Na das ist eine spannende Frage.
b) kommt meines Erachtens nicht in Frage, da es sich nicht um einen Dienst eines anderen Anbieters handelt, zu dem Telefónica dem Endkunden Zugang gewährt.
d) ist auch fraglich. Welche Entscheidung der BNetzA soll das konkret in diesem Fall sein?
c) wäre ja ein Blankoscheck. Ist eine TAL ein "besonderer Netzzugang"? Haben sich die Kosten für eine "Zusammenschaltung" geändert?
Aber gut, wie dem auch sei; ich vermute dass dem Kunden zumindest ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird (werden muss). Das würde ich im Zweifelsfall halt nutzen, bevor ich mich mit O2 rumschlage. War neulich bei Vodafone ähnlich. Bei anderen Anbietern wird man mit Handkuss (Wechslerkonditionen) genommen. Und nach zwei Jahren kann man dann sondieren, ob man nicht z.B. zu O2 zurückwechselt, dann erneut zu Wechslerkonditionen.