Hallo Schore,
das hat der Mann vom Real mir auch erzählt. er hat mir sogar die vermeintliche Quelle gezeigt:
Ein Rundschreiben im Real-eigenen Intranet o.ä. (?) namens "WebRep".
Dort steht gleich im 1. Punkt:
Zitat
1. Das Handy sollt sich einschalten lassen
!! Rechtschreibfehler von mir hervorgehoben !!
Das hat der Herr am Tresen dann bajuwarisch-bayerisch so umgedeutet:
Das Handy muss sich einschalten lassen. (= aus : "Das handy [bayerisch] sollt sich halt einschalten lassen, sonst is' eh verschi...en")
.. und dann hat er sich quergestellt :gpaul: 
Ich hingegen beharrte auf hochdeutsch "das Handy sollte sich einschalten lassen" und wertete das "t" als Indiz, dass der Verfasser des Real-internen Rundschreibens nur das "e" verschluckt / vergessen hat, diese Erklärung erfordert weniger Aufwand als jede andere.
Auch bei Juristen ist bekannt, dass eine Soll-Vorschrift weitaus schwächer ist als eine Muss-Vorschrift, freilich auch stärker als eine Kann-Vorschrift ....
Genau darin liegt wohl die Ursache, warum die Azubine mir am Telefon noch die gegenteilige Auskunft gegeben hatte, dass das Handy eben nicht unbedingt und in jedem Fall einschaltbar sein muss.
:mad:
Wenn ich noch die Nerven dazu habe, dann werde ich Real einen energischen Brief schreiben, denn ich habe noch mehr Handys abzugeben von denen ich zwar tlw. weiss dass sie definitiv funktionieren und mehr als 10 Euro wert sind, aber z.B. kein - funktionierendes - Ladegerät mehr sodass ich es nicht aufladen kann zum Beweis der Funktionsfähigkeit oder andere kleine Macken.
Übrigens habe ich auch den Abschnitt mit dem "1 Euro" am Bildschirm lesen können und habe ihn so interpretiert dass der Verfasser damit mitteilen wollte: "für solche Handys bekommen wir nur 1 - 1,50 Euro für die Entsorgung" und dass ursprünglich der Ablauf gegenüber dem Kunden gar nicht eingeplant / vorgesehen ist dass statt 5 nur 1 Euro auf die Geschenkkarte gebucht werden!! Meine Meinung ist, dass das eindeutig gegen die Bedingungen der Aktion verstößt, oberfleissige Mitarbeiter das aber so umbiegen.
Mit dieser "sollte" - Regelung soll eben nur "weich" darauf hingewirkt werden, mit sanftem Druck, dass nicht plötzlich eine grosse Entmischung stattfindet und hunderte absolute Schrottteile sich ansammeln und nennenswerte Verluste entstehen. Solange die Handys gut gemischt sind, schadet es der Aktion wenn entsorgungswilligen Kunden z.b. von 8 Handys nur 6 abgenommen werden.