und die Aktivität der SIM-Karte (ggf. mit neuer Nummer) beibehalten können? Im Einzelfall kann das durchaus praktisch sein bzw. es erleichtert Familienzusammenhängen, kollektiv ins passende Netz zu wechseln.


    Bislang führt das "Herausportieren aus laufendem Vertrag" eher ein Schattendasein als inoffizielles Feature bei gewissen E-Netzen:
    Link zu "o2 kündigen" auf Telefon-Treff
    'Inoffizielles' Herausportieren bei o2 aus laufendem Vertrag schon jetzt? (TT)
    Normalerweise kein Herausportieren aus lfd. Vertrag bei BASE? (TT)

    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Und was passiert eigentlich, wenn die Karte auf dem Postweg zurück an O2 verloren gehen sollte? Kommt man trotzdem - mit Umständen und Klimmzügen - an das Guthaben oder bestellt man einfach vorher eine Ersatzkarte und kündigt die dann nach Erhalt?


    Die Sache mit der Ersatzkarte wäre in so einem Fall wohl das Mittel der Wahl (?).


    Jedoch: Gab es nicht vor kurzem eine Änderung im Kleingedruckten, wonach Boni nicht gewährt werden wenn das Guthaben auf der Karte 250 Euro übersteigt? Ich meine das kürzlich gelesen zu haben, konnte es aber bei gezieltem Suchen noch nicht verifizieren.
    (vielleicht anderer Anbieter oder ein Sub-anbieter von o2)