Direkt Paragraphen exakt hierfür wohl nicht, aber in der Rechtssprechung 'seit alters her' gefestigte allgemeinere Grundsätze....
Bereits aus dem Schulunterricht bekannt:
pVV und Cic
1. pVV = Positive Vertragsverletzung (*)
und
2. CiC = Culpa in Contrahendo
(*) Es waren nicht die Kunden die hier was "verletzt" haben.
In einem anderen Thread habe ich in ähnlicher Konstellation die Auffassung vertreten, dass z.b. in einem Fall, wenn der Anbieter seinen Betrieb komplett einstellt und eine immer noch netzinterne aber anbieterübergreifende Migration anbietet die der Kunde aber nicht akzeptieren kann (z.b. weil er persönliche Vorbedingungen für den neuen Tarif nicht erfüllen kann), dass dann die Portierung kostenlos sein muss. Dies könnte z.b. auf den Fall VZMobil <--> Netzclub zutreffen aber auch für andere. Krass finde ich ja, wenn man sich im klaren Bewusstsein für einen Anbieter entscheidet, weil ein bestimmtes Endgerät mit dem Netz des Anbieters harmoniert.
Viele Discounter schreiben ja in ihre AGB, dass man ein freigeschaltetes oder (zb. in den E-Netzen) ein mit dem betr. E-Netz harmonierendes Endgerät haben muss.
Maxxim (eher Provider als Discounter) tut so, als könne man vom verwendeten Netz völlig abstrahieren - es vor den Kunden regelrecht geheimhalten - und dennoch die Netzabdeckung mit den gewohnten Floskeln aus dem Vertrag raushalten; spätestens bei der Klausel dass man ein für ein bestimmtes Netz freigeschaltetes Endgerät haben muss, funktioniert diese Strategie nicht mehr.