schön und gut, aber ...
ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Diese Regelung gibt es jetzt zwar nicht mehr, dies dient aber nicht dazu, dem Kunden zu ermöglichen, die Leistung zu prüfen, sondern nur dazu, das Widerrufsrecht nicht übermäßig einzuschränken.
Aber was bedeutet das letztgenannte konkret?
Worin würde denn die "übermässige Einschränkung" beispielsweise bestehen, wenn die von dir skizzierte Einschränkung eigentlich schon maximal ist?
Und mal angenommen, ich lege die SIM in ein uraltes Siemens-Knochen-Handy ein wodurch die güldenen Kontakte auf dem SIM-Modul nur minimal verkratzt werden, leuchte die SIM mit einem UV-Gerät aus dem Rubbelfeld heraus (okay das ist nicht nötig - bei allmobil ist die PIN im Klartext ohne Rubbeln auf dem Anschreiben aufgedruckt lesbar), buche mich ins Netz ein und wähle eine 0800-Nummer meiner nächstgelegenen Apotheke, welche das Gespräch bereitwillig für mich bezahlt?
Unter der Annahme dass kein Techniker in der BTS mit dem Lötkolben herumkriechen muss um meinen account freizuschalten
Karte wurde schon aktiviert verschickt ...
EDIT: ursprünglich hattest du was ganz anderes geschrieben vor dem Edit, darauf hab ich geantwortet ... kann nicht alles umstellen jetzz