Beiträge von iStephan


    Hallo Joan,


    ich habe erst jetzt wieder in diesen Thread geschaut und habe verstanden was Sie mir erklärt haben, vielen Dank. Bei meiner ersten Frage habe ich nicht gewusst dass Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist. Ich freue mich sehr und finde es sehr schön, dass Sie in meiner Sprache zu mir sprechen, der Sprache der Dichter Goethe und Schiller !


    Ich wünsche Ihnen Glück und Erfolg! wenn wir das so machen wie Sie, tolerant in dem was wir hören und engagiert in dem was wir sagen, dann werden schliesslich auch die Sprachen in Europa freundschaftlich zusammenwachsen.


    mit freundlichen Grüßen
    iStephan

    1. Ist damit in der Regel die zwangsweise Kündigung = Vertragsbeendigung verbunden. Hat jemand zwei Karten mit verschiedenen Tarifen und im Nachhinein betrachtet die falsche aufgeladen, z.b. weil sich Tarife geändert haben, wäre das ein herber Eingriff, die Karte ganz aufgeben zu müssen nur um das Guthaben zu retten.


    2. Das ist ausserdem auf Seiten des Empfängers je nach individueller Situation nicht immer ohne Schwierigkeiten möglich. Ausnahmslos alle Mobilfunker fordern die Angabe eines inländischen Bankkontos. Barauszahlung ist nicht möglich.


    3. Ich vermute, die Telekom hat zumindest früher bei Vertragsbeendigung bestehendes Guthaben per Barscheck ausgezahlt, ist aber schon lange her.


    4. Mit Verlaub, habe selten von einem Newbie eine so naseweise besserwisserische leere Aussage gelesen. Ich schrieb ausdrücklich "ich suche nach einer Möglichkeit, (..) Prepaid-Guthaben des einen Anbieters gegen solches eines anderen zu tauschen." Punkt.

    GigaTom:
    Gut gemeint aber leider obsolet :D


    Franzgerd hat ja inzwischen selbst bestätigt, dass er alle ansprechen wollte die sich darüber beklagen dass SIM-Karten (! nicht nur FONIC !) bei völliger Nichtnutzung abgeschaltet werden - zu denen gehöre ich ja nun eben unzweifelhaft.


    Zitat

    mit dem "ihr" wollte ich keinen persönlich zu Nahe treten, sondern alle ansprechen die sich darüber beklagen, dass SIM Karten bei vollständiger Nichtnutzung gekündigt werden.

    Nachtrag:
    ich meinte so: Wenn die PIN / PUK erstmalig zur Karte gehören, ist die extra Gebühr dafür nicht berechtigt.


    Wenn die PIN-PUK aber eine separate "Bestellung" darstellen sind sie, bei radikal kundenfreundlicher Betrachtung, eine eigenständige fernabsatzgesetzmässig widerrufsfähige Dienstleistung...


    Das ist unkonventionell gedacht, und laienhaft dazu, aber vielleicht eine hilfreiche Sichtweise. Selbst wenn du "nur" die PIN-PUK-Bestellung auf diese Sichtweise hin "rückgängig machst" und danach die Klarmobil (eigentlich freenetmobile?) Karte regulär kündigst, (hat doch keine Laufzeit oder?) reduzierst du den "Gesamtverlust" auf 4,95 Euro.

    Re: Re: Klarmobil fordert 9,95€ für PIN/PUK


    Zitat

    Original geschrieben von HP-owner
    Nee, aus der Widerrufsfrist sind wir längst raus !


    Naja ich dachte vielleicht warens genau 2 Wochen .... ;)
    Im übrigen: wenn die 2. Mail dich nicht erreicht hat, dann hat dich die Widerrufsbelehrung vielleicht ebenfalls nicht erreicht? Wenn klarmobil nicht das eine beweisen kann, dann vielleicht auch nicht das andere? Dann wärst du schon bei mind. 1 Monat Widerrufsfrist von Gesetzes wegen.


    Bei meiner letzten Allmobilbestellung habe ich die Kündigungden Widerruf nach 17 Uhr (letzte Tagesleerung) in den Postkasten geworfen - am letzten Tag der Widerrufsfrist , einem Freitag - geleert wurde der Postkasten erst am nächsten Samstag morgen, dem 15. Tag - so hatte die Kündigung meinen Einflussbereich zwar rechtzeitig verlassen, den Einflussbereich meines "Postamts" aber erst einen Tag nach Ablauf der Frist. Wurde dennoch anerkannt, ohne dass ich nachhaken musste! Das Gesetz ist hier wirklich verbraucherfreundlich.


    Zitat


    Ich sehe auch nicht, was das ändern würde.


    Ich dachte mehr so, dass bei Widerruf alles zurückgegeben werden muss: die SIM - Karte UND die popelige PIN / PUK - die kann sich Klarmobil dann hinter Glas einrahmen und im Treppenhaus an die Wand hängen :D
    Und wenn du die PIN / PUK "Zurückgegeben " hast *g* dann müssen die dir natürlich auch die Kosten dafür zurückerstatten.


    Eventuell würde ich an deiner Stelle noch Wertersatz verlangen, denn deine 10 Euro Banknote ist bei denen ja gealtert bzw. hat sich abgenutzt :D


    Zitat


    Für jeden popeligen Newsletter muss man heute auf einen per Email verschickten Bestätigungslink klicken !!!


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    Trenki kommt gut ! :top:


    Freut mich dass du darüber noch lachen kannst - mit Klarmobil hatte ich Freud und Leid brüderlich geteilt ;)

    Zitat

    Original geschrieben von 4Kookai


    PaySafer bietet ja per Anruf, Cashcodes für Prepaidkarten an, bzw. iTunes und PaySafeCard's.
    Welche ohne hin überteuert für die Anrufer "verkauft bzw. angeboten" werden.


    Schön wär's! ich suche nach einer Möglichkeit, (anständig selbst bezahltes!!) Prepaid-Guthaben des einen Anbieters gegen solches eines anderen zu tauschen. (keinAuscashen irgendwohin; es geht eher darum dass man auf eine Karte mit einem alten Tarif aufgeladen hat und das Guthaben lieber auf einer anderen neueren gehabt hätte).


    Aber das von dir oben geschriebene steht nun gerade nicht auf der paysafer- Seite, sodass ich mich frage was dein Posting eigentlich soll. Du kritisierst den Laden für etwas was er augenscheinlich gar nicht (leider nicht! ) anzubieten scheint!!

    Bei Klarmobil (postpaid) ist es seit Jahren üblich, dass PIN und PUK in einer Mail im Klartext zugeschickt werden.


    ich habe die noch. (allerdings kann ich sie dir nicht weiterleiten, da die Werte bei dir andere sind :D)


    Die erste Mail von KM ist "Auftragsbestätigung" (Betreff)
    Die zweite Mail von Klarmobil hat den Betreff "Ihre Daten / Wichtig, bitte aufbewahren!"


    Nun dreht sich bei dir alles darum, wer beweispflichtig ist dass die PIN / PUK Mail tatsächlich abgeschickt wurde. Durch die Wahl eines Internetanbieters hast du womöglich dein Einverständnis erklärt das Risiko zu tragen dass E-Mails manchmal verloren gehen - eventuell aber auch nicht.


    Wenn die Bestellung "Ende letzten Jahres" also zb. nach dem 27.12. 2011 aufgegeben wurde, wärst du noch innerhalb der 14 tägigen Widerrufsfrist - u.U. der einfachste Weg langwierigen Diskussionen aus dem Weg zu gehen. Und das schönste: es kommt auf die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bei dir (Poststempel/fax) an, nicht auf den Posteingang bei Klarmobil.


    An solchen Details merkt man wohl am besten dass man bei einem absoluten Billigheimer gelandet ist. Billigheimer-Kunde UND postpaid - da bist du ganz am unteren Ende der Nahrungskette, da bemüht man sich noch weniger um dich als wenn du abwanderungsfähiger Prepaidler wärst.


    Zitat

    Es kam die Klarmobil-SIM und ich fluchte gar sehr.


    Etwa so wie Trenki?

    Zitat

    Original geschrieben von qwqw

    Also muss Gabriel Merkel auffordern, Wulff zum Rücktritt zu bewegen, oder anders ausgedrückt
    ...


    Gehts vielleicht noch ein bisschen indirekter? :rolleyes:


    Zitat


    Um ein Amtenthebungsverfahren zu umgehen, müsste Herr Wulff im Vorfeld nach dem schweizerischen Notenbankchef ebenfalls wegen Verlust der Glaubwürdigkeit zurücktreten.


    PS: Den Rückzug der 400 Antworten sieht offenbar auch Gabriel als "schweren Fehler"....
    Und auch bei Herrn Lanz fand sich kein Studiogast mehr, der nicht dafür war, dass Wulff zurücktritt....


    Beschäftigt euch mal lieber bei der Gelegeneheit mit unserem partiellen Plem-Plem-Föderalismus - Wulff hat allenfalls ein bißchen gegen das niedersächsische Ministergesetz verstoßen, und selbst das ist unwahrscheinlich, aber Niedersachsen ist ja ein eigener Staat, so wie der Freistaat Sachsen, der Freistaat Thüringen, der Freistaat Bayern sowie das Fürstentum Liechtenstein und das Herzogtum Lauenburg und die Grafschaft Bentheim und die Freiherrschaft Guttenberg! ;)


    Und nur Verstöße gegen ein Bundesgesetz sowie unmittelbar gegen das Grundgesetz (schwer nachzuweisen) können zu einem Amtsenthebungsverfahren einer Präsidentenanklage nach Art. 61 GG führen! Dieses muss vor dem Bundesverfassungsgericht geführt werden.


    Nur weil in manchen amerikanischen Gangster-Filmen zu sehen ist dass ein "Präsident" einfach mal so abgesetzt wird, heisst das noch lange nicht dass es in der bundesdeutschen Rechts-Wirklichkeit genauso einfach abläuft.


    Wenn es um Bürgerrechte geht, dann haben wir leider verdammt wenig , viel zu wenig "Bund". Siehe Informationsfreiheitsgesetz, nach dem kann man nur Informationen abfordern die eine Stelle des Bundes auch hat. Da wir im partiellen Plem-Plem-Föderalismus leben, ist aber das meiste der Gesetzesausführung an so Provinzfürsten (s.o.) delegiert, sodass diese Informationsgesetze die den Bürgern Rechte geben ins Leere laufen - bzw. es hängt davon ab, wie provinziell so ein Staatsgebilde ist, ob er schon so ein Informationsfreiheitsgesetz hat


    (Prinzipiell könnte aber nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes jeder Bürger an den Bundespräsidenten schreiben und Informationen einholen, sofern dies von diesem Gesetz abgedeckt ist)


    Hier noch die Gesetzesquelle aus unser aller Grundgesetz (jawohl, das müsstest du am Ende deiner Schulzeit in die Hand gedrückt bekommen haben! In Papierform!)


    Zitat

    Original geschrieben von Art. 61 GG
    (1) Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muß von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden. Der Beschluß auf Erhebung der Anklage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Die Anklage wird von einem Beauftragten der anklagenden Körperschaft vertreten. (2) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, daß er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist.


    Also es langt nicht mal, den BuPrä absetzen zu wollen - der Bundestag und Bundesrat könnten ihn sogar einstimmig loswerden wollen und könnten es dennoch nicht, wenn das Bundesverfassungsgericht es nicht für rechtmässig hält dass er gehen muss. Denn auch im Bundesverfassungsgericht müsste eine qualifizierte Mehrheit der Richter den Antrag (die "Anklage") unterstützen.


    Man müsste sich mit weitergehenden Demokratie-Reformen auseinandersetzen wie sie z.b. Professor von Arnim vorgeschlagen hat - Direktwahl der Ministerpräsidenten in den Bundesländern durch das Wahlvolk z.b.


    [small]EDIT: dat Ding heisst "Präsidentenanklage" und nich' Amtsenthebungsverfahren - Impeachment heisst es nur in Amerika , wir leben aber in Deutschland (das weiss ich wiederum von uns' Guido, und gesprochen wird hierzulande eh' Deutsch... )[/small]